Die Stadt Heilsbronn beabsichtigt, den vorhabenbezogenen Bebauungsplan mit Grünordnungsplan Nr. 48 „Solarpark Trachenhöfstatt“ aufzustellen und parallel hierzu den Flächennutzungsplan mit integriertem Landschaftsplan in diesem Bereich zu ändern.
Gemäß § 4 Abs. 1 BauGB werde die Unterlagen im Rahmen der Unterrichtung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange mit der Bitte um Stellungnahme vorgelegt.
Auszug aus dem FNP der Stadt Heilsbronn:
Auszug aus dem
vorhabensbezogenen Bebauungsplan Nr. 48 „Solarpark Trachenhöfstatt“:
Die Verwaltung sieht keine
Belange des Marktes Dietenhofen durch die Aufstellung des vorhabenbezogenen
Bebauungsplanes „Solarpark Trachenhöfstatt“ sowie durch die 23. Änderung des
Flächennutzungsplanes mit Landschaftsplan der Stadt Heilsbronn berührt.
Beschlussvorschlag:
Der Marktgemeinderat hat keine Einwendungen bezüglich der vorliegenden Planung zur 23. Änderung des Flächennutzungsplanes sowie der Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes mit Grünordnungsplan Nr. 48 „Solarpark Trachenhöfstatt“ der Stadt Heilsbronn.