Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 7, Nein: 0

Mit der Richtlinie zur Förderung von Glasfaseranschlüssen und WLAN für öffentliche Schulen und Plankrankenhäuser (Glasfaser/WLAN-Richtlinie – GWLANR) gibt der Freistaat Bayern Zuwendungen zum Anschluss von Schule an das schnelle Internet mit Glasfasertechnik.

Der Fördersatz beträgt 80 % der zuwendungsfähigen Ausgaben. Für Gebietskörperschaften oder Zusammenschlüsse von Gebietskörperschaften als Zuwendungsempfänger, die überwiegend dem Raum mit besonderem Handlungsbedarf zuzurechnen sind, beträgt der Fördersatz 90 %.

Falls vorausgegangene Markterkundungen nur einen Bieter im Gemeindegebiet für den glasfaserausbau ergeben haben, darf auf diese Markterkundung verwiesen werden. Dies ist im Fall Dietenhofens der Fall.

Der Verwaltung liegt nun ein Angebot der Deutschen Telekom zur Erschließung der Schule mit Glasfasertechnik über 31.723,22 € vor. Unter den obengenannten Fördervoraussetzungen entfielen hierbei 3.172,32 € auf den Schulverband und 28.550,90 € auf die staatliche Förderung.


Beschlussvorschlag:

Der Schulverband Markt Dietenhofen beschließt, die Grund- und Mittelschule in Dietenhofen, Pestalozzistraße 2, mittels Glasfaserleitung an das Glasfasernetz der Deutschen Telekom anzuschließen. Die Kosten hierfür betragen 31.723,22 €. Unter den obengenannten Fördervoraussetzungen entfielen hierbei 3.172,32 € auf den Schulverband und 28.550,90 € auf die staatliche Förderung.