Beschluss: einstimmig beschlossen

Sachverhalt:

 

1. Bürgermeister Erdel und Kämmerer Wäger erläutern den Gremiumsmitgliedern den Entwurf des Vermögenshaushaltes und gehen dabei explizit auf die nachfolgenden Punkte ein:

 

Für das Haushaltsjahr 2019 und die Finanzplanungsjahre 2020 bis 2022 hat der Vermögenshaushalt voraussichtlich folgenden Umfang:

 

HHJ

 

Einnahmen

Ausgaben

Saldo

2017

Rechnungsergebnis

4.476.051,89 €

4.476.051,89 €

0,00 €

2018

Ansatz

7.407.420,00 €

7.407.420,00 €

0,00 €

2019

Ansatz

7.108.171,00 €

11.648.150,00 €

- 4.539.979,00 €

2020

Finanzplanungsjahr 1

2.775.171,00 €

8.032.550,00 €

- 5.257.379,00 €

2021

Finanzplanungsjahr 2

9.358.971,00 €

4.938.950,00 €

4.420.021,00 €

2022

Finanzplanungsjahr 3

1.512.571,00 €

1.434.650,00 €

77.921,00 €

 

Gesamtsaldo

 

 

-5.299.416,00 €

 

abzgl. Allg. RL

 

 

5.529.876,00 €

 

Überschuss

230.460,00 €

 

Der Vermögenshaushalt im Haushaltsjahr 2019 und in den Finanzplanungsjahren 2020 – 2022 ist grundsätzlich jeweils durch die Zuführung aus dem Verwaltungshaushalt sowie durch Entnahmen aus der Allgemeinen Rücklage auszugleichen. Insgesamt stehen voraussichtlich rund 5,53 Mio. € aus der Allgemeinen Rücklage zur Verfügung. Ein Sockelbetrag hat in der Allgemeinen Rücklage zu verbleiben (144.585 € = 1% des Durchschnitts der letzten 3 Jahre des VwHH), welcher hierbei bereits berücksichtigt ist. Bei kompletter Entnahme der Rücklage in den Jahren 2019 und 2020 ohne Sockelbetrag verbliebe im Haushaltsjahr 2020 noch ein Fehlbetrag in Höhe von 4.267.482 €, welcher kurzfristig zwischenfinanziert werden müsste. Im Jahr 2021 wird dann wieder mit einem Überschuss in Höhe von 4.420.021 € kalkuliert, sodass mit dem geplantem Überschuss aus dem Jahr 2022 in Höhe von 77.921 € nach den Finanzplanungsjahren eine Allg. Rücklage in Höhe von 230.460 € bestehen kann.

Sollte die Zwischenfinanzierung des Jahres 2020 durch eine Kreditaufnahme erfolgen, so wären im Vermögenshaushalt noch die Tilgungen und im Verwaltungshaushalt die Zinszahlungen zu ergänzen.


 

Die Entwicklung der Allgemeinen Rücklage gestaltet sich wie folgt:

 

2014

2015

2016

2017

2018

Verwaltungshaushalt

  12.841.645,00 €

  13.408.382,00 €

  13.643.599,00 €

  14.428.204,00 €

  15.303.521,00 €

Durschnitt der letzten 3 Jahre

  12.559.065,33 €

  13.171.830,67 €

  13.297.875,33 €

  13.826.728,33 €

  14.458.441,33 €

Sockelbetrag Rücklage

       125.590,65 €

       131.718,31 €

       132.978,75 €

       138.267,28 €

       144.584,41 €

 

 

2018

2019

2020

2021

2022

2023

Allg. Rücklage beträgt zum Stand 01.01.2019 voraussichtlich
(abzgl. Sockelbetrag)

          3.314.461,00 €

5.529.876,59 €

989.897,59 €

-4.267.481,41 €

152.539,59 €

230.460,59 €

geplante Entnahmen/Zuführungen

          2.360.000,00 €

-4.539.979,00 €

-5.257.379,00 €

4.420.021,00 €

77.921,00 €

 

 

 

 

