Beschluss: zur Kenntnis genommen

Bezüglich der Umnutzung des alten Feuerwehrgerätehauses zur Unterbringung einer Kindergartengruppe im Obergeschoss fand eine Begehung mit dem Landratsamt Ansbach zwecks Brandschutz statt. Es muss ein zweiter baulicher Rettungsweg geschaffen werden, z. B. durch die Errichtung eines Fassadengerüstes mit geeignetem Treppenabgang. Derzeit wird geprüft, ob der Erwerb oder ein Ausleihen der Gerüsttreppe günstiger ist.


Beschluss:

Zur Kenntnis.