Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 19, Nein: 0

Für die Nutzungsänderung des 1. Obergeschosses eines ehemaligen Feuerwehrhauses zu einem eingruppigen Kindergarten auf dem Grundstück FlNrn. 248 und 248/4 Gemarkung Dietenhofen wurde ein Bauantrag eingereicht.

 

Das Baugrundstück befindet sich innerhalb in Zusammenhang bebauter Ortsteile und fügt sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der überbauten Grundstücksfläche in die Eigenart der näheren Umgebung ein.

 

Die Erschließung ist gesichert.


Beschlussvorschlag:

Der Marktgemeinderat erteilt sein Einvernehmen nach § 36 BauGB zum Bauantrag zur Nutzungsänderung des 1. Obergeschosses eines ehemaligen Feuerwehrhauses zu einem eingruppigen Kindergarten auf dem Grundstück FlNrn. 248 und 248/4 Gemarkung Dietenhofen