Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 19, Nein: 0

Die Stadt Heilsbronn beabsichtigt, den Bebauungsplan B 15 Gewerbegebiet „Gottmannsdorfer Weg / Heuweg“ zu ändern. Ziel ist die Ausweisung eines sonstigen Sondergebietes mit Zweckbestimmung Einzelhandel. Die Änderung des Bebauungsplanes erfolgt im beschleunigten Verfahren nach § 13 a BauGB.

 

Gemäß § 4 Abs. 2 BauGB werden die Unterlagen im Rahmen der Öffentlichkeits- und Trägerbeteiligung mit der Bitte um Stellungnahme vorgelegt.

 

 

Auszüge aus dem Planblatt:

 

 

 

Der bestehende Lebensmittelmarkt (Discounter) möchte auf eine Verkaufsfläche zwischen 1.100 m² bis 1.200 m² erweitern. Gleichzeitig soll der Außenbestuhlungsbereichs des integrierten Backshops mit Cafenutzung vergrößert werden.

 

Die Bauverwaltung sieht keine Belange des Marktes Dietenhofen berührt.


Beschlussvorschlag:

Der Marktgemeinderat hat keine Einwendungen bezüglich der vorliegenden Planung zur 7. Änderung des Bebauungsplanes mit integriertem Grünordnungsplan Nr. B 15 „Gottmannsdorfer Weg / Heuweg“ der Stadt Heilsbronn.