Der Vermögenshaushalt wird überwiegend von den anstehenden umfangreichen Ausgaben geprägt. Einnahmen sind in folgender Gesamthöhe geplant:

 

HHJ 2019

FPJ 2020

FPJ 2021

FPJ 2022

Gesamt

Zuführungsbetrag aus dem VwHH

933.421 €

824.321 €

978.621 €

854.221 €

3.590.584 €

Kreditaufnahme

0 €

0 €

0 €

0 €

0 €

Zuführungsbetrag aus der Allgemeinen Rücklage

4.539.979 €

989.897 €

0 €

0 €

5.529.876 €

Weitere Einnahmen

6.174.750 €

1.950.850 €

8.380.350 €

658.350 €

17.164.300 €

Summe:

11.648.150 €

3.765.068 €

9.358.971 €

1.512.571 €

26.284.760 €

abzgl. Gesamtausgaben VmHH

11.648.150 €

8.032.550 €

4.938.950 €

1.434.650 €

26.054.300 €

Fehlbetrag/

 

-4.267.482 €

4.420.021 €

77.921 €

230.460 €

Überschuss

 

 

 

Erläuterungen zu einzelnen Bereichen des Vermögenshaushalts:

 

 

Im Einzelplan 0 „Allgemeine Verwaltung“ werden neben den jährlich vorgesehenen Ansätzen für die Erweiterung der EDV-Hardware, die Erneuerung der kompletten EDV-Ausstattung der Verwaltung hinsichtlich PC-Ausstattung und Serveranschaffung mit 50.000 € veranschlagt. Dazu werden noch 4.000 € für die Ersatzbeschaffung der Bürostühle in der Finanzverwaltung angesetzt.

Für die Erneuerung der Verkabelung im Rathausgebäude werden vorsorglich 80.000 € bereitgestellt. Für das Heizungssystem sind 3.500 € (Erneuerung der Pumpen) und 90.000 € (Steuerung) eingeplant.

Um Barrierefreiheit zu gewährleisten, ist zudem der Einbau eines Aufzuges zum Sitzungssaal, sowie die daraus resultierende Umgestaltung der Treppe und eine Sanierung des Sitzungssaals (auch im Hinblick auf die technische Ausstattung) mit insgesamt 150.000 € berücksichtigt.

 

 

Einzelplan 1 „Brandschutz/Feuerwehr“

Die Feuerwehren wurden im Vorfeld hinsichtlich des Mittelbedarfs befragt und die entsprechenden Ansätze für Geräte und Einsatzmittel  festgelegt.

Für Bepflanzungen am FFW-Haus Kleinhaslach werden 5.000 € eingestellt. Für die Beschaffung des TSFW der FFW Kleinhaslach werden im Haushaltsjahr 2019 noch mit 115.000 € an Ausgaben kalkuliert. Weitere 37.000 € sind für den Löschwasserbehälter in der Neudorfer Höhe vorgesehen.

An Zuweisungen rechnet der Markt Dietenhofen für den Neubau des FFW-Hauses in Kleinhaslach mit 115.000 € und für die Beschaffung des TSFW mit 42.600 €.

In die Finanzplanung 2020 fließt die Ersatzbeschaffung eines Feuerwehrfahrzeuges HLF 20 im Jahr 2020 ein (450.000 €), für welches mit Fördermitteln in Höhe von 125.000 € kalkuliert wird.

Im Bereich der Öffentlichen Sicherheit und Ordnung werden 3.500 € für den Stromanschluss am neuen Wohncontainer veranschlagt.

 

 

Einzelplan 2 „Schule“

Im Haushaltsjahr 2019 werden, wie auch im Vorjahr, für die Grund- und Mittelschule keine Investitionsumlagen eingeplant.

 

 

Einzelplan 3 „Wissenschaft, Forschung und Kulturpflege“ 

Für den Schlossgarten sind für 2019 10.000 € eingepflegt.

Für die Aufstockung der durch den Musikzug genutzten Räumlichkeiten ist noch eine ausstehende Zuwendung aus dem Bayerischen Kulturfonds mit entsprechendem  Restbetrag (10.000 €) für 2019 eingeplant.

