Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 19, Nein: 0

Der vorliegende Entwurf des Haushaltes 2019 wurde in den Verwaltungs- und Finanzausschusssitzungen am 14.03.2019 und 21.03.2019 eingehend beraten. Der Verwaltungs- und Finanzausschuss hat dem Marktgemeinderat in diesen Sitzungen empfohlen den vorgelegten Entwurf einschließlich besprochener Änderungen zu beschließen:

 

 

Der Haushalt hat im Verwaltungshaushalt folgenden Umfang (in Euro):

 

2017:

Rechnungsergebnis

14.194.238,39 €

2018:

Ansatz Vorjahr

15.303.521,00 €

2019:

Ansatz

15.889.873,00 €

2020

Finanzplanungsjahr 1

15.666.673,00 €

2021

Finanzplanungsjahr 2

15.781.373,00 €

2022

Finanzplanungsjahr 3

15.746.523,00 €

 

 

Der vorgelegte Entwurf beinhaltet folgende Zuführungen vom Verwaltungshaushalt in den Vermögenshaushalt:

 

2019

993.421,00 €

2020

806.321,00 €

2021

956.121,00 €

2022

849.721,00 €

 

Die Zuführung in den Vermögenshaushalt ist im Haushaltsjahr 2019 in ausreichender Höhe möglich. Die Zuführungen müssen grundsätzlich jährlich so hoch sein, dass damit die ordentliche Tilgung der Kredite gem. § 22 Abs. 1 KommHV gedeckt werden können und insgesamt mindestens so hoch wie die aus speziellen Entgelten gedeckte Abschreibung.

 

Im Haushaltsjahr 2019 ist keine Aufnahme von Krediten vorgesehen, sodass auch keine Kredittilgungen in diesem Jahr erfolgen. Im Planungsjahr 2020 ist nach derzeitigem Planungsstand eine Fremdfinanzierung inklusive Tilgungsleistung von 6.000.000 € in die Finanzplanung aufgenommen (vorgesehene Kredittilgungen 2020 1.500.000 €, 2021 3.000.000 € und 2022 1.500.000 €). Dies führt in den Finanzplanungsjahren dazu, dass die Zuführungen vom Verwaltungs- in den Vermögenshaushalt unter den eingeplanten Tilgungen liegen. Nach Rücksprache mit der Staatlichen Rechnungsprüfungsstelle am Landratsamt Ansbach begegnet dies aber keiner Bedenken, da ausreichend Mittel zur Kredittilgung in den Finanzplanungsjahren durch den Verkauf von Baugrundstücken, Entnahmen aus der Allgemeinen Rücklage, sowie aus Zuwendungen zur Verfügung stehen.

 

 

Die Einnahmen im Verwaltungshaushalt 2019 werden wie in den Vorjahren durch die Ansätze im Einzelplan 9 Unterabschnitt 9000 geprägt, sodass dieser vorrangig betrachtet wird:

 

 

Einzelplan 9 „Allgemeine Finanzwirtschaft“ – Der EINZELPLAN 9 im Verwaltungshaushalt stellt sich in den Einnahmen und Ausgaben wie folgt dar:

 

Einnahmen

Bezeichnung

Ansatz 2018

Soll 2018

Ansatz 2019

Soll 2019

Grundsteuer A

71.000 €

72.368,29 €

71.000,00 €

70.308,81 €

Grundsteuer B

645.000 €

779.723,66 €

680.000,00 €

682.286,73 €

Gewerbesteuer

4.500.000 €

5.506.670,01 €

4.900.000,00 €

4.952.277,90 €

Gemeindeanteil an der

3.134.000 €

3.169.337,00 €

3.337.000,00 €

5.041,00 €

Einkommenssteuer

Gemeindeanteil an der

600.000 €

605.288,00 €

590.000,00 €

6.757,00 €

Umsatzsteuer

Hundesteuer

13.500 €

14.525,00 €

14.000,00 €

14.164,00 €

Schlüsselzuweisungen

0 €

0 €

0 €

0,00 €

Allg. Zuweisungen vom Land Art. 7 FAG

98.853 €

98.853,00 €

102.300,00 €

102.396,00 €

Pauschale Finanzzu-weisungen Art. 11 FAG

0 €

0 €

0 €

0,00 €

Einkommenssteuer-ersatzleistungen v. Land

230.000 €

238.137,00 €

243.000,00 €

814,00 €

Überlassung Grund-erwerbssteuer

40.000 €

48.360,99 €

40.000,00 €

7.470,00 €

Vd. allg. Zuweisungen vom Land Art 7 a FAG

0 €

0 €

0 €

0 €

SUMME

9.332.353 €

10.533.262,95 €

9.977.300 €

5.841.515,44 €

 

 

 

 

 

Ausgaben

Bezeichnung

Ansatz 2018

Soll 2018

Ansatz 2019

Soll 22019

Gewerbesteuerumlage

1.030.000 €

1.113.840,00 €

1.225.000 €

176.796,00 €

Solidarumlage

0 €

0 €

0 €

0,00 €

Kreisumlage

3.310.000 €

3.307.133,72 €

3.468.500 €

551.188,96 €

SUMME

4.340.000 €

4.420.973,72 €

4.693.500 €

727.984,96 €

 

 

Wie in den Vorjahren erhält der Markt Dietenhofen keine Schlüsselzuweisungen (0.9000.0410).

