Beschluss: zur Kenntnis genommen

Herr 1. Bgm. Erdel teilt mit, dass die Teilpläne und die Pläne zur Straßenentwässerung zum Ausbau der Ansbacher Straße bei der Verwaltung eingegangen sind. Zur Kostenregelung hat das Staatliche Bauamt zwei Kostenvereinbarungen vorgelegt, die seitens des Marktgemeinderats zu beschließen sind.

 

Herr 1. Bgm. Erdel stellt die Kostenvereinbarungen in den einzelnen Punkten vor. Vom Gesamtkostenbetrag der Maßnahme in Höhe von 3,23 Mio. Euro ist voraussichtlich ein Anteil von ca. 415.000 Euro vom Markt Dietenhofen zu übernehmen.

 

In der nächsten Marktgemeinderatssitzung werden die Kostenvereinbarungen ausführlich vorgestellt und behandelt.

 

Ein Termin für eine Infoveranstaltung ist noch nicht bekannt.

 

Herr MGR Burgis fragt an, wer bei Gewährleistungsmängel bei Gehwegen zuständig ist. Herr 1. Bgm. Erdel erklärt, dass nach der Schlussabnahme der Markt Dietenhofen für Gewährleistungsmängel verantwortlich ist.

 

Herr 1. Bgm. Erdel weist daraufhin, dass laut der geltenden Satzung für die öffentliche Entwässerungsanlage des Marktes Dietenhofen (EWS-Satzung vom 15.09.1998) am Ende der Grundstücksentwässerungsanlage ein Kontrollschacht vorzusehen ist. Die Grundstückseigentümer sind aufzufordern, solch einen Kontrollschacht nun einzubauen. Der Errichtung des Kontrollschachtes hat in Absprache mit dem Tiefbauamt und der Kläranlage zu erfolgen. Aufgrund der Topographie ist bei manchen Grundstücken die Errichtung des Kontrollschachtes auf dem eigenen Grundstück schwierig.

 


Beschluss:

Zur Kenntnis.