Um Liquidität im
Schulverbandshaushalt zu gewährleisten und vorübergehende kurzfristige
Zwischenfinanzierungen über die Allgemeine Rücklage durch Entnahmen und
Wiederzuführungen zu vermeiden, wird vorgeschlagen, künftig einen Abschlag
entsprechend der Höhe des 1. Abschlages der Verwaltungsumlage des Vorjahres vom
Markt Dietenhofen an den Schulverband zu gewähren, falls es zu finanziellen
Engpässen kommt und der Schulverbandshaushalt des aktuellen Jahres noch nicht in
Kraft getreten ist.
Um im Haushaltsjahr
2019 die Liquidität aufrecht zu erhalten, wurde bereits wie oben dargestellt
verfahren und der Marktgemeinderat wird um nachträgliche Zustimmung gebeten.
Beschlussvorschlag:
Der Marktgemeinderat beschließt, dass falls der Schulverbandshaushalt des aktuellen Haushaltsjahres noch nicht in Kraft getreten ist und es zu liquiden Engpässen beim Schulverband kommt, ein Abschlag auf die Verwaltungsumlage in Höhe des 1. Abschlages des Vorjahres gewährt werden kann.
Der Marktgemeinderat genehmigt weiter die Gewährung eines Abschlages auf die Verwaltungsumlage des Jahres 2019 in Höhe des 1. Abschlages der Verwaltungsumlage des Jahres 2018 hiermit nachträglich.