Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 7, Nein: 0

Zum Einbau einer Dachgeschosswohnung auf dem Grundstück FlNr. 524 Gemarkung Haasgang wurde ein Bauantrag eingereicht.

 

Das Baugrundstück befindet sich im Außenbereich. Es handelt sich um ein privilegiertes Bauvorhaben gemäß § 35 Abs. 1 Nr. 1 BauGB.

Öffentliche Belange stehen nicht entgegen.

 

Die Erschließung ist gesichert.


Beschlussvorschlag:

Der Ortsentwicklungs- und Bauausschuss erteilt sein Einvernehmen nach § 36 BauGB zum Bauantrag zum Einbau einer Dachgeschosswohnung auf dem Grundstück FlNr. 524 Gemarkung Haasgang.