Die Gemeinde Großhabersdorf beabsichtigt, den Bebauungsplan Nr. 38 „Gänswasen“ aufzustellen.
Gemäß § 4 Abs. 2 BauGB werden im Rahmen der förmlichen Öffentlichkeits- und Trägerbeteiligung werden die Unterlagen mit der Bitte um Stellungnahme vorgelegt.
Auszug aus dem Planblatt des Bebauungsplanes „Gänswasen“:
Es wird ein Sondergebiet
für Kleingarten und ein Sondergebiet für Wohnmobile ausgewiesen.
Die Bauverwaltung sieht die Belange des Marktes Dietenhofen durch die Aufstellung des Bebauungsplanes „Gänswasen“ nicht berührt.
Beschlussvorschlag:
Der Marktgemeinderat hat keine Einwendungen bezüglich der vorliegenden Planung zur Aufstellung des Bebauungsplanes „Gänswasen“ der Gemeinde Großhabersdorf.