 

Die Kreisumlage*) (0.9000.8321) wird mit 3.468.000,00 € (Vorjahr 2018: 3.310.000,00 €) veranschlagt. Grundsätzlich liegt die höhere Kreisumlage von 2019 zu 2018 in der hohen Gewerbesteuereinnahme des Jahres 2017 begründet, da die Kreisumlage auf den Steuerkraftzahlen des Vorvorjahres basiert (Gewerbesteuer-Isteinnahme 2017: 4.503.755,39 €).

Die Absenkung des Kreisumlagesatzes von 48,35 % auf 46,85 % durch den Landkreis Ansbach bewirkt für den Markt Dietenhofen eine um 111.000 € niedrigere Kreisumlage im Jahr 2019 und auf den gesamten Finanzplanungszeitraum von 2019 bis 2022 gesehen, eine Einsparung in Höhe von 478.300 €.

 

 

 
*) Die Kreisumlage berechnet sich wie folgt:

Die Kreisumlage wird in Von-Hundert-Sätzen der Umlagegrundlagen bemessen. Umlagegrundlagen sind die geltenden Steuerkraftzahlen sowie 80 v. H. der Schlüsselzuweisungen des vorangegangenen Haushaltsjahres. Es werden die Grundsteuer A, Grundsteuer B, Gewerbesteuer, Gde.-Anteil an der Einkommenssteuer und der Gde.-Anteil an der Umsatzsteuer des Jahres 2017 addiert. Dies ergibt die Steuerkraftmesszahl. Zur Steuerkraftmesszahl wird noch 80 v. H. der Schlüsselzuweisungen aus 2017 addiert, was zur Umlagekraft 2019 führt. Die Umlagekraft wird dann mit dem Umlagesatz der Kreisumlage (Haushaltsjahr 2019 = 46,85 %) multipliziert und ergibt die Kreisumlage.

 

Weitere Einsparungen sind in der Gewerbesteuerumlage zu sehen. Die Gewerbesteuerumlage berechnet sich grundsätzlich aus der Vervielfachung des Gewerbesteuermessbetrages (also der Gewerbesteuereinnahme bereinigt um den jeweiligen kommunalen Hebesatz) mit einem sogenannten „Vervielfältiger“. Teil dieses „Vervielfältigers“ war bisher eine Solidarumlage in Höhe von 6,3%, welche seit diesem Jahr entfallen ist. Der Markt Dietenhofen hat somit eine um 6,3 % niedrigere Gewerbesteuerumlage zu entrichten, was sich im Haushaltsjahr 2019 mit 82.360 € an Einsparungen wiederspiegelt.

 

Die weiteren Einzelpläne im Überblick:

 

Im Einzelplan 0 „Allgemeine Verwaltung“ wurden die verschiedenen Haushaltsansätze angepasst. Die Ausgaben für die Kommunale Allianz „Kernfranken“ werden dabei wie im Vorjahr bei 15.000 € festgesetzt. Die Betreuung der Finanzverwaltung durch die Kommunalberatung Rödl und Partner, aufgrund der Änderung des § 2b des Umsatzsteuergesetzes, werden bei der Gruppierungsziffer 6554 weiterhin berücksichtigt. Im Jahr 2017 musste der Markt Dietenhofen erstmals ein Verwahrentgelt für einen Teil seiner Geldeinlagen bei den Kreditinstituten entrichten. Vorsorglich wurde auch im vorliegenden Entwurf eine Ausgabe für das Verwahrentgelt in Höhe von 5.000 € eingeplant.

Für die im Jahr 2019 gestartete Organisationsuntersuchung durch den Bayerischen Kommunalen Prüfungsverband werden Mittel in Höhe von 30.000 € vorgesehen

Weiter wurde ein Ansatz in Höhe von 15.000 € für das einzurichtende Informationssicherheitsmanagementsystem (ISIS) eingefügt.

 

 

Im Einzelplan 1 „Brandschutz/Feuerwehr“ wurden die einzelnen Feuerwehren hinsichtlich des Mittelbedarfs befragt. Für die Feuerwehren der Gemeinde Dietenhofen wird dieses Jahr eine Gesamtsumme von rd. 42.100 € eingeplant. Die Mittel werden aufgeteilt und bei folgenden Gruppierungsziffern zur Verfügung gestellt: 5200, 5223, 5500, 5600, 5620, 6300, 6325, 6500, 6510.

Bei den Unterhaltskosten wurde zudem das neue Feuerwehrhaus in Kleinhaslach berücksichtigt. Die Einführung eines Budgets (ähnlich wie beim gemeindlichen Bauhof) wurde auch in diesem Jahr nicht vorgesehen.

Für die Einweihungsfeier des Feuerwehrhauses Kleinhaslach wurden 6.000 € mit eingeplant.

 

Für den Bereich „Hochwasserschutz“ werden für das Gewässerentwicklungskonzept 35.000 € und für die Überschwemmungsgebietsermittlung 65.000 € bereitgestellt. Die Förderung für Selbige findet mit einer Gesamthöhe von 75.750 € Berücksichtigung.

