Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 7, Nein: 0

Für die Errichtung eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage auf dem Grundstück FlNr. 564/6 Gemarkung Seubersdorf wurde ein Bauantrag eingereicht.

 

Das Baugrundstück befindet sich innerhalb in Zusammenhang bebauter Ortsteile und fügt sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der überbauten Grundstücksfläche in die Eigenart der näheren Umgebung ein.

 

Die Erschließung ist gesichert.


Beschlussvorschlag:

Der Ortsentwicklungs- und Bauausschuss erteilt sein Einvernehmen nach § 36 BauGB zum Bauantrag zum Neubau eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage auf dem Grundstück FlNr. 564/6 Gemarkung Seubersdorf.