Die Stadt Heilsbronn beabsichtigt, den Bebauungsplan B 15 Gewerbegebiet „Gottmannsdorfer Weg / Heuweg“ zu ändern. Ziel ist die Ausweisung eines sonstigen Sondergebietes mit Zweckbestimmung Einzelhandel. Die Änderung des Bebauungsplanes erfolgt im beschleunigten Verfahren nach § 13 a BauGB.
Gemäß § 4 Abs. 2 BauGB werden die Unterlagen im Rahmen der Öffentlichkeits- und Trägerbeteiligung mit der Bitte um Stellungnahme vorgelegt.
Auszüge aus dem Planblatt:
Der bestehende
Lebensmittelmarkt (Discounter) möchte auf eine Verkaufsfläche zwischen 1.100 m²
bis 1.200 m² erweitern. Gleichzeitig soll der Außenbestuhlungsbereichs des
integrierten Backshops mit Cafenutzung vergrößert werden.
Die Bauverwaltung sieht keine Belange des Marktes Dietenhofen berührt.
Beschlussvorschlag:
Der Marktgemeinderat hat keine Einwendungen bezüglich der vorliegenden Planung zur 7. Änderung des Bebauungsplanes mit integriertem Grünordnungsplan Nr. B 15 „Gottmannsdorfer Weg / Heuweg“ der Stadt Heilsbronn.