Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 7, Nein: 0

Die Laufzeit des derzeitigen Stromliefervertrages endet zum 31.12.2020. Für den Zeitraum vom 01.01.2021 bis 31.12.2023 ist daher ein neuer Stromliefervertrag abzuschließen. Aufgrund des Auftragsvolumens muss der Strombezug europaweit öffentlich ausgeschrieben werden. Der Bayerische Gemeindetag bietet wie bereits in den Vorjahren an, an einer Bündelausschreibung teilzunehmen.

 

Voraussetzung für die Teilnahme ist der Abschluss eines Dienstleistungsvertrags mit der KUBUS Kommunalberatung und Service GmbH. Der Vertrag wurde bereits im Juni 2016 abgeschlossen und hat noch Gültigkeit.

Die KUBUS Kommunalberatung und Service GmbH erbringt die Leistung in Kooperation mit dem Bayerischen Gemeindetag. Dieser hat den Kooperationspartner gemäß einer Empfehlung des Bayerischen Kommunalen Prüfungsverbands in einem transparenten und diskriminierungsfreien Auswahlverfahren bundesweit ermittelt.

 

Der Marktgemeinderat hat bereits in der Marktgemeinderatssitzung am 27.02.2019 beschlossen an der Bündelausschreibung 2021-2023 teilzunehmen und wie bisher 100 % Ökostrom ohne Neuanlagenquote zu beziehen.  

Bisher wurde der Schulverband in diesem Vertrag mitgeführt, da dann nochmals günstigere Preise wegen der höheren Abnahmemenge erzielt werden konnten. Als Voraussetzung für das Mitführen des Schulverbands im Vertrag des Marktes ist es notwendig, dass auch der Schulverband die gleiche Strom-Art beschafft.

 

Seitens der Verwaltung wird vorgeschlagen, dass der Schulverband wie auch bisher an der Bündelausschreibung Strom für die Lieferjahre 2021 – 2023 über den Markt Dietenhofen teilnimmt.


Beschlussvorschlag:

Der Schulverband nimmt an der Bündelausschreibung Strom für die Lieferjahre 2021 – 2023 über den Markt Dietenhofen teil und schließt sich somit der Entscheidung des Marktgemeinderates zur Beschaffung von 100 % Ökostrom ohne Neuanlagenquote an. Die Bearbeitung seitens des Auftraggebers übernimmt die Verwaltung des Marktes Dietenhofen.