Beschluss: zur Kenntnis genommen

Das Landratsamt Ansbach –Rechtsaufsicht Feldgeschworene- hat im Jahr 2018 die Unterlagen des Marktes Dietenhofen für die Feldgeschworenen der einzelnen Gemarkungen überarbeitet. Hierbei wurde besonderes Augenmerk auf die regelmäßig stattzufindenden Wahlen des Obmannes und seines Stellvertreters gelegt. Ebenso wurde die Anzahl der gemeldeten Mitglieder eines Gremiums überprüft.

Für die vor uns liegende Zeit ist das Ende der Wahlzeit für die Gremien zu beachten und nach dem Vollzug der Wahl laut Art. 11, Abs. 6 Abmarkungsgesetz (AbmG) des Obmannes und seines Stellvertreters an den Markt Dietenhofen –auch zur Weitermeldung an das Landratsamt Ansbach (Rechtsaufsicht Feldgeschworene) – zu melden.

Gemäß Art. 11, Abs. 4, Satz 1 AbmG wird ein Feldgeschworener auf Lebenszeit bestellt. Nur auf eigene Veranlassung hin kann ein Feldgeschworener als passives Mitglied oder Ehrenmitglied weitergeführt werden.

Bei Nachwahlen in den einzelnen Gremien ist der Bürgermeister für die Vereidigung der neuen Mitglieder zuständig; dies sollte in einem würdigen Rahmen geschehen.

Falls ein Siebenergremium eine Verringerung oder Erhöhung der Anzahl der Mitglieder beschließt, ist die Zustimmung des Marktgemeinderates erforderlich (Art. 11, Abs. 1, Satz 4 AbmG).