Sitzung: 21.03.2019 Verwaltungs- und Finanzausschuss
Beschluss: einstimmig beschlossen
Sachverhalt:
1. Bürgermeister
Erdel und Kämmerer Wäger erläutern den Gremiumsmitgliedern den Entwurf des
Vermögenshaushaltes und gehen dabei explizit auf die nachfolgenden Punkte ein:
Für das
Haushaltsjahr 2019 und die Finanzplanungsjahre 2020 bis 2022 hat der
Vermögenshaushalt voraussichtlich folgenden Umfang:
HHJ |
|
Einnahmen |
Ausgaben |
Saldo |
2017 |
Rechnungsergebnis |
4.476.051,89 € |
4.476.051,89 € |
0,00 € |
2018 |
Ansatz |
7.407.420,00 € |
7.407.420,00 € |
0,00 € |
2019 |
Ansatz |
7.108.171,00 € |
11.648.150,00 € |
- 4.539.979,00 € |
2020 |
Finanzplanungsjahr
1 |
2.775.171,00 € |
8.032.550,00 € |
- 5.257.379,00 € |
2021 |
Finanzplanungsjahr
2 |
9.358.971,00 € |
4.938.950,00 € |
4.420.021,00 € |
2022 |
Finanzplanungsjahr
3 |
1.512.571,00 € |
1.434.650,00 € |
77.921,00 € |
|
Gesamtsaldo |
|
|
-5.299.416,00 € |
|
abzgl.
Allg. RL |
|
|
5.529.876,00 € |
|
Überschuss |
230.460,00 € |
Der Vermögenshaushalt
im Haushaltsjahr 2019 und in den Finanzplanungsjahren 2020 – 2022 ist
grundsätzlich jeweils durch die Zuführung aus dem Verwaltungshaushalt sowie
durch Entnahmen aus der Allgemeinen Rücklage auszugleichen. Insgesamt stehen
voraussichtlich rund 5,53 Mio. € aus der Allgemeinen Rücklage zur Verfügung.
Ein Sockelbetrag hat in der Allgemeinen Rücklage zu verbleiben (144.585 € = 1%
des Durchschnitts der letzten 3 Jahre des VwHH), welcher hierbei bereits
berücksichtigt ist. Bei kompletter Entnahme der Rücklage in den Jahren 2019 und
2020 ohne Sockelbetrag verbliebe im Haushaltsjahr 2020 noch ein Fehlbetrag in
Höhe von 4.267.482 €, welcher kurzfristig zwischenfinanziert werden müsste. Im Jahr 2021 wird dann wieder mit einem Überschuss
in Höhe von 4.420.021 € kalkuliert, sodass mit dem geplantem Überschuss aus dem
Jahr 2022 in Höhe von 77.921 € nach den Finanzplanungsjahren eine Allg.
Rücklage in Höhe von 230.460 € bestehen kann.
Sollte die
Zwischenfinanzierung des Jahres 2020 durch eine Kreditaufnahme erfolgen, so
wären im Vermögenshaushalt noch die Tilgungen und im Verwaltungshaushalt die
Zinszahlungen zu ergänzen.