 

 

Im Einzelplan 2 „Schule“ wird - vorbehaltlich der noch nicht abgeschlossenen Haushaltsplanungen des Schulverbandes - für das Haushaltsjahr 2019 eine Umlage im Verwaltungshaushalt von 1.800 €/Schüler, und in den Finanzplanungsjahren eine Umlage in Höhe von 1.700 €/Schüler festgesetzt.

Bei derzeit 203 Grundschülern und 71 Mittelschülern aus der Marktgemeinde, führt dies zu Umlagen für den Grundschulbereich von 365.400 € und im Mittelschulbereich von 127.800 €.

 

 

Im Einzelplan 3 „Wissenschaft, Forschung und Kulturpflege“ werden für die Renovierung der Schlossfenster 14.000 € eingestellt. Ab dem aktuellen Haushaltsjahr sind dem Schloss auch anteilige Personalkosten für die Gebäudereinigung zugeordnet.

Für die „Bücherei“ werden für Medienbeschaffung, wie im Vorjahr, 10.000 € zur Verfügung gestellt, wovon 1.500 € anteilig für Beschaffungen der Schulbibliothek eingeplant sind.

 

 

Einzelplan 4 „Soziale Sicherung“ – Die Förderung und Aufwendungen der „Nachbarschaftshilfe“ spiegeln sich in der Gliederung 4310 wieder. Im Jahr 2018 wurden hier die letzten staatlichen Fördermittel entrichtet und ab dem Jahr 2019 wird die Nachbarschaftshilfe durch den Diakonieverein getragen, wobei der Markt Dietenhofen Zuschüsse in Höhe von 3.000 € vorgesehen hat. Auch der Unterhalt des neuen Bürgerbusses spiegelt sich hier wieder.

 

Für den Unterhalt der Spiel- und Bolzplätze sind, wie in den Vorjahren, weiterhin 12.000 € eingeplant.

Bei den Kindertageseinrichtungen Kunterbunt und Schabernack sind Zuschüsse für die sog. „Sprach-Kita“ aus Bundesmitteln in Höhe von 25.000 € wie im Vorjahr integriert.

Für die Krippe in der KiTa Schabernack werden für die Reinigung der Räume 54.000 € eingestellt.

Als Kooperationspartner mit der Regierung von Mittelfranken stellt der Markt Dietenhofen weiterhin unter der Gliederung 4644 die Finanzierung für den Offenen Ganztag der Grundschule bereit. Hierfür erhält der Markt Dietenhofen eine Zuweisung in Höhe von 145.700 €.

 

 

Im Einzelplan 5 „Gesundheit, Sport, Erholung“ wurden die Ansätze weitestgehend fortgeschrieben. Grundsätzlich wird für die Ballsporthalle und die Schulturnhalle mit Mehrzwecksaal die Umsatzsteuer verrechnet. Seit dem Haushaltsjahr 2016 erfolgten nach Absprache mit dem BKPV sämtliche Buchungen für die Ballsporthalle und die Schulturnhalle netto. Die Ballsporthalle wurde zudem als Betrieb gewerblicher Art (BgA) anerkannt.

Durch die Federführung der Steuerkanzlei Rödl & Partner wurden die Umsatzsteuererklärungen der Jahre 2012-2017 im Jahr 2018 um die beiden BgAs berichtigt, sodass die anteiligen Investitionskosten steuerrechtlich geltend gemacht werden konnten.

Da die Nutzung der Schulturnhalle und des Mehrzwecksaales stark durch nichtvorsteuerabzugsberechtigte Vereine und Organisationen geprägt ist, wird im Jahr 2019 mit einer Rückerstattung des erhaltenen Vorsteuerabzuges für die Investitionskosten in Höhe von rund 190.000 € zu rechnen sein.

 

Bei der Ballsporthalle wurden nochmals 2.000 € für die Korrektur des Beachfeldes eingeplant.

 

Beim Hallenbad wurden neben den jährlichen Wartungsausgaben erhebliche Sanierungs- und Unterhaltsmaßnahmen für die Umwälzpumpen und die Wasseraufbereitung im Verwaltungshaushalt eingeplant (Gesamtumfang beim Gebäude- und betriebstechnischem Unterhalt: 57.500 € netto). Auch in den Finanzplanungsjahren wurden vorsorglich Mittel dahingehend vorgesehen (Sanierung gelöster Fliesen, Abplatzungen Beton Hallendecke).

 

Des Weiteren wurde der Ansatz für die Bewirtschaftung des Gebäudes auf 35.000 € pro Jahr angehoben, was auf den angestiegenen Wasserverbrauch aufgrund der auferlegten vermehrten Reinigungsverpflichtung zurückzuführen ist. Im Jahr 2018 wurden die Eintrittspreise des Hallenbades angepasst. Der Ansatz in Höhe von 72.000 € aus Hallenbadeintritten wurde aber aufgrund der Ist-Ergebnisse der letzten Jahre, die sich deutlich unter dem Ansatz bewegten, nicht angehoben.

 

 

Im Einzelplan 6 „Bau-, Wohnungswesen, Verkehr“ wurden Einnahmen für Straßenunterhaltungszuschüsse (0.6300.1715), wie im Vorjahr, in Höhe von 142.100 € veranschlagt, welche eine Steigerung in Höhe von rund 7.000 € zu den Vorjahren darstellt.

