Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 7, Nein: 0

Zum Umbau / Erweiterung einer bestehenden Wohnung auf dem Grundstück FlNr. 594/12 Gemarkung Dietenhofen wurde ein Bauantrag eingereicht.

 

Das Baugrundstück befindet sich im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 11b „Dietenhofen Nord“. Hinsichtlich der Festsetzungen des Bebauungsplanes sind folgende Befreiungen erforderlich:

-       Dachform (festgesetzt: Satteldach; geplant: Pultdach)

-       Dachneigung (festgesetzt: 0 – 15 Grad; geplant: 3 Grad)

-       Grundflächenzahl (GRZ) (festgesetzt: 0,6; geplant: 0,66)

-       Anzahl der Vollgeschosse (festgesetzt: II; geplant: III)

 

Gem. § 8 Abs. 3 BauNVO können Wohnungen für Aufsichts- und Bereitschaftspersonen sowie für Betriebsinhaber und Betriebsleiter, die dem Gewerbebetrieb zugeordnet und ihm gegenüber in der Grundfläche und Baumasse untergeordnet sind, ausnahmsweise zugelassen werden.

 

Die Wohnung dient für den Betriebsleiter und ist durch die Lage im 1. Und 2. OG eindeutig dem Gewerbetrieb zugeordnet. Die Grundfläche der Wohnung beträgt 231,2 m² und ist daher gegenüber der Grundfläche des Betriebs (1237,36 m²) untergeordnet. Daher ist die Erweiterung der Betriebsleiterwohnung zulässig.

 

Die Erschließung ist gesichert.

 


Beschlussvorschlag:

Der Ortsentwicklungs- und Bauausschuss erteilt nach § 36 BauGB sein Einvernehmen zu dem Bauantrag zum Umbau / Erweiterung einer bestehenden Wohnung in Form einer Aufstockung auf dem Grundstück FlNr. 594/12 Gemarkung Dietenhofen.

 

Desweiteren erteilt der Ortsentwicklungs- und Bauausschuss sein Einvernehmen zu den Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr. 11 b „Dietenhofen Nord“:

-       Dachform

-       Dachneigung

-       GRZ

-       Anzahl der Vollgeschosse.