Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 7, Nein: 0

Zum Neubau eines Einfamilienhauses mit Garage auf dem Grundstück FlNr. 722 Gemarkung Dietenhofen wurde ein Bauantrag eingereicht.

 

Das Baugrundstück befindet sich im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 17 b – Fasanenweg. Die Zulässigkeit des Bauvorhabens beurteilt sich nach § 30 BauGB.

 

Hinsichtlich der Festsetzungen des Bebauungsplanes sind folgende Befreiungen erforderlich:

-       Nichteinhaltung des Mindestabstands von 7 m zu Grundstücksgrenzen bei Walmdächer

-       Dachform (festgesetzt: SD; geplant: WD)

-       Dachneigung (festgesetzt: 40 – 45 Grad; geplant: 24 Grad)

-       Firstrichtung

-       Dachneigung Sonstige Garage (festgesetzt: 0-12 Grad; geplant: 24 Grad)

-       Anzahl der Vollgeschosse (festgesetzt: I+D = 2 VG, davon 1 DG; geplant: 2 VG = EG und OG)

 

Die Erschließung ist gesichert.

 


Beschlussvorschlag:

Der Ortsentwicklungs- und Bauausschuss erteilt sein Einvernehmen nach § 36 BauGB zum Bauvorhaben zum Neubau eines Einfamilienhauses auf dem Grundstück FlNr. 722 Gemarkung Dietenhofen (Silberbuck 35).

 

Desweiteren erteilt der Ortsentwicklungs- und Bauausschuss sein Einvernehmen zu den Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr. 17 b – Fasanenweg bezüglich

-       Nichteinhaltung des Mindestabstands von 7 m zu Grundstücksgrenzen bei Walmdächer

-       Dachform (festgesetzt: SD; geplant: WD)

-       Dachneigung (festgesetzt: 40 – 45 Grad; geplant: 24 Grad)

-       Firstrichtung

-       Dachneigung Sonstige Garage (festgesetzt: 0-12 Grad; geplant: 24 Grad)

-       Anzahl der Vollgeschosse (festgesetzt: I+D = 2 VG, davon 1 DG; geplant: 2 VG = EG und OG).