In der allgemeinen Bauverwaltung wurde Herr Hausmeister Roth mit Personal- und Sachkosten mit aufgenommen. Auch das von ihm genutzte gemeindliche Fahrzeug (AN-MD-905) wurde dieser Gliederung zugeordnet.

 

An Unterhaltsmaßnahmen bei den gemeindlichen Brücken (Hörleinsdorf und Kleinhabersdorf) wurden 15.000 € eingeplant. Der Unterhalt für die Grünanlagen wurde aufgrund vieler Einzelvorhaben des Bauhofes im Jahr 2019 und des Vorjahresergebnisses auf 8.000 € angehoben.

 

Der Bauhof selbst wird im Jahr 2019 wieder mit 120.000 € budgetiert. Im Haushaltsjahr 2018 schöpfte der Bauhof 108.181,07 € seines Budgets aus. Insgesamt umfasst das Budget folgende Gruppierungsziffern 5200, 5223, 5320, 5500, 5600, 5620, 6320, 6325, 6500, 6510, 6520 des Bauhofes (6495) sowie des Winterdienstes (6752) 5200, 5223, 5500 und 6320.

Für den Gebäudeunterhalt wurden beim Bauhof zusätzlich 9.500 € eingeplant (Ersatz Tür am Waschplatz, Fenster Schlosserei).

 

Einzelplan 7 „Öffentl. Einrichtungen, Wirtschaftsförderung“ – Seit dem 01.01.2019 beträgt die Abwassergebühr 3,11 €/m³. Im Haushaltsjahr 2019 wird mit Gebühreneinnahmen in Höhe von 990.000 € kalkuliert. Die höheren Gebühreneinnahmen liegen zum einen in der erhöhten Abwassergebühr und zum anderen im längeren Ablesezeitraum begründet (November 2017 bis Dezember 2018). Im Jahr 2020 wird eine Reduzierung der Gebühreneinnahme eingeplant, da sich der Ablesezeitraum im Vergleich zu 2019 und 2018 verringert (Januar 2019 – November 2019). Folglich ist erst ab dem Jahr 2020 wieder mit regulärem Gebühreneinnahmen zu kalkulieren, nachdem die Gebührenschwankungen, durch die verschieden langen Ablesezeiträume vorüber sind.

 

Für die Restkosten der Globalkalkulation/Beiträge und der Erstellung der Entwässerungsbeitragssatzung (EWS), sowie der Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung für die KLA Dietenhofen (BGS-EWS) durch das externe Büro Dr. Schulte/Röder Kommunalberatung, Würzburg sind vorsorglich 5.000 € eingeplant.

 

Die Beseitigung von Klärschlamm im Jahr 2019 und 2021 wurden mit je 77.500 € angesetzt. Die Ausgaben für den Unterhalt der Kläranlage samt RÜBs und Entwässerungsanlagen schlägt mit rund 94.000 € zu Buche. Bei den Stromkosten wurde der Ansatz von 54.000 € auf 60.000 € aufgrund der Vorjahresergebnisse angehoben.

 

Im Bereich der Bauschuttdeponie wurde für den Unterhalt der Raupe ein Ansatz von 7.500 € gebildet.

 

Beim Friedhof wurden 3.000 € jährlich für die Pflege der Bepflanzungen eigestellt. Am Buswartehäuschen gegenüber der Fa. Playmobil in der Neustädter Straße werden 3.600 € für den Austausch der Scheiben berücksichtigt.

 

 

Einzelplan 8 „Wirtschaftl. Unternehmen Grund- und Sondervermögen“ – Der Ansatz für die Einnahmen aus der Konzessionsabgabe wird bei der „Elektrizitätsversorgung“ bei 160.000 € belassen.

 

Beim „Bebauten Grundbesitz“ werden die angepassten Mietzinsen des „alten Feuerwehrhauses“ berücksichtigt.

 

 

Haushaltsquerschnitt: Personalausgaben

 

 

Für Personalausgaben werden insgesamt 4.104.250 € im Haushaltsjahr 2019 eingeplant. In den Jahren 2020, 2021 und 2022 belaufen sich die Personalkosten auf 4.228.100 €, 4.353.200 € und 4.485.400 €. Im Vergleich betrugen die Personalkosten in den Vorjahren 3.803.250,00 € (Ansatz 2018), 3.564.503,66 € (Rechnungsergebnis 2017), 3.316.751,85 € (Rechnungsergebnis 2016), 3.020.957,92 (Rechnungsergebnis 2015),  2.761.009,06 € (Rechnungsergebnis 2014) und 2.510.832,20 € (Rechnungsergebnis 2013).

 

 

 

Im Vermögenshaushalt hat der Haushalt folgenden Umfang:

 

 

2017:

Rechnungsergebnis

4.476.051,89 €

2018:

Ansatz Vorjahr

7.407.420,00 €

2019:

Ansatz

11.678.150,00 €

2020

Finanzplanungsjahr 1

9.532.550,00 €

2021

Finanzplanungsjahr 2

9.336.471,00 €

2022

Finanzplanungsjahr 3

2.936.660,00 €

 

 

Im Einzelplan 0 „Allgemeine Verwaltung“ werden neben den jährlich vorgesehenen Ansätzen für die Erweiterung der EDV-Hardware, die Erneuerung der kompletten EDV-Ausstattung der Verwaltung hinsichtlich PC-Ausstattung und Serveranschaffung mit 50.000 € veranschlagt. Dazu werden noch 4.000 € für die Ersatzbeschaffung der Bürostühle in der Finanzverwaltung angesetzt.

