Sitzung: 09.04.2019 Marktgemeinderat
Beschluss: zur Kenntnis genommen
Bericht über die Rechnungsprüfung der Jahre
2016/2017
Jede Gemeinde hat
grundsätzlich innerhalb von sechs Monaten nach Abschluss des Haushaltsjahres,
also bis 30. Juni des Folgejahres, Rechenschaft über ihre Haushaltswirtschaft
abzulegen. Dies geschieht
in Form der sog. Jahresrechnung, die dem Gemeinderat für das Jahr 2016 in der
Sitzung am 06. Februar 2018 und für das Jahr 2017 in der Sitzung vom 09.10.2018
vorgelegt wurde. Die Jahresrechnung bzw. der Jahresabschluss bilden die
Grundlage für die Entlastung des ersten Bürgermeisters, über die der
Gemeinderat i. d. R. bis spätestens 30. Juni des übernächsten Jahres zu
beschließen hat (Art. 102 Abs. 3 GO).
Gemäß Beschlüssen
nahm der Gemeinderat die jeweilige Jahresrechnung zur Kenntnis und beauftragte
den Rechnungsprüfungsausschuss mit der Rechnungsprüfung.
Die Prüfung, die der
Rechnungsprüfungsausschuss vorzunehmen hat, erstreckt sich gemäß Art. 106 Abs.
1 GO auf die Einhaltung aller für die Wirtschaftsführung geltenden Vorschriften
und Grundsätze, insbesondere darauf, ob
·
die
Haushaltssatzung und der Haushaltsplan eingehalten worden sind,
·
die
Einzahlungen und Auszahlungen sowie Erträge und Aufwendungen
·
bzw. die
Einnahmen und Ausgaben begründet und belegt sind, sowie der Jahresabschluss
beziehungsweise die Jahresrechnung sowie die Vermögensnachweise ordnungsgemäß
aufgestellt sind,
·
wirtschaftlich
und sparsam verfahren wird,
·
die
Aufgaben mit geringerem Personal- oder Sachaufwand oder auf andere Weise
wirksamer erfüllt werden können.
Am 27.11.2018 wurde
der Rechnungsprüfungsausschuss zur Erstbesprechung durch Herrn Koschek einberufen,
worin Vorgehensweise unter Berücksichtigung der gesetzlichen Bestimmungen,
Prüfungsgebiete und deren Prüfer festgelegt wurden. Um alle Bereiche
entsprechend abzudecken und keine übermäßige Belastung für die Verwaltung
entstehen zu lassen, wurden 3 Prüfungstermine abgesprochen.
Geprüft wurden am
·
06.02.2019
die Nutzungsüberlassung gemeindlicher Einrichtungen und deren
Abrechnung
der Erwerb und die Veräußerung von Grundstücken
·
14.02.2019
die Fernsprechgebühren
die Benutzungsgebühren für Abwasserbeseitigung
·
21.02.2019
die Erstellung und Abrechnung der Förderung
der Kindertageseinrichtungen
die Jahresrechnungen der Jahre 2016 und 2017
Die Mitglieder des
Rechnungsprüfungsausschusses Wolfram Gundel, Dieter Keim, Hans Kuhr, Helmut
Stark, Fritz Simon in Vertretung von Wolfgang Zucker, Wolfgang Burgis in
Vertretung von Hans Kuhr, Hans-Jürgen Stellwag und Vorsitzender Norbert Koschek
prüften gemäß Beschluss die einzelnen Gebiete unter Einbeziehung von
Mitarbeitern der Verwaltung.
Am 28.03.2019 traf
sich der Rechnungsprüfungsausschuss zur Schlussbesprechung, in der ein
Erfahrungsaustausch erfolgte, die Inhalte der Bereichsprotokolle besprochen und
über das Schlussprotokoll beschlossen wurden.
Dieses
Schlussprotokoll wurde am 04.04.2019 durch Herrn Koschek in einem persönlichen
Gespräch mit dem 1. Bürgermeister Erdel erörtert und übergeben. Gemäß Artikel
102, Absatz 4 können die Gemeinderatsmitglieder jederzeit die Berichte über die
Prüfungen einsehen.
Der
Rechnungsprüfungsausschuss empfiehlt, die Jahresabschlüsse 2016 und 2017 mit
Feststellungsbeschluss gem. Art. 102 Abs. 3 durch den Gemeinderat formell und
materiell anzuerkennen. (TOP 4.1 und 4.3)
Aufgrund aller
Erkenntnisse, die gemäß Art. 106 Abs. 1 GO auf die Einhaltung aller für die
Wirtschaftsführung geltenden Vorschriften und Grundsätze durch den
Rechnungsprüfungsausschuss erlangt wurden, empfiehlt dieser dem Gemeinderat die
Entlastung des 1. Bürgermeisters als Leiter der Gemeindeverwaltung, wobei hier
eine persönliche Beteiligung für ihn vorliegt und dieser Beschluss ohne seine
Beteiligung erfolgen muss. Der 1. Bürgermeister wird deshalb gebeten, an der
Abstimmung nicht teilzunehmen.
Durch die Entlastung
werden alle erkennbaren Haushaltsüberschreitungen genehmigt und sonstige
haushaltsmäßige Mängel geheilt, soweit sie auf einer unzureichenden Mitwirkung
der Gemeindevertretung beruhen. Dies war allerdings in der durchgeführten
Rechnungsprüfung nicht festzustellen. (TOP 4.2 und 4.4)
Im Namen des Rechnungsprüfungsausschusses
dankt Herr Norbert Koschek noch einmal ausdrücklich für eine äußerst
hilfsbereite und konstruktive Zusammenarbeit bei allen Mitarbeitern der
Verwaltung und für alle erfahrene Unterstützung. Außerdem dankt er allen
Mitgliedern des Rechnungsprüfungsausschusses für die engagierte und gründliche
Prüfungstätigkeit.