Die Gemeinde Großhabersdorf beabsichtigt, den vorhabenbezogenen Bebauungsplan mit Grünordnungsplan „Solarpark Wendsdorf“ aufzustellen und parallel hierzu die Änderung des Flächennutzungsplanes durchzuführen.
Gemäß § 4 Abs. 2 BauGB werden die Unterlagen im Rahmen der öffentlichen Auslegung mit der Bitte um Stellungnahme vorgelegt.
Auszug aus dem FNP der Gemeinde Großhabersdorf:
Auszug aus dem
Bebauungsplan:
In der Sitzung des
Marktgemeinderats vom 26.03.2019 wurde sich im Rahmen der frühzeitigen
Öffentlichkeitsbeteiligung mit der Aufstellung des Bebauungsplanes und der
Änderung des Flächennutzungsplanes befasst und keine Einwendungen gegen die
Planungen erhoben.
Die Verwaltung sieht die Belange des Marktes Dietenhofen durch die Aufstellung des Bebauungsplanes „Solarpark Wendsdorf“ sowie durch die Änderung des Flächennutzungsplanes nicht berührt.
Beschlussvorschlag:
Der Marktgemeinderat hat keine Einwendungen bezüglich der vorliegenden Planung zur 20. Änderung des Flächennutzungsplanes sowie der Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Solarpark Wendsdorf“ der Gemeinde Großhabersdorf.