Für die Erneuerung der Verkabelung im Rathausgebäude werden vorsorglich 80.000 € bereitgestellt. Für das Heizungssystem sind 3.500 € (Erneuerung der Pumpen) und 90.000 € (Steuerung) eingeplant.

Um Barrierefreiheit zu gewährleisten, ist zudem der Einbau eines Aufzuges zum Sitzungssaal, sowie die daraus resultierende Umgestaltung der Treppe und eine Sanierung des Sitzungssaals (auch im Hinblick auf die technische Ausstattung) mit insgesamt 150.000 € berücksichtigt.

 

 

Einzelplan 1 „Brandschutz/Feuerwehr“

Die Feuerwehren wurden im Vorfeld hinsichtlich des Mittelbedarfs befragt und die entsprechenden Ansätze für Geräte und Einsatzmittel  festgelegt.

Für Bepflanzungen am FFW-Haus Kleinhaslach werden 5.000 € eingestellt. Für die Beschaffung des TSFW der FFW Kleinhaslach werden im Haushaltsjahr 2019 noch mit 115.000 € an Ausgaben kalkuliert. Weitere 37.000 € sind für den Löschwasserbehälter in der Neudorfer Höhe vorgesehen.

An Zuweisungen rechnet der Markt Dietenhofen für den Neubau des FFW-Hauses in Kleinhaslach mit 115.000 € und für die Beschaffung des TSFW mit 42.600 €.

In die Finanzplanung 2020 fließt die Ersatzbeschaffung eines Feuerwehrfahrzeuges HLF 20 im Jahr 2020 ein (450.000 €), für welches mit Fördermitteln in Höhe von 125.000 € kalkuliert wird.

Im Bereich der Öffentlichen Sicherheit und Ordnung werden 2.900 € für den Stromanschluss am neuen Wohncontainer veranschlagt.

 

 

Einzelplan 2 „Schule“

Im Haushaltsjahr 2019 werden, wie auch im Vorjahr, für die Grund- und Mittelschule keine Investitionsumlagen eingeplant.

 

 

Einzelplan 3 „Wissenschaft, Forschung und Kulturpflege“ 

Für den Schlossgarten sind für 2019 10.000 € eingepflegt.

Für die Aufstockung der durch den Musikzug genutzten Räumlichkeiten ist noch eine ausstehende Zuwendung aus dem Bayerischen Kulturfonds mit entsprechendem  Restbetrag (10.000 €) für 2019 eingeplant.

Für die Sanierung des Pfarrhauses in Dietenhofen sind 20.000 € im Haushaltsjahr 2019 ebenso vorgesehen, wie weitere 20.000 € für die Sanierung der Kirche in Kleinhaslach Im Planungsjahr 2020 wurden vorsorglich 1.800 € für die Sanierung der Kirchenmauer eingeplant.

 

 

Einzelplan 4 „Soziale Sicherung“ 

Für die Beklebung des Bürgerbusses werden vorsorglich 1.000 € angesetzt.

Für Neuanschaffungen von Geräten für Kinderspielplätze im Gemeindegebiet werden grundsätzlich jährlich 10.000 € veranschlagt. Die Wiederherstellung des Spielplatzes in Kleinhaslach findet im Jahr 2019 mit zusätzlichen 15.000 € Berücksichtigung.

In der Kindertageseinrichtung Kunterbunt (Kindergarten/Krippe) werden im Haushaltsjahr 2019 Mittel für verschiedene Anschaffungen des beweglichen Anlagevermögens (10.000 €) zur Verfügung gestellt.

Der Ersatzneubau der KiTa Kunterbunt ist wie folgt eingeplant:

Im Haushaltsjahr 2019 werden 2.000.000 € und im Planungsjahr 2020 1.950.000 € für die Ersatzbaumaßnahme der Kindertageseinrichtung vorgesehen (Hochbau). Im Bereich des Tiefbaus werden in 2019 250.000 € veranschlagt. Eine entsprechende Möblierung findet bei der Gruppierung 9350 im Planungsjahr 2020 in Höhe von 50.000 € Berücksichtigung. Die Ausgaben für die Erschließungsstraße finden separat unter der der Gliederung 6341 Berücksichtigung, da diese Straße auch der Erschließung des Friedhofes dient und somit nicht rein dem Kindergarten zugeordnet werden kann.

Im Planungsjahr 2021 wird mit einer Förderung in Höhe von 2.000.000 € für den Kindergartenneubau gerechnet.

Bei der KiTa Schabernack sind für verschiedene Anschaffungen im Kindergarten- und Krippenbereich 8.500 €, sowie für Sonnenschutz 7.500 € angesetzt. Die Umgestaltung des Grundstücksanschlusses wurde mit 32.000 € veranschlagt, um künftig weitere Schäden durch Starkregenereignisse und daraus resultierenden Rückstau zu vermeiden.

Für den Krippenanbau wird im Haushaltsjahr 2019 noch mit Restzuweisungen in Höhe von 145.000 € geplant.

 

 

Einzelplan 5 „Gesundheit, Sport, Erholung“

Unter der Gliederungsziffer 5400 finden Zuschüsse für die Anschaffung von Defibrillatoren Berücksichtigung (2.500 €).

