Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 19, Nein: 0

In der Kalkulation der Abwassergebühr sind als Betriebskosten auch die kalkulatorischen Kosten und damit der kalkulatorische Zinssatz zu berücksichtigen (Art. 8 Abs. 3 Satz 1 KAG).

 

Bei dem kalkulatorischen Zinssatz handelt es sich um einen mittel- bis langfristig orientierten Zins. Eine Abschreibung im Kanalnetz mit einer Laufzeit von 50 Jahren macht es nötig nicht die momentane Kapitalmarktrendite zu betrachten, sondern einen Durchschnitt der letzten 25 Jahre als Basis anzusetzen.

 

Aufgrund der lang anhaltenden Niedrigzinsphase empfiehlt die mit der Gebührenkalkulation beauftragte Kommunalberatung Dr. Schulte Röder ab dem Jahr 2018 den kalkulatorischen Zins auf 3,50 % abzusenken. Zuletzt wurde der Zinssatz für das Jahr 2017 von 4,00 % auf 3,75 % abgesenkt.

 

Es sei angemerkt, dass sich dieser Zinssatz für Anschaffungen aus dem Jahr 2018 auswirkt, welche im Jahr 2019 abgeschrieben werden und in die Kalkulation 2020 einfließen.

 

 


Beschlussvorschlag:

 

Der Marktgemeinderat beschließt die Absenkung des kalkulatorischen Zinssatzes bei der gemeindlichen Entwässerungseinrichtung auf 3,50 % ab dem Jahr 2018.