Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 18, Nein: 0

Nach Feststellung der Jahresrechnung 2016 wird durch den Marktgemeinderat im Rahmen des Art. 102 Abs. 3 GO Entlastung erteilt.

 

Wegen persönlicher Beteiligung im Sinne des Art. 49 GO wird der Erste Bürgermeister bei Beratung und Beschlussfassung von der Sitzung ausgeschlossen.

 

Durch die Entlastung wird zum Ausdruck gebracht, dass der Marktgemeinderat mit der Abwicklung der Finanzwirtschaft im Haushaltsjahr 2016 einverstanden ist, dass er die Ergebnisse billigt und auf haushaltsrechtliche Einwendungen verzichtet.

 


Beschlussvorschlag:

 

Der Marktgemeinderat beschließt in Bezug auf die festgestellte Jahresrechnung 2016 Entlastung zu erteilen.