Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 19, Nein: 0

Die Gemeinde Großhabersdorf beabsichtigt, den Bebauungsplan Nr. 38 „Gänswasen“ aufzustellen.

 

Gemäß § 4 Abs. 2 BauGB werden im Rahmen der förmlichen Öffentlichkeits- und Trägerbeteiligung werden die Unterlagen mit der Bitte um Stellungnahme vorgelegt.

 

Auszug aus dem Planblatt des Bebauungsplanes „Gänswasen“:

 

 

Es wird ein Sondergebiet für Kleingarten und ein Sondergebiet für Wohnmobile ausgewiesen.

 

Die Bauverwaltung sieht die Belange des Marktes Dietenhofen durch die Aufstellung des Bebauungsplanes „Gänswasen“ nicht berührt.


Beschlussvorschlag:

Der Marktgemeinderat hat keine Einwendungen bezüglich der vorliegenden Planung zur Aufstellung des Bebauungsplanes „Gänswasen“ der Gemeinde Großhabersdorf.