Sitzung: 09.07.2019 Marktgemeinderat
Beschluss: zur Kenntnis genommen
Das
Landratsamt Ansbach –Rechtsaufsicht Feldgeschworene- hat im Jahr 2018 die
Unterlagen des Marktes Dietenhofen für die Feldgeschworenen der einzelnen
Gemarkungen überarbeitet. Hierbei wurde besonderes Augenmerk auf die regelmäßig
stattzufindenden Wahlen des Obmannes und seines Stellvertreters gelegt. Ebenso
wurde die Anzahl der gemeldeten Mitglieder eines Gremiums überprüft.
Für die vor
uns liegende Zeit ist das Ende der Wahlzeit für die Gremien zu beachten und
nach dem Vollzug der Wahl laut Art. 11,
Abs. 6 Abmarkungsgesetz (AbmG) des Obmannes und seines Stellvertreters an
den Markt Dietenhofen –auch zur Weitermeldung an das Landratsamt Ansbach
(Rechtsaufsicht Feldgeschworene) – zu melden.
Gemäß Art. 11, Abs. 4, Satz 1 AbmG wird
ein Feldgeschworener auf Lebenszeit bestellt. Nur auf eigene Veranlassung hin kann ein
Feldgeschworener als passives Mitglied oder Ehrenmitglied weitergeführt werden.
Bei
Nachwahlen in den einzelnen Gremien ist der Bürgermeister für die Vereidigung
der neuen Mitglieder zuständig; dies sollte in einem würdigen Rahmen geschehen.
Falls ein
Siebenergremium eine Verringerung oder Erhöhung der Anzahl der Mitglieder
beschließt, ist die Zustimmung des Marktgemeinderates erforderlich (Art. 11, Abs. 1, Satz 4 AbmG).