Die Entwicklung der
Allgemeinen Rücklage gestaltet sich wie folgt:
2014 |
2015 |
2016 |
2017 |
2018 |
|
Verwaltungshaushalt |
12.841.645,00 € |
13.408.382,00 € |
13.643.599,00 € |
14.428.204,00 € |
15.303.521,00 € |
Durschnitt der letzten 3 Jahre |
12.559.065,33 € |
13.171.830,67 € |
13.297.875,33 € |
13.826.728,33 € |
14.458.441,33 € |
Sockelbetrag Rücklage |
125.590,65 € |
131.718,31 € |
132.978,75 € |
138.267,28 € |
144.584,41 € |
|
2018 |
2019 |
2020 |
2021 |
2022 |
2023 |
Allg. Rücklage beträgt zum Stand 01.01.2019 voraussichtlich |
3.314.461,00 € |
5.529.876,59
€ |
989.897,59
€ |
-4.267.481,41 € |
152.539,59
€ |
230.460,59
€ |
geplante Entnahmen/Zuführungen |
2.360.000,00 € |
-4.539.979,00 € |
-5.257.379,00 € |
4.420.021,00
€ |
77.921,00
€ |
|
Der
Vermögenshaushalt wird überwiegend von den anstehenden umfangreichen Ausgaben
geprägt. Einnahmen sind in folgender Gesamthöhe geplant:
HHJ 2019 |
FPJ 2020 |
FPJ 2021 |
FPJ 2022 |
Gesamt |
|
Zuführungsbetrag aus dem VwHH |
933.421 € |
824.321 € |
978.621 € |
854.221 € |
3.590.584 € |
Kreditaufnahme |
0 € |
0 € |
0 € |
0 € |
0 € |
Zuführungsbetrag aus der Allgemeinen Rücklage |
4.539.979 € |
989.897 € |
0 € |
0 € |
5.529.876 € |
Weitere Einnahmen |
6.174.750 € |
1.950.850 € |
8.380.350 € |
658.350 € |
17.164.300 € |
Summe: |
11.648.150 € |
3.765.068 € |
9.358.971 € |
1.512.571 € |
26.284.760 € |
abzgl. Gesamtausgaben VmHH |
11.648.150 € |
8.032.550 € |
4.938.950 € |
1.434.650 € |
26.054.300 € |
Fehlbetrag/ |
|
-4.267.482 € |
4.420.021 € |
77.921 € |
230.460 € |
Überschuss |
Erläuterungen zu einzelnen Bereichen des
Vermögenshaushalts:
Im Einzelplan 0 „Allgemeine Verwaltung“
werden neben den jährlich vorgesehenen Ansätzen für die Erweiterung der
EDV-Hardware, die Erneuerung der kompletten EDV-Ausstattung der Verwaltung
hinsichtlich PC-Ausstattung und Serveranschaffung mit 50.000 € veranschlagt.
Dazu werden noch 4.000 € für die Ersatzbeschaffung der Bürostühle in der
Finanzverwaltung angesetzt.
Für die Erneuerung
der Verkabelung im Rathausgebäude werden vorsorglich 80.000 € bereitgestellt.
Für das Heizungssystem sind 3.500 € (Erneuerung der Pumpen) und 90.000 €
(Steuerung) eingeplant.
Um Barrierefreiheit
zu gewährleisten, ist zudem der Einbau eines Aufzuges zum Sitzungssaal, sowie
die daraus resultierende Umgestaltung der Treppe und eine Sanierung des
Sitzungssaals (auch im Hinblick auf die technische Ausstattung) mit insgesamt
150.000 € berücksichtigt.
Einzelplan 1 „Brandschutz/Feuerwehr“
Die Feuerwehren
wurden im Vorfeld hinsichtlich des Mittelbedarfs befragt und die entsprechenden
Ansätze für Geräte und Einsatzmittel festgelegt.
Für Bepflanzungen
am FFW-Haus Kleinhaslach werden 5.000 € eingestellt. Für die Beschaffung des
TSFW der FFW Kleinhaslach werden im Haushaltsjahr 2019 noch mit 115.000 € an
Ausgaben kalkuliert. Weitere 37.000 € sind für den Löschwasserbehälter in der
Neudorfer Höhe vorgesehen.
An Zuweisungen
rechnet der Markt Dietenhofen für den Neubau des FFW-Hauses in Kleinhaslach mit
115.000 € und für die Beschaffung des TSFW mit 42.600 €.
In die
Finanzplanung 2020 fließt die Ersatzbeschaffung eines Feuerwehrfahrzeuges HLF
20 im Jahr 2020 ein (450.000 €), für welches mit Fördermitteln in Höhe von
125.000 € kalkuliert wird.
Im Bereich der
Öffentlichen Sicherheit und Ordnung werden 3.500 € für den Stromanschluss am
neuen Wohncontainer veranschlagt.
Einzelplan 2 „Schule“
Im Haushaltsjahr
2019 werden, wie auch im Vorjahr, für die Grund- und Mittelschule keine
Investitionsumlagen eingeplant.
Einzelplan 3 „Wissenschaft, Forschung und
Kulturpflege“
Für den Schlossgarten sind für 2019 10.000 € eingepflegt.
