Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 19, Nein: 0

Gemäß Art. 2 Abs. 1 FTG (Feiertagsgesetz) sind grundsätzlich an Sonn- und Feiertagen öffentliche bemerkbare Arbeiten, die geeignet sind, die Feiertagsruhe zu beeinträchtigen, verboten.

 

Hierunter fällt auch grundsätzlich das Betreiben von Autowaschanlagen, es sei denn es wird durch den Erlass einer entsprechenden Rechtsverordnung erlaubt, wozu die Gemeinden aufgrund der Vorschrift des Art. 2 Abs. 3 Nr. 5 FTG ermächtigt sind.

 

Im konkreten Fall hat das LRA Ansbach die Betreiber von Waschanlagen aufgrund von Anzeigen und Beschwerden darauf hingewiesen, dass wegen der fehlenden Ermächtigung der Betrieb dieser Anlagen in unserem Gemeindegebiet an Sonn- und Feiertagen nicht gestattet ist. Der Betrieb dieser Anlage stelle deshalb derzeit eine Ordnungswidrigkeit dar.

 

Aufgrund einer Anfrage von einem ortsansässigen Betreiber auf Erlass einer derartigen Rechtsverordnung wird angeregt, den Betrieb von Autowaschanlagen in unserem Gemeindegebiet analog dem beiliegendem Muster per Rechtsverordnung zu erlassen.


Beschlussvorschlag:

 

Aufgrund von Art. 2 Abs. 3 Nr. 5 des Gesetzes über den Schutz der Sonn. Und Feiertage – Feiertagsgesetz (BayRS 1131-3-I), zuletzt geändert durch Gesetz vom 09.05.2006 (GVBl S. 190), erlässt der Markt Dietenhofen folgende

 

Rechtsverordnung:

 

§ 1

Betrieb von Autowaschanlagen

 

(1)  Im Markt Dietenhofen dürfen Autowaschanlagen an Sonn- und Feiertagen ab 12.00 Uhr bis (vorschlagsweise) 18.00 Uhr betrieben werden.

 

(2)  An folgenden Feiertagen müssen die Anlagen geschlossen bleiben und nicht betrieben werden:

 

-       Neujahr

-       Karfreitag, Ostersonntag, Ostermontag,

-       1. Mai

-       Pfingstsonntag, Pfingstmontag

-       Erster und zweiter Weihnachtstag

 

§ 2

Geltungsbereich

 

Diese Verordnung gilt für das gesamte Gemeindegebiet des Marktes Dietenhofen einschließlich der Gemeindeteile.

 

§ 3

In-Kraft-Treten

 

Diese Verordnung tritt einen Tag nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.

 

Dietenhofen, 09.04.2019

 

Markt Dietenhofen

Erdel,

1. Bürgermeister