Für die Sanierung des Pfarrhauses in Dietenhofen sind 20.000 € im Haushaltsjahr 2019 ebenso vorgesehen, wie weitere 20.000 € für die Sanierung der Kirche in Kleinhaslach Im Planungsjahr 2020 wurden vorsorglich 1.800 € für die Sanierung der Kirchenmauer eingeplant.

 

 

Einzelplan 4 „Soziale Sicherung“ 

Für die Beklebung des Bürgerbusses werden vorsorglich 1.000 € angesetzt.

Für Neuanschaffungen von Geräten für Kinderspielplätze im Gemeindegebiet werden grundsätzlich jährlich 10.000 € veranschlagt. Die Wiederherstellung des Spielplatzes in Kleinhaslach findet im Jahr 2019 mit zusätzlichen 15.000 € Berücksichtigung.

In der Kindertagesstätte Kunterbunt (Kindergarten/Krippe) werden im Haushaltsjahr 2019 Mittel für verschiedene Anschaffungen des beweglichen Anlagevermögens (10.000 €) zur Verfügung gestellt.

Der Ersatzneubau der KiTa Kunterbunt ist wie folgt eingeplant:

Im Haushaltsjahr 2019 werden 2.000.000 € und im Planungsjahr 2020 1.950.000 € für die Ersatzbaumaßnahme der Kindertageseinrichtung vorgesehen (Hochbau). Im Bereich des Tiefbaus werden in 2019 250.000 € veranschlagt. Eine entsprechende Möblierung findet bei der Gruppierung 9350 im Planungsjahr 2020 in Höhe von 50.000 € Berücksichtigung. Die Ausgaben für die Erschließungsstraße finden separat unter der der Gliederung 6341 Berücksichtigung, da diese Straße auch der Erschließung des Friedhofes dient und somit nicht rein dem Kindergarten zugeordnet werden kann.

Im Planungsjahr 2021 wird mit einer Förderung in Höhe von 2.000.000 € für den Kindergartenneubau gerechnet.

Bei der KiTa Schabernack sind für verschiedene Anschaffungen im Kindergarten- und Krippenbereich 8.500 €, sowie für Sonnenschutz 7.500 € angesetzt. Die Umgestaltung des Grundstücksanschlusses wurde mit 32.000 € veranschlagt, um künftig weitere Schäden durch Starkregenereignisse und daraus resultierenden Rückstau zu vermeiden.

Für den Krippenanbau wird im Haushaltsjahr 2019 noch mit Restzuweisungen in Höhe von 145.000 € geplant.

 

 

Einzelplan 5 „Gesundheit, Sport, Erholung“

Unter der Gliederungsziffer 5400 finden Zuschüsse für die Anschaffung von Defibrillatoren Berücksichtigung (2.500 €).

Im Sportzentrum (Ballsporthalle) ist die Durchführung des Sanierungsabschnittes II eingeplant. So sind im Jahr 2019 für die Erneuerung der Heizungs-, Lüftungs- und Elektroanlagen (außen) weitere 167.000 € angesetzt. Für Fliesenarbeiten des Sanierungsabschnittes I wird noch mit 21.000 € im Jahr 2019 kalkuliert. Die genannten Ansätze sind Nettobeträge, aufgrund der Anerkennung als Betrieb gewerblicher Art.

An Fördermitteln rechnet der Markt Dietenhofen im Jahr 2019 mit 52.000 €.

Für das Sport- und Veranstaltungszentrum ist im Jahr 2019 noch mit einem Zuschuss in Höhe von 98.000 € für die Baumaßnahme zu rechnen. Für die Errichtung einer Photovoltaikanlage samt Installation werden 11.000 € und für die Beschaffung von Bühnenelementen weitere 15.000 € veranschlagt. Auch hier handelt es sich um Nettoansätze beim Betrieb gewerblicher Art.

