Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 7, Nein: 0

Zum Bauvorhaben zum Abbruch und Wiederaufbau eines Bettenhauses mit Treppenhaus auf dem Grundstück FlNr. 600 Gemarkung Seubersdorf wurde ein Antrag auf Verlängerung des Baugenehmigungsbescheids vom 02.05.2011 eingereicht. Eine Verlängerung wurde bereits zweimal beantragt.

 

Das Baugrundstück befindet sich im Innenbereich und daher richtet sich die bauplanungsrechtliche Zulässigkeit nach § 34 BauGB. Das Vorhaben fügt sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der überbauten Fläche in die Eigenart der näheren Umgebung ein.

 

Die Erschließung ist gesichert.


Beschlussvorschlag:

Der Ortsentwicklungs- und Bauausschuss erteilt sein Einvernehmen nach § 36 BauGB zum Antrag auf Verlängerung der bauaufsichtlichen Genehmigung des Landratsamtes Ansbach vom 02.05.2011 zum Abbruch und Wiederaufbau eines Bettenhauses mit Treppenhaus auf dem Grundstück FlNr. 600 Gemarkung Seubersdorf.