Für die Aufstockung
der durch den Musikzug genutzten Räumlichkeiten ist noch eine ausstehende
Zuwendung aus dem Bayerischen Kulturfonds mit entsprechendem Restbetrag (10.000 €) für 2019 eingeplant.
Für die Sanierung
des Pfarrhauses in Dietenhofen sind 20.000 € im Haushaltsjahr 2019 ebenso
vorgesehen, wie weitere 20.000 € für die Sanierung der Kirche in Kleinhaslach
Im Planungsjahr 2020 wurden vorsorglich 1.800 € für die Sanierung der
Kirchenmauer eingeplant.
Einzelplan 4 „Soziale Sicherung“
Für die Beklebung
des Bürgerbusses werden vorsorglich 1.000 € angesetzt.
Für
Neuanschaffungen von Geräten für Kinderspielplätze im Gemeindegebiet werden
grundsätzlich jährlich 10.000 € veranschlagt. Die Wiederherstellung des
Spielplatzes in Kleinhaslach findet im Jahr 2019 mit zusätzlichen 15.000 €
Berücksichtigung.
In der
Kindertagesstätte Kunterbunt (Kindergarten/Krippe) werden im Haushaltsjahr 2019
Mittel für verschiedene Anschaffungen des beweglichen Anlagevermögens (10.000
€) zur Verfügung gestellt.
Der Ersatzneubau
der KiTa Kunterbunt ist wie folgt eingeplant:
Im Haushaltsjahr
2019 werden 2.000.000 € und im Planungsjahr 2020 1.950.000 € für die
Ersatzbaumaßnahme der Kindertageseinrichtung vorgesehen (Hochbau). Im Bereich
des Tiefbaus werden in 2019 250.000 € veranschlagt. Eine entsprechende
Möblierung findet bei der Gruppierung 9350 im Planungsjahr 2020 in Höhe von
50.000 € Berücksichtigung. Die Ausgaben für die Erschließungsstraße finden
separat unter der der Gliederung 6341 Berücksichtigung, da diese Straße auch
der Erschließung des Friedhofes dient und somit nicht rein dem Kindergarten
zugeordnet werden kann.
Im Planungsjahr
2021 wird mit einer Förderung in Höhe von 2.000.000 € für den
Kindergartenneubau gerechnet.
Bei der KiTa Schabernack sind für verschiedene Anschaffungen im
Kindergarten- und Krippenbereich 8.500 €, sowie für Sonnenschutz 7.500 € angesetzt.
Die Umgestaltung des Grundstücksanschlusses wurde mit 32.000 € veranschlagt, um
künftig weitere Schäden durch Starkregenereignisse und daraus resultierenden
Rückstau zu vermeiden.
Für den Krippenanbau wird im Haushaltsjahr 2019 noch mit Restzuweisungen
in Höhe von 145.000 € geplant.
Einzelplan 5 „Gesundheit,
Sport, Erholung“ –
Unter der Gliederungsziffer 5400 finden Zuschüsse für die Anschaffung
von Defibrillatoren Berücksichtigung (2.500 €).
Im Sportzentrum (Ballsporthalle) ist die Durchführung des
Sanierungsabschnittes II eingeplant. So sind im Jahr 2019 für die Erneuerung
der Heizungs-, Lüftungs- und Elektroanlagen (außen) weitere 167.000 €
angesetzt. Für Fliesenarbeiten des Sanierungsabschnittes I wird noch mit 21.000
€ im Jahr 2019 kalkuliert. Die genannten Ansätze sind Nettobeträge, aufgrund
der Anerkennung als Betrieb gewerblicher Art.
An Fördermitteln rechnet der Markt Dietenhofen im Jahr 2019 mit 52.000
€.
Für das Sport- und Veranstaltungszentrum ist im Jahr 2019 noch mit einem
Zuschuss in Höhe von 98.000 € für die Baumaßnahme zu rechnen. Für die
Errichtung einer Photovoltaikanlage samt Installation werden 11.000 € und für
die Beschaffung von Bühnenelementen weitere 15.000 € veranschlagt. Auch hier
handelt es sich um Nettoansätze beim Betrieb gewerblicher Art.