Im Hallenbad (ebenfalls alle Mittel-Ansätze netto) werden im Haushaltsjahr 2019 Mittel für die Sanierung der Duschen mit Planung (93.000 €) und der Bodenabläufe (Duschen und Umkleiden in Höhe von 4.200 €) eingestellt. Im Planungsjahr 2020 werden für das Fliesen der Wärmesitzbänke und Säulen 2.500 €, die Installation einer Entkalkungsanlage (16.900 €), die Erweiterung der Unterwasserbeleuchtung im Nichtschwimmerbecken (3.400 €) und die Optimierung der Rohrleitungen und Filter im Schwimmerbecken (4.200 €) insgesamt weitere 27.000 € an Mittel zu Verfügung gestellt. Im Planungsjahr 2021 findet noch die Ersatzbeschaffung eines Beckenbodensaugers (16.800 €) Berücksichtigung.

Für die Sanierung des Parkplatzes am Hallenbad sind in den Planungsjahren 2020 und 2021 je 57.500 € berücksichtigt.

Weiter werden für die von Spielgeräten am Hirtenhof 6.000 € und für Holzbänke 3.000 € (Gliederung 5900) eingeplant. Für den Bau des Radwegs Kleinhaslach sind im Planungsjahr 2020 erneut 30.000 € veranschlagt.

 

 

Einzelplan 6 „Bau- und Wohnungswesen, Verkehr“

Im Bereich der Straßen und des Bauhofs wurden die Ansätze entsprechend der bereits vorgelegten Mittelanforderungslisten des Bauhofs und des gemeindlichen Bauamts, in die jeweiligen Haushaltsjahre eingeplant. Verschiedene Ansätze mussten zeitlich geschoben werden. Diese wurden im Vorfeld mit dem Ersten Bürgermeister besprochen und abgestimmt.

Für die Bebauungspläne der Bau- und Gewerbegebiete sind im Haushaltsjahr 2019 121.000 € bereitgestellt. Weitere Finanzmittel werden in den Einzelplänen 6, 7 und 8 für den hierdurch notwendigen Grunderwerb, Kanalbau und Straßenbau eingestellt. Auch entsprechende Grundstückskäufe bzw. -verkäufe wurden bereits berücksichtigt.

Im Einzelplan 6 sind noch alle ausstehenden Investitionszuschüsse aus Straßenbaumaßnahmen, welche mit dem Landratsamt Ansbach durchgeführt wurden, vorgemerkt.

Bei der Städtebauförderung werden die Ansätze entsprechend dem bereits beschlossenen Jahresantrag 2019 zur Städtebauförderung eingeplant.

Für das Deckenbauprogramm sind im Haushaltsjahr 2019 Mittel in Höhe von 160.000 € berücksichtigt, worin Restzahlungen aus Maßnahmen aus dem Jahr 2018 enthalten sind. Für die Sanierung der Wirtschaftswege sind jährlich 50.000 € eingeplant.

Weiter werden im Haushaltsjahr 2019 20.000 € für die Straßenverbreiterung in Kleinhabersdorf bereitgestellt.

Für Straßenbaumaßnahmen in der Gutenbergstraße sind 2019 50.000 € veranschlagt.

Die Erschließungsstraße des Neubaus Kindergarten Kunterbunt und der Parkplätze am Friedhof finden mit 65.000 € Planungskosten und Durchführungskosten in Höhe von 570.000 € im Jahr 2019 Berücksichtigung.

Die Sanierung der Siedlungsstraßen im Bereich des Hagelsbergweges wird im Haushaltsjahr 2019 mit 800.000 € eingeplant und in den Planungsjahren mit weiteren 1.000.000 € angesetzt.

Die straßenmäßige Erschließung des Baugebietes Nördlich der Rüderner Straße findet im Bauabschnitt I im Jahr 2019 und im Bauabschnitt II im Jahr 2021 seinen Ansatz. Hierzu sind auch die entsprechenden Erschließungsbeiträge angesetzt.

Auch die straßenmäßige Erschließung des Gewerbegebietes Neudorfer Höhe wird im Jahr 2019 samt Erschließungsmaßnahmen berücksichtigt.

