Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 6, Nein: 0, Befangen: 1

Zum Bauvorhaben zur Errichtung eines Wintergartens und südseitige Gaubenvergrößerung auf dem Grundstück FlNr. 612/38 Gemarkung Dietenhofen wurde ein Antrag auf Verlängerung des Baugenehmigungsbescheids eingereicht.

 

Das Baugrundstück befindet sich im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 11a „Dietenhofen Nord“.

Hinsichtlich der Festsetzungen des Bebauungsplanes sind folgende Befreiungen erforderlich:

-       Gaubenbreite

-       Ortgangabstand

-       Baugrenzen im Südosten

 

Die Erschließung ist gesichert.


Beschlussvorschlag:

Der Ortsentwicklungs- und Bauausschuss erteilt sein Einvernehmen zum Antrag auf Verlängerung der bauaufsichtlichen Genehmigung des Landratsamtes Ansbach vom 13.01.2015 zur Errichtung eines Wintergartens und südseitige Gaubenvergrößerung auf dem Grundstück FlNr. 612/38 Gemarkung Dietenhofen.