Im Sportzentrum (Ballsporthalle) ist die Durchführung des Sanierungsabschnittes II eingeplant. So sind im Jahr 2019 für die Erneuerung der Heizungs-, Lüftungs- und Elektroanlagen (außen) weitere 167.000 € angesetzt. Für Fliesenarbeiten des Sanierungsabschnittes I wird noch mit 21.000 € im Jahr 2019 kalkuliert. Die genannten Ansätze sind Nettobeträge, aufgrund der Anerkennung als Betrieb gewerblicher Art.

An Fördermitteln rechnet der Markt Dietenhofen im Jahr 2019 mit 52.000 €.

Für das Sport- und Veranstaltungszentrum ist im Jahr 2019 noch mit einem Zuschuss in Höhe von 98.000 € für die Baumaßnahme zu rechnen. Für die Errichtung einer Photovoltaikanlage samt Installation werden 11.000 € und für die Anschaffung von Bühnenelementen 15.000 €  veranschlagt. Auch hier handelt es sich um Nettoansätze beim Betrieb gewerblicher Art.

veranschlagt.

Im Hallenbad (ebenfalls alle Mittel-Ansätze netto) werden im Haushaltsjahr 2019 Mittel für die Sanierung der Duschen mit Planung (93.000 €) und der Bodenabläufe (Duschen und Umkleiden in Höhe von 4.200 €) eingestellt. Im Planungsjahr 2020 werden für das Fliesen der Wärmesitzbänke und Säulen 2.500 €, die Installation einer Entkalkungsanlage (16.900 €), die Erweiterung der Unterwasserbeleuchtung im Nichtschwimmerbecken (3.400 €) und die Optimierung der Rohrleitungen und Filter im Schwimmerbecken (4.200 €) insgesamt weitere 27.000 € an Mittel zu Verfügung gestellt. Im Planungsjahr 2021 findet noch die Ersatzbeschaffung eines Beckenbodensaugers (16.800 €) Berücksichtigung.

Für die Sanierung des Parkplatzes am Hallenbad sind in den Planungsjahren 2020 und 2021 je 57.500 € berücksichtigt.

Weiter werden für die von Spielgeräten am Hirtenhof 6.000 € und für Holzbänke 3.000 € (Gliederung 5900) eingeplant. Für den Bau des Radwegs Kleinhaslach sind im Planungsjahr 2020 erneut 30.000 € veranschlagt.

 

 

Einzelplan 6 „Bau- und Wohnungswesen, Verkehr“

Im Bereich der Straßen und des Bauhofs wurden die Ansätze entsprechend der bereits vorgelegten Mittelanforderungslisten des Bauhofs und des gemeindlichen Bauamts, in die jeweiligen Haushaltsjahre eingeplant. Verschiedene Ansätze mussten zeitlich geschoben werden. Diese wurden im Vorfeld mit dem Ersten Bürgermeister besprochen und abgestimmt.

Für die Bebauungspläne der Bau- und Gewerbegebiete sind im Haushaltsjahr 2019 121.000 € bereitgestellt. Weitere Finanzmittel werden in den Einzelplänen 6, 7 und 8 für den hierdurch notwendigen Grunderwerb, Kanalbau und Straßenbau eingestellt. Auch entsprechende Grundstückskäufe bzw. -verkäufe wurden bereits berücksichtigt.

Im Einzelplan 6 sind noch alle ausstehenden Investitionszuschüsse aus Straßenbaumaßnahmen, welche mit dem Landratsamt Ansbach durchgeführt wurden, vorgemerkt.

Bei der Städtebauförderung werden die Ansätze entsprechend dem bereits beschlossenen Jahresantrag 2019 zur Städtebauförderung eingeplant.

Für das Deckenbauprogramm sind im Haushaltsjahr 2019 Mittel in Höhe von 160.000 € berücksichtigt, worin Restzahlungen aus Maßnahmen aus dem Jahr 2018 enthalten sind. Für die Sanierung der Wirtschaftswege sind jährlich 50.000 € eingeplant.

Weiter werden im Haushaltsjahr 2019 20.000 € für die Straßenverbreiterung in Kleinhabersdorf bereitgestellt.

Für Straßenbaumaßnahmen in der Gutenbergstraße sind 2019 50.000 € veranschlagt.

Die Erschließungsstraße des Neubaus Kindergarten Kunterbunt und der Parkplätze am Friedhof finden mit 65.000 € Planungskosten und Durchführungskosten in Höhe von 570.000 € im Jahr 2019 Berücksichtigung.

Die Sanierung der Siedlungsstraßen im Bereich des Hagelsbergweges wird im Haushaltsjahr 2019 mit 800.000 € eingeplant und in den Planungsjahren mit weiteren 1.000.000 € angesetzt.

Die straßenmäßige Erschließung des Baugebietes Nördlich der Rüderner Straße findet im Bauabschnitt I im Jahr 2019 und im Bauabschnitt II im Jahr 2021 seinen Ansatz. Hierzu sind auch die entsprechenden Erschließungsbeiträge angesetzt.

Auch die straßenmäßige Erschließung des Gewerbegebietes Neudorfer Höhe wird im Jahr 2019 samt Erschließungsmaßnahmen berücksichtigt.