Im Hallenbad (ebenfalls alle Mittel-Ansätze netto) werden im
Haushaltsjahr 2019 Mittel für die Sanierung der Duschen mit Planung (93.000 €)
und der Bodenabläufe (Duschen und Umkleiden in Höhe von 4.200 €) eingestellt.
Im Planungsjahr 2020 werden für das Fliesen der Wärmesitzbänke und Säulen 2.500
€, die Installation einer Entkalkungsanlage (16.900 €), die Erweiterung der
Unterwasserbeleuchtung im Nichtschwimmerbecken (3.400 €) und die Optimierung
der Rohrleitungen und Filter im Schwimmerbecken (4.200 €) insgesamt weitere
27.000 € an Mittel zu Verfügung gestellt. Im Planungsjahr 2021 findet noch die
Ersatzbeschaffung eines Beckenbodensaugers (16.800 €) Berücksichtigung.
Für die Sanierung des Parkplatzes am Hallenbad sind in den
Planungsjahren 2020 und 2021 je 57.500 € berücksichtigt.
Weiter werden für die von Spielgeräten am Hirtenhof 6.000 € und für
Holzbänke 3.000 € (Gliederung 5900) eingeplant. Für den Bau des Radwegs
Kleinhaslach sind im Planungsjahr 2020 erneut 30.000 € veranschlagt.
Einzelplan 6 „Bau- und Wohnungswesen,
Verkehr“
Im Bereich der
Straßen und des Bauhofs wurden die Ansätze entsprechend der bereits vorgelegten
Mittelanforderungslisten des Bauhofs und des gemeindlichen Bauamts, in die
jeweiligen Haushaltsjahre eingeplant. Verschiedene
Ansätze mussten zeitlich geschoben werden. Diese wurden im Vorfeld mit dem
Ersten Bürgermeister besprochen und abgestimmt.
Für die
Bebauungspläne der Bau- und Gewerbegebiete sind im Haushaltsjahr 2019 121.000 €
bereitgestellt. Weitere Finanzmittel werden in den Einzelplänen 6, 7 und 8 für
den hierdurch notwendigen Grunderwerb, Kanalbau und Straßenbau eingestellt.
Auch entsprechende Grundstückskäufe bzw. -verkäufe wurden bereits
berücksichtigt.
Im Einzelplan 6
sind noch alle ausstehenden Investitionszuschüsse aus Straßenbaumaßnahmen,
welche mit dem Landratsamt Ansbach durchgeführt wurden, vorgemerkt.
Bei der
Städtebauförderung werden die Ansätze entsprechend dem bereits beschlossenen
Jahresantrag 2019 zur Städtebauförderung eingeplant.
Für das
Deckenbauprogramm sind im Haushaltsjahr 2019 Mittel in Höhe von 160.000 € berücksichtigt,
worin Restzahlungen aus Maßnahmen aus dem Jahr 2018 enthalten sind. Für die
Sanierung der Wirtschaftswege sind jährlich 50.000 € eingeplant.
Weiter werden im
Haushaltsjahr 2019 20.000 € für die Straßenverbreiterung in Kleinhabersdorf
bereitgestellt.
Für
Straßenbaumaßnahmen in der Gutenbergstraße sind 2019 50.000 € veranschlagt.
Die
Erschließungsstraße des Neubaus Kindergarten Kunterbunt und der Parkplätze am
Friedhof finden mit 65.000 € Planungskosten und Durchführungskosten in Höhe von
570.000 € im Jahr 2019 Berücksichtigung.
Die Sanierung der
Siedlungsstraßen im Bereich des Hagelsbergweges wird im Haushaltsjahr 2019 mit
800.000 € eingeplant und in den Planungsjahren mit weiteren 1.000.000 €
angesetzt.
Die straßenmäßige
Erschließung des Baugebietes Nördlich der Rüderner Straße findet im
Bauabschnitt I im Jahr 2019 und im Bauabschnitt II im Jahr 2021 seinen Ansatz.
Hierzu sind auch die entsprechenden Erschließungsbeiträge angesetzt.
Auch die
straßenmäßige Erschließung des Gewerbegebietes Neudorfer Höhe wird im Jahr 2019
samt Erschließungsmaßnahmen berücksichtigt.
