Die Gemeinde Großhabersdorf beabsichtigt, den vorhabenbezogenen Bebauungsplan mit Grünordnungsplan „Solarpark Wendsdorf“ aufzustellen und parallel hierzu die Änderung des Flächennutzungsplanes durchzuführen.
Gemäß § 4 Abs. 1 BauGB werden die Unterlagen im Rahmen der frühzeitigen Öffentlichkeits- und Trägerbeteiligung mit der Bitte um Stellungnahme vorgelegt.
Auszug aus dem FNP:
Auszug aus dem
Bebauungsplan „Solarpark Wendsdorf“:
Die Bauverwaltung sieht die Belange des Marktes Dietenhofen durch die Aufstellung des Bebauungsplanes „Solarpark Wendsdorf“ sowie durch die Änderung des Flächennutzungsplanes nicht berührt.
Beschlussvorschlag:
Der Marktgemeinderat hat keine Einwendungen bezüglich der vorliegenden Planung zur 20. Änderung des Flächennutzungsplanes sowie der Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Solarpark Wendsdorf“ der Gemeinde Großhabersdorf.