Das Baugebiet Frickendorf und das Gewerbegebiet Nördlich der Industriestraße schlagen sich lediglich mit Planungskosten im gegenwärtigen Haushalt nieder und sind hauptsächlich in den Finanzplanungsjahren vorgemerkt.

Für die Verbreiterung der Haunoldshofener Weges und die Grabenverrohrung außerhalb Haunoldshofens sind je 15.000 € eingepflegt.

Für den gemeindlichen Bauhof sind im Haushaltsjahr 2019 verschiedene Anschaffungen von Geräten für den laufenden Betrieb notwendig (gesamt: 45.000 €). Zudem werden für die Außenbeleuchtung, einen Zaun am Gelände des Wertstoffhofes, der Errichtung von Ölauffangwannen und der Erneuerung von Stromverteilern im Bauhofgebäude und der Schlosserei insgesamt 48.000 € an Haushaltsmitteln bereitgestellt.

In der Finanzplanung ist die Ersatzbeschaffung eines MAN-LKWs in Höhe von 300.000 € (2020), sowie eines JD 2720 mit 120.000 € (2021) berücksichtigt.

Für die Sanierung des Gehweges und der Stützmauern entlang der Ansbacher Straße wird 2019 mit 150.000 € und in den Finanzplanungsjahren 2020/2021 mit je weiteren 200.000 € kalkuliert.

Im Bereich der Straßenbeleuchtung werden für Ersatz, Erweiterung und Neuanschaffungen im Jahr 2019 200.000 € und in den Finanzplanungsjahren insgesamt weitere 374.000 € angesetzt.

Weiter werden für den Winterdienst die Begleichung des bereits angeschafften Salzstreuers in Höhe von 12.500 € und von Salzkästen in Höhe von 2.000 € eingeplant. Im Planungsjahr 2021 findet sich die Errichtung einer Salzhalle mit 120.000 € wieder.

 

 

Einzelplan 7 „Öffentliche Einrichtungen, Wirtschaftsförderung“

Hier wurden die Ansätze entsprechend der vorgelegten Listen des Bauamtes bzw. der gemeindlichen Kläranlage eingeplant. Verschiedene Ansätze müssen – wie auch im Einzelplan 6 - zeitlich geschoben werden. Diese wurden mit dem Ersten Bürgermeister, sowie dem Klärwärter abgestimmt.

An Anschaffungen beweglicher Anlagegüter sind in der Kläranlage ein Notstromaggregat (10.000 €), eine Absetzmulde (4.000 €), ein Gully-Cleaner (45.000 €), ein Stromerzeuger (2.000 €), sowie ein neuer Server (8.000 €) im Jahr 2019 vorgesehen. In den Finanzplanungsjahren ist noch der Erwerb eines Rasenmähers (7.500 €) und eines Dampfreinigers (3.500 € jeweils in 2020), sowie eines Transporters (40.000 €) und eines PKW-Anhängers (3.000 € jeweils in 2022) berücksichtigt.

An Hochbaumaßnahmen in der Kläranlage ist für 2019 die Generalsanierung der Rundräumer im Nachklärbecken (70.000 €) und im Jahr 2021 die Sanierung der Hebeschnecke (60.000  €) eingeplant.

Für Tiefbaumaßnahmen an der Kläranlage, den Pumpwerken und dem Kanalnetz werden im Jahr 2019 1.976.900 €, im Jahr 2020 743.000 €, im Jahr 2021 1.073.000 € und im Jahr 2022 125.000 € bereitgestellt. Insgesamt werden somit 3.917.900 € in das gemeindliche Kanalnetz investiert. Eine Übersicht über die einzelnen Positionen liefern die beiliegenden Aufstellungen zu den Haushaltsstellen 1.7000.9500 – 9503.

Für die Bauschuttdeponie werden für 2019 140.000 € für die Filterschicht bei den Tiefbaumaßnahmen berücksichtigt.

Im Bereich der Märkte wird ein Ansatz von 30.000 € für einen neuen Stromverteiler am Schlossplatz (Weihnachtsmarkt) eingeplant.

Beim Bestattungswesen sind in 2019 17.000 € für Bepflanzungen und für die Zuwegung zum Urnenfeld 2.000 € im Jahr 2020 und 5.000 € im Jahr 2021 eingeplant.

Für das Bauvorhaben „Dorfgemeinschaftshaus Seubersdorf“ werden Mittel in Höhe von insgesamt 420.000 € (2019: 20.000 €, 2020: 400.000 €) eingeplant. Aufgrund der überdurchschnittlichen Finanzkraft des Marktes Dietenhofen kann hier voraussichtlich nicht mit Fördermitteln aus dem ELER-Programm des Amts für ländliche Entwicklung gerechnet werden.

Für den Breitbandausbau wird im Jahr 2019 mit Zuweisungen in Höhe von 263.800 € für die Phase I gerechnet. Die Zuweisungen für die Phase II und den Höfebonus sind in den Jahren 2020 und 2021 mit je 488.000 € eingeplant.

Die Ausgaben der Phase II verteilen sich mit je 305.000 € in den Jahren 2019 und 2021, sowie mit 610.000 € im Jahr 2020.

Für die Verlegung von Lehrrohren für Lichtwellenleiter bei Tiefbaumaßnahmen werden nach Rücksprache mit der Tiefbauverwaltung für das Haushaltsjahr 2019 60.000 € angesetzt.