Das Baugebiet
Frickendorf und das Gewerbegebiet Nördlich der Industriestraße schlagen sich
lediglich mit Planungskosten im gegenwärtigen Haushalt nieder und sind hauptsächlich
in den Finanzplanungsjahren vorgemerkt.
Für die
Verbreiterung der Haunoldshofener Weges und die Grabenverrohrung außerhalb
Haunoldshofens sind je 15.000 € eingepflegt.
Für den gemeindlichen Bauhof sind im Haushaltsjahr 2019 verschiedene
Anschaffungen von Geräten für den laufenden Betrieb notwendig (gesamt: 45.000 €).
Zudem werden für die Außenbeleuchtung, einen Zaun am Gelände des
Wertstoffhofes, der Errichtung von Ölauffangwannen und der Erneuerung von
Stromverteilern im Bauhofgebäude und der Schlosserei insgesamt 48.000 € an
Haushaltsmitteln bereitgestellt.
In der Finanzplanung ist die Ersatzbeschaffung eines MAN-LKWs in Höhe
von 300.000 € (2020), sowie eines JD 2720 mit 120.000 € (2021) berücksichtigt.
Für die Sanierung des Gehweges und der Stützmauern entlang der Ansbacher
Straße wird 2019 mit 150.000 € und in den Finanzplanungsjahren 2020/2021 mit je
weiteren 200.000 € kalkuliert.
Im Bereich der Straßenbeleuchtung werden für Ersatz, Erweiterung und
Neuanschaffungen im Jahr 2019 200.000 € und in den Finanzplanungsjahren
insgesamt weitere 374.000 € angesetzt.
Weiter werden für den Winterdienst die Begleichung des bereits
angeschafften Salzstreuers in Höhe von 12.500 € und von Salzkästen in Höhe von
2.000 € eingeplant. Im Planungsjahr 2021 findet sich die Errichtung einer
Salzhalle mit 120.000 € wieder.
Einzelplan 7 „Öffentliche Einrichtungen,
Wirtschaftsförderung“
Hier wurden die
Ansätze entsprechend der vorgelegten Listen des Bauamtes bzw. der gemeindlichen
Kläranlage eingeplant. Verschiedene Ansätze müssen – wie auch im Einzelplan 6 -
zeitlich geschoben werden. Diese wurden mit dem Ersten Bürgermeister, sowie dem
Klärwärter abgestimmt.
An Anschaffungen
beweglicher Anlagegüter sind in der Kläranlage ein Notstromaggregat (10.000 €),
eine Absetzmulde (4.000 €), ein Gully-Cleaner (45.000 €), ein Stromerzeuger
(2.000 €), sowie ein neuer Server (8.000 €) im Jahr 2019 vorgesehen. In den
Finanzplanungsjahren ist noch der Erwerb eines Rasenmähers (7.500 €) und eines
Dampfreinigers (3.500 € jeweils in 2020), sowie eines Transporters (40.000 €)
und eines PKW-Anhängers (3.000 € jeweils in 2022) berücksichtigt.
An Hochbaumaßnahmen
in der Kläranlage ist für 2019 die Generalsanierung der Rundräumer im
Nachklärbecken (70.000 €) und im Jahr 2021 die Sanierung der Hebeschnecke
(60.000 €) eingeplant.
Für
Tiefbaumaßnahmen an der Kläranlage, den Pumpwerken und dem Kanalnetz werden im
Jahr 2019 1.976.900 €, im Jahr 2020 743.000 €, im Jahr 2021 1.073.000 € und im
Jahr 2022 125.000 € bereitgestellt. Insgesamt werden somit 3.917.900 € in das
gemeindliche Kanalnetz investiert. Eine Übersicht über die einzelnen Positionen
liefern die beiliegenden Aufstellungen zu den Haushaltsstellen 1.7000.9500 –
9503.
Für die
Bauschuttdeponie werden für 2019 140.000 € für die Filterschicht bei den
Tiefbaumaßnahmen berücksichtigt.
Im Bereich der
Märkte wird ein Ansatz von 30.000 € für einen neuen Stromverteiler am
Schlossplatz (Weihnachtsmarkt) eingeplant.
