Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 19, Nein: 0

Die Stadt Heilsbronn beabsichtigt, den vorhabenbezogenen Bebauungsplan mit Grünordnungsplan Nr. 48 „Solarpark Trachenhöfstatt“ aufzustellen und parallel hierzu den Flächennutzungsplan mit integriertem Landschaftsplan in diesem Bereich zu ändern.

 

Gemäß § 4 Abs. 1 BauGB werde die Unterlagen im Rahmen der Unterrichtung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange mit der Bitte um Stellungnahme vorgelegt.

 

Auszug aus dem FNP der Stadt Heilsbronn:

 

 

 

 

Auszug aus dem vorhabensbezogenen Bebauungsplan Nr. 48 „Solarpark Trachenhöfstatt“:

 

 

 

Die Verwaltung sieht keine Belange des Marktes Dietenhofen durch die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Solarpark Trachenhöfstatt“ sowie durch die 23. Änderung des Flächennutzungsplanes mit Landschaftsplan der Stadt Heilsbronn berührt.

 


Beschlussvorschlag:

Der Marktgemeinderat hat keine Einwendungen bezüglich der vorliegenden Planung zur 23. Änderung des Flächennutzungsplanes sowie der Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes mit Grünordnungsplan Nr. 48 „Solarpark Trachenhöfstatt“ der Stadt Heilsbronn.