Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 20, Nein: 0

Im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit, Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß §4 Abs.2 BauGB gingen die nachgenannten Stellungnahmen von Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange ein.

Die Verwaltung und des Planers, Herr Matthias Rühl, empfehlen, die Abwägung der vorgebrachten Belange entsprechend folgender Beschlussvorschläge durchzuführen:

 

1. Regierung von Mittelfranken, Schreiben vom 07.06.2019, AZ RMF-SG24-

8314.01-2-14-2

Die Regierung nimmt Stellung zu überörtlich raumbedeutsamen Belangen und hat keine Einwendungen aus landesplanerischer Sicht.

Das Vorhaben entspricht grundsätzlich Kapitel 1.1. des LEP Bayern. Aus der Sicht der Raumordnung wird auf das System der Zentralen Orte verwiesen, wonach höherrangige Zentren Versorgungsfunktionen auch für die „darunter liegenden zentralörtlichen Stufen“ wahrzunehmen haben.

Den Zentralen Orten sind im Regionalplan Nahbereiche zugeordnet, z.B. die Gemeinde Rügland dem Nahbereich der Gemeinde Dietenhofen.

 

 

Stellungnahme des Planers und Abwägungsvorschlag:

Aufnahme in das Daseinsvorsorgekonzept.

 

2. Regionaler Planungsverband Westmittelfranken, Schreiben vom 05.06.2019,

AZ: 65/20199

Das Planungsvorhaben wird geschildert. Im Folgenden werden relevante Punkte aus

dem Regionalplan zitiert.

Die Bewertung aus regionalplanerischer Sicht beschäftigt sich dezidiert mit Heilsbronn und Dietenhofen. Die im Daseinsvorsorgekonzept entwickelten Projekte stehen „ausnahmslos im Einklang mit den vorgenannten Zielen und Grundsätzen des LEP und des RP8“.

Auf die Nahbereiche sollte jedoch stärker eingegangen werden. Der Versorgungsauftrag für bzw. mit anderen Kommunen wird weitgehend außer Acht gelassen.

 

 

Stellungnahme des Planers und Abwägungsvorschlag:

Kenntnisnahme. Die Ziele und Grundsätze aus dem RP8 werden wo erforderlich Punktuell ergänzt. Zudem werden die Nahbereiche mit ihren Funktionen ergänzt.

 

5. Amt für ländliche Entwicklung Mittelfranken, Schreiben vom 15.05.2019,

Zeichen B-H4600-2820

Das Konzept zeigt gute Ansätze und Ziele für die aufgeführten Themen. Es sollte jedoch umfassendere Konzepte mit ganzheitlichen Vorschlägen aufzeigen, wie mit wechselseitigen Verbindungen zu Wirtschaft, Arbeitsplätzen etc. der Überalterung nachhaltig entgegnet werden könnte.

Der Punkt „Identitätsbildung und Lebensqualität“ durch Baukultur wird nur als Beisatz im Daseinsvorsorgekonzept aufgenommen. Das Allianzkonzept sollte eine zukunftsweisende

Gesamtidee aufzeigen, wie sie z.B. die Gemeinde Weyarn entwickelt hat.

Eine Broschüre zur Baukultur ist beigefügt.

 

Fachliche Ergänzungsvorschläge:

         Umfassendere Beschreibung des IST-Zustandes für Wohnen, Arbeiten, Gesundheit,

Bildung und Erholen, auch eine Erfassung der Kleinstunternehmen.

         Alle Gemeinden sollten ein Digitalisierungskonzept entwickeln, das mit der Schaffung von Arbeitsplätzen verbunden ist.

         Anreize und Impulse für die Ansiedlung von Arbeitsplätzen schaffen.

         Baukulturelles Identitätskonzept und Einrichtung eines aktiven Leerstands- und

Flächenmanagements. Dazu zählt eine bewusste Innenentwicklung.

         Aufenthaltsqualitäten durch Gestaltungssatzungen (incl. Stadtklima und Barrierefreiheit), „bürgergerechte Innenstadt“ (Heilsbronn) sowie Gewässerentwicklungskonzepte.

 

Zudem werden einige redaktionelle Ergänzungen und Korrekturen vorgebracht. Die

Maßnahmen sollten priorisiert werden.

 

 

Stellungnahme des Planers und Abwägungsvorschlag:

Das Beispiel Weyarn wurde den Bürgermeistern übermittelt. Die Gemeinden Großhabersdorf

und die Stadt Heilsbronn haben bereits eine Gestaltungssatzung für Teile des Ortskerns. Andere Gemeinden, wie z.B. Roßtal haben keine Gestaltungssatzung, u.a. wurde auch eine Werbeanlagensatzung zwar begonnen, dann aber nicht aufgestellt, um nicht zu viele Vorschriften zu machen.

 

Richtig zu stellen ist aber aus Sicht des Planers:

Das vorliegende Daseinsvorsorgekonzept erhebt nicht den Anspruch ein allumfassendes Handlungskonzept für alle Bereiche des Lebens zu sein. Insofern geht die Zielrichtung des ALE, auch die anderen Handlungsfelder aus den ILEKs einzuarbeiten, zu weit.

Die o.g. Vorschläge werden als Ziele für die weitere Entwicklung gerne aufgenommen,

soweit sie unter die Rubrik „Daseinsvorsorge“ passen.

Soweit erforderlich werden die redaktionellen Änderungen durchgeführt. Eine Priorisierung von Maßnahmen kann nur gemeindeweise erfolgen.

 

 

7. Bay. Bauernverband, Schreiben vom 16.05.2019, Zeichen wo-re

Nur unter G9 auf Seite 23 wird die Landwirtschaft einbezogen. Diese dürfte stärker betroffen sein, als im Bericht erläutert. Das Konzept muss mit den Landwirten abgestimmt sein.