Beim
Bestattungswesen sind in 2019 17.000 € für Bepflanzungen und für die Zuwegung
zum Urnenfeld 2.000 € im Jahr 2020 und 5.000 € im Jahr 2021 eingeplant.
Für das Bauvorhaben
„Dorfgemeinschaftshaus Seubersdorf“ werden Mittel in Höhe von insgesamt 420.000
€ (2019: 20.000 €, 2020: 400.000 €) eingeplant. Aufgrund der
überdurchschnittlichen Finanzkraft des Marktes Dietenhofen kann hier
voraussichtlich nicht mit Fördermitteln aus dem ELER-Programm des Amts für
ländliche Entwicklung gerechnet werden.
Für den
Breitbandausbau wird im Jahr 2019 mit Zuweisungen in Höhe von 263.800 € für die
Phase I gerechnet. Die Zuweisungen für die Phase II und den Höfebonus sind in
den Jahren 2020 und 2021 mit je 488.000 € eingeplant.
Die Ausgaben der
Phase II verteilen sich mit je 305.000 € in den Jahren 2019 und 2021, sowie mit
610.000 € im Jahr 2020.
Für die Verlegung von Lehrrohren für Lichtwellenleiter bei
Tiefbaumaßnahmen werden nach Rücksprache mit der Tiefbauverwaltung für das
Haushaltsjahr 2019 60.000 € angesetzt.
Einzelplan 8 „Wirtschaftl. Unternehmen
Grund- und Sondervermögen“
Für die Errichtung
einer Wasserversorgungseinrichtung im Ortsteil Höfen sind vorsorglich 230.000 €
im Jahr 2019 eingeplant. Der Markt Dietenhofen wird hier in Vorleistung gehen
und die Versorgungsleitung nach Errichtung an den Zweckverband der
Dillenberggruppe übergeben. Hierfür sind Rückzahlungen des Zweckverbandes in
Höhe von 95.000 € und Herstellungsbeiträge durch die Grundstückseigentümer in
Höhe von 40.000 € im Planungsjahr 2020 eingeplant.
Für den Kauf von
Bauland für das Baugebiet „Nördlich Rüderner Straße“ sind 2019 noch letztmalig
76.400 € einkalkuliert. Verpflichtungsermächtigungen wurden bereits im Jahr
2016 eingegangen, welche hier für die Jahre 2017 – 2018 mit je 100.000 € und
2019 mit 76.400 € vorgesehen sind.
Für den Kauf von
unbebauten Grundbesitz werden 400.000 € eingestellt. Weitere 200.000 € werden
für den Erwerb von Ökopunkten bereitgestellt, um ökologische
Ausgleichsmaßnahmen für Baumaßnahmen leisten zu können.
Die Ansätze der
geplanten Bau- und Gewerbegebiete finden sich in den nachfolgenden Gliederungen
wieder: Baugebiet Nördlich der Rüderner Straße (Gliederung 8811), Gewerbegebiet
Neudorfer Höhe (Gliederung 8814), Gewerbegebiet Nördlich der Industriestraße
(8815) und Baugebiet Frickendorf (Gliederung 8816). Wie bereits beim Einzelplan
6 beschrieben, sind in diesen Gliederungen auch die Erlöse aus den Grundstücksverkäufen
eingepflegt.
Einzelplan 9 „Allgemeine Finanzwirtschaft“
Im Jahr 2019 erhält
der Markt Dietenhofen 110.000 € an Investitionspauschale gem. Art. 12 FAG.
Eine Kreditaufnahme
im Haushaltsjahr 2019 ist nicht notwendig. Im Finanzplanungsjahr 2020 könnte
nach derzeitigem Stand die Aufnahme eine Fremdfinanzierung von rund 4.267.482 €
notwendig sein. Allerdings wird bereits im Planungsjahr 2021 wieder mit einem
Überschuss in Höhe von 4.420.021 € zum Aufbau der Allg. Rücklage bzw. Ausgleich
des Defizits im Vorjahr gerechnet.
Beschlussvorschlag:
Der Haushaltsplan – Vermögenshaushalt wird dem Marktgemeinderat entsprechend der heutigen Entwurfsfassung, einschließlich besprochener Änderungen, vorgelegt.