Beschluss: zur Kenntnis genommen

Bericht über die Rechnungsprüfung der Jahre 2016/2017

 

 

Jede Gemeinde hat grundsätzlich innerhalb von sechs Monaten nach Abschluss des Haushaltsjahres, also bis 30. Juni des Folgejahres, Rechenschaft über ihre Haushaltswirtschaft abzulegen. Dies geschieht
in Form der sog. Jahresrechnung, die dem Gemeinderat für das Jahr 2016 in der Sitzung am 06. Februar 2018 und für das Jahr 2017 in der Sitzung vom 09.10.2018 vorgelegt wurde. Die Jahresrechnung bzw. der Jahresabschluss bilden die Grundlage für die Entlastung des ersten Bürgermeisters, über die der Gemeinderat i. d. R. bis spätestens 30. Juni des übernächsten Jahres zu beschließen hat (Art. 102 Abs. 3 GO).

 

Gemäß Beschlüssen nahm der Gemeinderat die jeweilige Jahresrechnung zur Kenntnis und beauftragte den Rechnungsprüfungsausschuss mit der Rechnungsprüfung.

 

Die Prüfung, die der Rechnungsprüfungsausschuss vorzunehmen hat, erstreckt sich gemäß Art. 106 Abs. 1 GO auf die Einhaltung aller für die Wirtschaftsführung geltenden Vorschriften und Grundsätze, insbesondere darauf, ob

·         die Haushaltssatzung und der Haushaltsplan eingehalten worden sind,

·         die Einzahlungen und Auszahlungen sowie Erträge und Aufwendungen

·         bzw. die Einnahmen und Ausgaben begründet und belegt sind, sowie der Jahresabschluss beziehungsweise die Jahresrechnung sowie die Vermögensnachweise ordnungsgemäß aufgestellt sind,

·         wirtschaftlich und sparsam verfahren wird,

·         die Aufgaben mit geringerem Personal- oder Sachaufwand oder auf andere Weise wirksamer erfüllt werden können.

 

Am 27.11.2018 wurde der Rechnungsprüfungsausschuss zur Erstbesprechung durch Herrn Koschek einberufen, worin Vorgehensweise unter Berücksichtigung der gesetzlichen Bestimmungen, Prüfungsgebiete und deren Prüfer festgelegt wurden. Um alle Bereiche entsprechend abzudecken und keine übermäßige Belastung für die Verwaltung entstehen zu lassen, wurden 3 Prüfungstermine abgesprochen.

 

Geprüft wurden am

 

·         06.02.2019

die Nutzungsüberlassung gemeindlicher Einrichtungen und deren Abrechnung

der Erwerb und die Veräußerung von Grundstücken

·         14.02.2019

die Fernsprechgebühren

die Benutzungsgebühren für Abwasserbeseitigung

·         21.02.2019

die Erstellung und Abrechnung der Förderung der Kindertageseinrichtungen

die Jahresrechnungen der Jahre 2016 und 2017

 

Die Mitglieder des Rechnungsprüfungsausschusses Wolfram Gundel, Dieter Keim, Hans Kuhr, Helmut Stark, Fritz Simon in Vertretung von Wolfgang Zucker, Wolfgang Burgis in Vertretung von Hans Kuhr, Hans-Jürgen Stellwag und Vorsitzender Norbert Koschek prüften gemäß Beschluss die einzelnen Gebiete unter Einbeziehung von Mitarbeitern der Verwaltung.

Am 28.03.2019 traf sich der Rechnungsprüfungsausschuss zur Schlussbesprechung, in der ein Erfahrungsaustausch erfolgte, die Inhalte der Bereichsprotokolle besprochen und über das Schlussprotokoll beschlossen wurden.

 

Dieses Schlussprotokoll wurde am 04.04.2019 durch Herrn Koschek in einem persönlichen Gespräch mit dem 1. Bürgermeister Erdel erörtert und übergeben. Gemäß Artikel 102, Absatz 4 können die Gemeinderatsmitglieder jederzeit die Berichte über die Prüfungen einsehen.

 

Der Rechnungsprüfungsausschuss empfiehlt, die Jahresabschlüsse 2016 und 2017 mit Feststellungsbeschluss gem. Art. 102 Abs. 3 durch den Gemeinderat formell und materiell anzuerkennen. (TOP 4.1 und 4.3)

 

Aufgrund aller Erkenntnisse, die gemäß Art. 106 Abs. 1 GO auf die Einhaltung aller für die Wirtschaftsführung geltenden Vorschriften und Grundsätze durch den Rechnungsprüfungsausschuss erlangt wurden, empfiehlt dieser dem Gemeinderat die Entlastung des 1. Bürgermeisters als Leiter der Gemeindeverwaltung, wobei hier eine persönliche Beteiligung für ihn vorliegt und dieser Beschluss ohne seine Beteiligung erfolgen muss. Der 1. Bürgermeister wird deshalb gebeten, an der Abstimmung nicht teilzunehmen.

 

Durch die Entlastung werden alle erkennbaren Haushaltsüberschreitungen genehmigt und sonstige haushaltsmäßige Mängel geheilt, soweit sie auf einer unzureichenden Mitwirkung der Gemeindevertretung beruhen. Dies war allerdings in der durchgeführten Rechnungsprüfung nicht festzustellen. (TOP 4.2 und 4.4)

 

Im Namen des Rechnungsprüfungsausschusses dankt Herr Norbert Koschek noch einmal ausdrücklich für eine äußerst hilfsbereite und konstruktive Zusammenarbeit bei allen Mitarbeitern der Verwaltung und für alle erfahrene Unterstützung. Außerdem dankt er allen Mitgliedern des Rechnungsprüfungsausschusses für die engagierte und gründliche Prüfungstätigkeit.