 

 

Stellungnahme des Planers und Abwägungsvorschlag:

Die Landwirtschaft wird später bei einzelnen Projekten beteiligt. Das Daseinskonzept konzentriert sich, wie einleitend beschrieben, auf die Ortskerne, insbesondere die Sanierungsgebiete der beteiligten Kommunen. Dort sind allenfalls vereinzelt noch landw. Betriebe vorhanden. Den Landwirten bleibt unbenommen sich im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung mit Stellungnahmen einzubringen.

 

 

8. Staatliches Bauamt Ansbach, Abteilung Straßenbau, Schreiben vom

29.05.2019, Zeichen S 14-4328

Das Staatliche Bauamt verweist auf seine Aufgaben im Bereich Dietenhofen und

Heilsbronn. Diese betreffen jedoch das Konzept nicht.

 

Stellungnahme des Planers und Abwägungsvorschlag:

Kenntnisnahme.

 

 

11. Wasserwirtschaftsamt Ansbach, Schreiben vom 06.06.2019, Az: 4-4602-

AN165-8597/2019

Das WWA verweist auf drei Vorhaben in Dietenhofen mit Relevanz zum Daseinsvorsorgekonzept.

 

 

Stellungnahme des Planers und Abwägungsvorschlag:

Die Hinweise zu den drei Projekten in Dietenhofen werden in den Bericht aufgenommen.

 

 

12. Bay. Landesamt für Denkmalpflege, Schreiben vom 03.06.2019, Az. P-2019-

2717-1_S2

Baudenkmäler: Bei Baumaßnahmen in der Nähe oder an Denkmälern sind gem. Art.

6 BayDSchG diese Maßnahmen mit den Denkmalbehörden abzustimmen.

 

Bodendenkmäler: Diese sind soweit erkennbar nicht betroffen.

 

 

Stellungnahme des Planers und Abwägungsvorschlag:

Kenntnisnahme.

 

 

14.Handwerkskammer für Mittelfranken, mail vom 17.05.2019, kein Zeichen.

Die Handwerkskammer teilt eine umfangreiche Liste von Handwerksunternehmen mit, die in den Orten zum 17.05.2019 in der Handwerksstatistik gemeldet sind. Nicht enthalten sind Handels- und Industriebetriebe, Gastronomie, Galabau oder Hausmeisterservices.

 

 

Stellungnahme des Planers und Abwägungsvorschlag:

Kenntnisnahme. Sollte ein Digitalisierungskonzept, wie es vom ALE vorgeschlagen wurde, realisiert werden, kann auf diese Daten zurückgegriffen werden.

 

 

15.Industrie- und Handelskammer Mittelfranken, mail vom 06.06.2019, kein Zeichen.

Die Erstellung eines Daseinsvorsorgekonzepts wird „ausdrücklich begrüßt“. Diese Form der Zusammenarbeit schafft Synergien und trägt zum sparsamen Umgang mit Flächen bei. Die „Revitalisierung innerörtlicher Leerstände“, die „Sanierungsmaßnahmen“ sowie ein ausgewogenes Angebot von „Wohnen, Arbeiten, Freizeit und Bedarfsdeckung“ zusammen mit Mobilität und Erreichbarkeit tragen zur Steigerung der Attraktivität und Imageverbesserung sowie Belebung ländlicher Räume bei.

Allerdings besteht aufgrund von Rückmeldungen aus Unternehmen noch ein Nachholbedarf

im Ausbau schneller Internetanbindungen (Breitband). Auch das ist ein entscheidender Faktor der Daseinsvorsorge.

 

Stellungnahme des Planers und Abwägungsvorschlag:

Die Formulierungen der IHK werden in das Konzept weitest möglich aufgenommen.

Die Forderung nach verbessertem Breitbandausbau wird neu aufgenommen.

 

 

16. Main-Donau-Netzgesellschaft, mail vom 16.05.2019

Die MDN übermittelt grundsätzliche Informationen über die vorhandenen Netze.

 

Stellungnahme des Planers und Abwägungsvorschlag:

Kenntnisnahme. Die Informationen betreffen das Konzept nicht.

 


 

17. Deutsche Telekom Technik GmbH, Schreiben vom 22.05.2019, Zeichen W84611544

Die Telekom übermittelt grundsätzliche Informationen über die vorhandenen Netze.

 

Stellungnahme des Planers und Abwägungsvorschlag:

Kenntnisnahme. Die Informationen betreffen das Konzept nicht.

 

 

18. Keine Bedenken oder Hinweise haben gegeben:

- Regierung von Mittelfranken, Luftamt, 17.05.2019

- Kreisbrandinspektion Landkreis Fürth. Mail vom 19.06.2019

- Handelsverband Bayern, Schreiben 10.05.2019

- Autobahndirektion Nordbayern, mail vom 08.05.2019

 

 

19. Seitens der Öffentlichkeit wurden im Rahmen der Beteiligung keine Stellungnahmen abgegeben.

 

 

 


Beschlussvorschlag:

 

Die im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 BauGB i. V. m. § 139 BauGB sowie der Beteiligung der Behörden und sonst. Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB zum Entwurf des Daseinsvorsorgekonzeptes eingegangenen Stellungnahmen werden entsprechend den Vorschlägen des Planers und Verwaltung mit- und gegeneinander abgewogen und entsprechend der Abwägung behandelt.

 

Der Marktgemeinderat stellt somit fest, dass die im Aufstellungsverfahren vorgebrachten privaten Belange und die von den Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange vorgebrachten öffentlichen Belange gegeneinander und untereinander gerecht abgewogen worden sind.