Sitzung: 29.04.2019 Ortsentwicklungs-, Bau-, Umwelt- und Energieausschuss
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 7, Nein: 0
Zum Einbau einer Dachgeschosswohnung auf dem Grundstück FlNr. 524 Gemarkung Haasgang wurde ein Bauantrag eingereicht.
Das Baugrundstück befindet sich im Außenbereich. Es handelt sich um ein privilegiertes Bauvorhaben gemäß § 35 Abs. 1 Nr. 1 BauGB.
Öffentliche Belange stehen nicht entgegen.
Die Erschließung ist gesichert.
Beschlussvorschlag:
Der Ortsentwicklungs- und Bauausschuss erteilt sein Einvernehmen nach § 36 BauGB zum Bauantrag zum Einbau einer Dachgeschosswohnung auf dem Grundstück FlNr. 524 Gemarkung Haasgang.