Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 7, Nein: 0

Für den Anbau eines Balkons auf dem Grundstück FlNr. 41 Gemarkung Dietenhofen wurde ein Bauantrag eingereicht.

 

Das Baugrundstück befindet sich innerhalb in Zusammenhang bebauter Ortsteile und fügt sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der überbauten Grundstücksfläche in die Eigenart der näheren Umgebung ein.

 

Die Erschließung ist gesichert.


Beschlussvorschlag:

Der Ortsentwicklungs- und Bauausschuss erteilt sein Einvernehmen nach § 36 BauGB zum Antrag auf Anbau eines Balkones auf dem Grundstück FlNr. 41 Gemarkung Dietenhofen.