Das Baugebiet Frickendorf und das Gewerbegebiet Nördlich der Industriestraße schlagen sich lediglich mit Planungskosten im gegenwärtigen Haushalt nieder und sind hauptsächlich in den Finanzplanungsjahren vorgemerkt.

Für die Verbreiterung der Haunoldshofener Weges und die Grabenverrohrung außerhalb Haunoldshofens sind je 15.000 € eingepflegt.

Für den gemeindlichen Bauhof sind im Haushaltsjahr 2019 verschiedene Anschaffungen von Geräten für den laufenden Betrieb notwendig (gesamt: 45.000 €). Zudem werden für die Außenbeleuchtung, einen Zaun am Gelände des Wertstoffhofes, der Errichtung von Ölauffangwannen und der Erneuerung von Stromverteilern im Bauhofgebäude und der Schlosserei insgesamt 48.000 € an Haushaltsmitteln bereitgestellt.

In der Finanzplanung ist die Ersatzbeschaffung eines MAN-LKWs in Höhe von 300.000 € (2020), sowie eines JD 2720 mit 120.000 € (2021) berücksichtigt.

Für die Sanierung des Gehweges und der Stützmauern entlang der Ansbacher Straße wird 2019 mit 150.000 € und in den Finanzplanungsjahren 2020/2021 mit je weiteren 200.000 € kalkuliert.

Im Bereich der Straßenbeleuchtung werden für Ersatz, Erweiterung und Neuanschaffungen im Jahr 2019 200.000 € und in den Finanzplanungsjahren insgesamt weitere 374.000 € angesetzt.

Weiter werden für den Winterdienst die Begleichung des bereits angeschafften Salzstreuers in Höhe von 12.500 € und von Salzkästen in Höhe von 2.000 € eingeplant. Im Planungsjahr 2021 findet sich die Errichtung einer Salzhalle mit 120.000 € wieder.

 

 

Einzelplan 7 „Öffentliche Einrichtungen, Wirtschaftsförderung“

Hier wurden die Ansätze entsprechend der vorgelegten Listen des Bauamtes bzw. der gemeindlichen Kläranlage eingeplant. Verschiedene Ansätze müssen – wie auch im Einzelplan 6 - zeitlich geschoben werden. Diese wurden mit dem Ersten Bürgermeister, sowie dem Klärwärter abgestimmt.

An Anschaffungen beweglicher Anlagegüter sind in der Kläranlage ein Notstromaggregat (10.000 €), eine Absetzmulde (4.000 €), ein Gully-Cleaner (45.000 €), ein Stromerzeuger (2.000 €), sowie ein neuer Server (8.000 €) im Jahr 2019 vorgesehen. In den Finanzplanungsjahren ist noch der Erwerb eines Rasenmähers (7.500 €) und eines Dampfreinigers (3.500 € jeweils in 2020), sowie eines Transporters (40.000 €) und eines PKW-Anhängers (3.000 € jeweils in 2022) berücksichtigt.

An Hochbaumaßnahmen in der Kläranlage ist für 2019 die Generalsanierung der Rundräumer im Nachklärbecken (70.000 €) und im Jahr 2021 die Sanierung der Hebeschnecke (60.000  €) eingeplant.

Für Tiefbaumaßnahmen an der Kläranlage, den Pumpwerken und dem Kanalnetz werden im Jahr 2019 1.976.900 €, im Jahr 2020 743.000 €, im Jahr 2021 1.073.000 € und im Jahr 2022 125.000 € bereitgestellt. Insgesamt werden somit 3.917.900 € in das gemeindliche Kanalnetz investiert. Eine Übersicht über die einzelnen Positionen liefern die beiliegenden Aufstellungen zu den Haushaltsstellen 1.7000.9500 – 9503.

Für die Bauschuttdeponie werden für 2019 140.000 € für die Filterschicht bei den Tiefbaumaßnahmen berücksichtigt.

Im Bereich der Märkte wird ein Ansatz von 30.000 € für einen neuen Stromverteiler am Schlossplatz (Weihnachtsmarkt) eingeplant.

