Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 6, Nein: 0

Zu dem Bauvorhaben Errichtung eines Wohnhauses auf dem Grundstück FlNr. 439/11 Gemarkung Haasgang wurde ein Tekturantrag vorgelegt. Gegenstand des Tekturantrages ist die Errichtung eines Kellergeschosses und eines Außenschwimmbeckens.

 

Das Grundstück liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 18 – Adelmannsdorf. Die Zulässigkeit des Bauvorhabens beurteilt sich nach § 30 BauGB.

Die erforderlichen Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplanes wurden bereits mit dem Baugenehmigungsbescheid vom 28.11.2017 erteilt.

 

Die Erschließung ist gesichert.


Beschlussvorschlag:

Der Ortsentwicklungs- und Bauausschuss erteilt sein Einvernehmen nach § 36 BauGB zu dem Tekturantrag zur Errichtung eines Wohnhauses mit Kellergeschoss auf dem Grundstück FlNR. 439/11 Gemarkung Haasgang.