 

 

Einzelplan 8 „Wirtschaftl. Unternehmen Grund- und Sondervermögen“

Für die Errichtung einer Wasserversorgungseinrichtung im Ortsteil Höfen sind vorsorglich 230.000 € im Jahr 2019 eingeplant. Der Markt Dietenhofen wird hier in Vorleistung gehen und die Versorgungsleitung nach Errichtung an den Zweckverband der Dillenberggruppe übergeben. Hierfür sind Rückzahlungen des Zweckverbandes in Höhe von 95.000 € und Herstellungsbeiträge durch die Grundstückseigentümer in Höhe von 40.000 € im Planungsjahr 2020 eingeplant.

Für den Kauf von Bauland für das Baugebiet „Nördlich Rüderner Straße“ sind 2019 noch letztmalig 76.400 € einkalkuliert. Verpflichtungsermächtigungen wurden bereits im Jahr 2016 eingegangen, welche hier für die Jahre 2017 – 2018 mit je 100.000 € und 2019 mit 76.400 € vorgesehen sind.

Für den Kauf von unbebauten Grundbesitz werden 400.000 € und für den Erwerb von Ökopunkten zum ökologischen Ausgleich von Bauvorhaben 200.000 € eingestellt.

Die Ansätze der geplanten Bau- und Gewerbegebiete finden sich in den nachfolgenden Gliederungen wieder: Baugebiet Nördlich der Rüderner Straße (Gliederung 8811), Gewerbegebiet Neudorfer Höhe (Gliederung 8814), Gewerbegebiet Nördlich der Industriestraße (8815) und Baugebiet Frickendorf (Gliederung 8816). Wie bereits beim Einzelplan 6 beschrieben, sind in diesen Gliederungen auch die Erlöse aus den Grundstücksverkäufen eingepflegt.

 

 

Einzelplan 9 „Allgemeine Finanzwirtschaft“ 

Im Jahr 2019 erhält der Markt Dietenhofen 110.000 € an Investitionspauschale gem. Art. 12 FAG.

 

Zur Finanzierung der dargestellten Investitionen wird eine Entnahme aus der Allgemeinen Rücklage im Haushaltsjahr in Höhe von 4.569.979 € notwendig.

 

Im Planungsjahr 2020 ist eine weitere Rücklagenentnahme in Höhe von 775.379 € vorgesehen. Eine Kreditaufnahme im Haushaltsjahr 2019 ist nicht notwendig. Im Finanzplanungsjahr 2020 könnte nach derzeitigem Stand die Aufnahme einer Fremdfinanzierung von rund 6.000.000 € notwendig sein. Die Tilgung wurde hierfür in der Finanzplanung bereits in den Jahren 2020 bis 2022 vorgesehen, da der Markt Dietenhofen in diesem Zeitraum mit hohen Einnahmen aus Grundstücksverkäufen (Bauabschnitt 2 Baugebiet Nördlich der Rüderner Straße, Baugebiet Frickendorf, Gewerbegebiet Nördlich der Industriestraße) und Zuweisungen (Ersatzneubau Kindergarten Kunterbunt und Breitbanderschließung Phase II) rechnen kann.

Nach den Finanzplanungsjahren könnten somit die aufgenommenen Kredite komplett getilgt sein und eine Allgemeine Rücklage in Höhe von 298.000 € (inkl. Sockelbetrag von 144.585 €) bestehen.

 

1. Bürgermeister Erdel bedankt sich bei Kämmerer Wäger und allen beteiligten Stellen für die Aufstellung der Haushaltsatzung samt Anlagen.

 


Beschlussvorschlag:

 

Der Marktgemeinderat beschließt folgende Haushaltssatzung, den Haushaltsplan samt Anlagen, sowie den Finanzplan der Jahre 2020 bis 2022.

 

 

 

 

 

 

Haushaltssatzung

 

 

des Marktes Dietenhofen

 

(Landkreis Ansbach)

 

für das

 

 

 

Haushaltsjahr 2019

 

 

Aufgrund des Art. 63 ff. der Gemeindeordnung erlässt der Markt Dietenhofen folgende

 

Haushaltssatzung:

 

§ 1

 

Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2019 wird hiermit festgesetzt;

er schließt

 

im Verwaltungshaushalt               in den Einnahmen und Ausgaben mit                    15.889.873,00 €

 

und

 

im Vermögenshaushalt                 in den Einnahmen und Ausgaben mit                    11.678.150,00 €

 

ab.

 

§ 2

 

Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen werden nicht festgesetzt.

 

§ 3

 

Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt.

 

§ 4

 

Die Steuersätze (Hebesätze) für nachstehende Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:

 

1.    Grundsteuer

a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (A)                                                          350 v. H.

b) für die Grundstücke (B)                                                                                                    350 v. H.

 

2.    Gewerbesteuer                                                                                                                     300 v. H.

§ 5

 

Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben

nach dem Haushaltsplan wird auf                                                                                     500.000,00

festgesetzt.

 

§ 6

 

Weitere Festsetzungen werden nicht vorgenommen.

 

§ 7

 

Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 1. Januar 2019 in Kraft.

 

 

Dietenhofen,                                           (S.)                              Markt Dietenhofen

 

 

                                                                                                                                                             

                                                                                                   Erdel, Erster Bürgermeister