Beim Bestattungswesen sind in 2019 17.000 € für Bepflanzungen und für die Zuwegung zum Urnenfeld 2.000 € im Jahr 2020 und 5.000 € im Jahr 2021 eingeplant.

Für das Bauvorhaben „Dorfgemeinschaftshaus Seubersdorf“ werden Mittel in Höhe von insgesamt 420.000 € (2019: 20.000 €, 2020: 400.000 €) eingeplant. Aufgrund der überdurchschnittlichen Finanzkraft des Marktes Dietenhofen kann hier voraussichtlich nicht mit Fördermitteln aus dem ELER-Programm des Amts für ländliche Entwicklung gerechnet werden.

Für den Breitbandausbau wird im Jahr 2019 mit Zuweisungen in Höhe von 263.800 € für die Phase I gerechnet. Die Zuweisungen für die Phase II und den Höfebonus sind in den Jahren 2020 und 2021 mit je 488.000 € eingeplant.

Die Ausgaben der Phase II verteilen sich mit je 305.000 € in den Jahren 2019 und 2021, sowie mit 610.000 € im Jahr 2020.

Für die Verlegung von Lehrrohren für Lichtwellenleiter bei Tiefbaumaßnahmen werden nach Rücksprache mit der Tiefbauverwaltung für das Haushaltsjahr 2019 60.000 € angesetzt.

 

 

Einzelplan 8 „Wirtschaftl. Unternehmen Grund- und Sondervermögen“

Für die Errichtung einer Wasserversorgungseinrichtung im Ortsteil Höfen sind vorsorglich 230.000 € im Jahr 2019 eingeplant. Der Markt Dietenhofen wird hier in Vorleistung gehen und die Versorgungsleitung nach Errichtung an den Zweckverband der Dillenberggruppe übergeben. Hierfür sind Rückzahlungen des Zweckverbandes in Höhe von 95.000 € und Herstellungsbeiträge durch die Grundstückseigentümer in Höhe von 40.000 € im Planungsjahr 2020 eingeplant.

Für den Kauf von Bauland für das Baugebiet „Nördlich Rüderner Straße“ sind 2019 noch letztmalig 76.400 € einkalkuliert. Verpflichtungsermächtigungen wurden bereits im Jahr 2016 eingegangen, welche hier für die Jahre 2017 – 2018 mit je 100.000 € und 2019 mit 76.400 € vorgesehen sind.

Für den Kauf von unbebauten Grundbesitz werden 400.000 € eingestellt. Weitere 200.000 € werden für den Erwerb von Ökopunkten bereitgestellt, um ökologische Ausgleichsmaßnahmen für Baumaßnahmen leisten zu können.

Die Ansätze der geplanten Bau- und Gewerbegebiete finden sich in den nachfolgenden Gliederungen wieder: Baugebiet Nördlich der Rüderner Straße (Gliederung 8811), Gewerbegebiet Neudorfer Höhe (Gliederung 8814), Gewerbegebiet Nördlich der Industriestraße (8815) und Baugebiet Frickendorf (Gliederung 8816). Wie bereits beim Einzelplan 6 beschrieben, sind in diesen Gliederungen auch die Erlöse aus den Grundstücksverkäufen eingepflegt.

 

 

Einzelplan 9 „Allgemeine Finanzwirtschaft“  

Im Jahr 2019 erhält der Markt Dietenhofen 110.000 € an Investitionspauschale gem. Art. 12 FAG.

Eine Kreditaufnahme im Haushaltsjahr 2019 ist nicht notwendig. Im Finanzplanungsjahr 2020 könnte nach derzeitigem Stand die Aufnahme eine Fremdfinanzierung von rund 4.267.482 € notwendig sein. Allerdings wird bereits im Planungsjahr 2021 wieder mit einem Überschuss in Höhe von 4.420.021 € zum Aufbau der Allg. Rücklage bzw. Ausgleich des Defizits im Vorjahr gerechnet.


Beschlussvorschlag:

 

Der Haushaltsplan – Vermögenshaushalt wird dem Marktgemeinderat entsprechend der heutigen Entwurfsfassung, einschließlich besprochener Änderungen, vorgelegt.