Beschluss: zur Kenntnis genommen

Wie bereits vermehrt aus der Presse zu entnehmen ist, hat die Bayerische Staatsregierung beschlossen, den derzeit im letzten Kindergartenjahr vor der Einschulung gewährten Beitragszuschuss in Höhe von 100 €/Kind ab dem 01.04.2019 auf die gesamte Kindergartenzeit auszuweiten.

 

Die gesetzlichen Voraussetzungen dafür werden erst mit Beschluss des Doppelhaushaltes 2019/2020 Mitte Mai durch den Bayerischen Landtag geschaffen, doch der Markt Dietenhofen beabsichtigt, dass die Eltern bereits ab 01.04.2019 einen um die bezuschussten 100 € verminderten Beitrag für den Besuch der gemeindlichen Kindergärten Kunterbunt und Schabernack entrichten müssen.

 

Da sich der künftige Beitragszuschuss mit einer Stichtagsregelung an das Kindergartenjahr koppelt, wird der Zuschuss ab 1. September des Kalenderjahres gewährt, in dem das Kind drei Jahre alt wird.

 

Konkret bedeutet dies, dass ab April 2019 für diejenigen Kinder, die im Jahr 2018 oder früher drei Jahre alt wurden, ein um 100 € verminderter Kindergartenbeitrag zu entrichten ist. Da heißt, dass bei diesen Kindern nur noch dann ein Beitrag an den Markt Dietenhofen zu entrichten ist, wenn der Kindergartenbeitrag bisher 100 €/Monat überstiegen hat. Dieser, die 100 € übersteigende Betrag, wäre dann weiter als Kindergartenbeitrag zu entrichten.

 

Für diejenigen Kinder, welche erst im Jahr 2019 drei Jahre alt werden, greift die um 100 € geminderte Beitragsermäßigung erst ab September 2019. Bis dorthin bleibt der Kindergartenbeitrag wie bisher bestehen.

 

Die betroffenen Eltern werden darüber auch noch vor Ort in den Kindertageseinrichtungen Kunterbunt und Schabernack informiert.