Im Rahmen der
Beteiligung der Öffentlichkeit, Behörden und sonstigen Träger öffentlicher
Belange gemäß §4 Abs.2 BauGB gingen die nachgenannten Stellungnahmen von
Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange ein.
Die Verwaltung und des Planers,
Herr Matthias Rühl, empfehlen, die Abwägung der vorgebrachten Belange
entsprechend folgender Beschlussvorschläge durchzuführen:
1. Regierung von Mittelfranken, Schreiben
vom 07.06.2019, AZ RMF-SG24-
8314.01-2-14-2
Die Regierung nimmt Stellung zu überörtlich
raumbedeutsamen Belangen und hat keine Einwendungen aus landesplanerischer
Sicht.
Das Vorhaben entspricht grundsätzlich Kapitel
1.1. des LEP Bayern. Aus der Sicht der Raumordnung wird auf das System der
Zentralen Orte verwiesen, wonach höherrangige Zentren Versorgungsfunktionen
auch für die „darunter liegenden zentralörtlichen Stufen“ wahrzunehmen haben.
Den Zentralen Orten sind im Regionalplan
Nahbereiche zugeordnet, z.B. die Gemeinde Rügland dem Nahbereich der Gemeinde
Dietenhofen.
Stellungnahme des Planers und
Abwägungsvorschlag:
Aufnahme in das Daseinsvorsorgekonzept.
2. Regionaler Planungsverband
Westmittelfranken, Schreiben vom 05.06.2019,
AZ: 65/20199
Das Planungsvorhaben wird geschildert. Im
Folgenden werden relevante Punkte aus
dem Regionalplan zitiert.
Die Bewertung aus regionalplanerischer Sicht
beschäftigt sich dezidiert mit Heilsbronn und Dietenhofen. Die im
Daseinsvorsorgekonzept entwickelten Projekte stehen „ausnahmslos im Einklang
mit den vorgenannten Zielen und Grundsätzen des LEP und des RP8“.
Auf die Nahbereiche sollte jedoch stärker
eingegangen werden. Der Versorgungsauftrag für bzw. mit anderen Kommunen wird
weitgehend außer Acht gelassen.
Stellungnahme des Planers und
Abwägungsvorschlag:
Kenntnisnahme. Die Ziele und Grundsätze aus dem
RP8 werden wo erforderlich Punktuell ergänzt. Zudem werden die Nahbereiche mit
ihren Funktionen ergänzt.
5. Amt für ländliche Entwicklung
Mittelfranken, Schreiben vom 15.05.2019,
Zeichen B-H4600-2820
Das Konzept zeigt gute Ansätze und
Ziele für die aufgeführten Themen. Es sollte jedoch umfassendere Konzepte mit
ganzheitlichen Vorschlägen aufzeigen, wie mit wechselseitigen Verbindungen zu
Wirtschaft, Arbeitsplätzen etc. der Überalterung nachhaltig entgegnet werden
könnte.
Der Punkt „Identitätsbildung und
Lebensqualität“ durch Baukultur wird nur als Beisatz im Daseinsvorsorgekonzept
aufgenommen. Das Allianzkonzept sollte eine zukunftsweisende
Gesamtidee aufzeigen, wie sie z.B.
die Gemeinde Weyarn entwickelt hat.
Eine Broschüre zur Baukultur ist
beigefügt.
Fachliche Ergänzungsvorschläge:
•
Umfassendere Beschreibung des
IST-Zustandes für Wohnen, Arbeiten, Gesundheit,
Bildung und Erholen, auch eine Erfassung
der Kleinstunternehmen.
•
Alle Gemeinden sollten ein
Digitalisierungskonzept entwickeln, das mit der Schaffung von Arbeitsplätzen
verbunden ist.
•
Anreize und Impulse für die
Ansiedlung von Arbeitsplätzen schaffen.
•
Baukulturelles Identitätskonzept und
Einrichtung eines aktiven Leerstands- und
Flächenmanagements. Dazu zählt eine
bewusste Innenentwicklung.
•
Aufenthaltsqualitäten durch
Gestaltungssatzungen (incl. Stadtklima und Barrierefreiheit), „bürgergerechte
Innenstadt“ (Heilsbronn) sowie Gewässerentwicklungskonzepte.
Zudem werden einige redaktionelle
Ergänzungen und Korrekturen vorgebracht. Die
Maßnahmen sollten priorisiert werden.
Stellungnahme des Planers und
Abwägungsvorschlag:
Das Beispiel Weyarn wurde den
Bürgermeistern übermittelt. Die Gemeinden Großhabersdorf
und die Stadt Heilsbronn haben
bereits eine Gestaltungssatzung für Teile des Ortskerns. Andere Gemeinden, wie
z.B. Roßtal haben keine Gestaltungssatzung, u.a. wurde auch eine
Werbeanlagensatzung zwar begonnen, dann aber nicht aufgestellt, um nicht zu
viele Vorschriften zu machen.
Richtig zu stellen ist aber aus Sicht
des Planers:
Das vorliegende
Daseinsvorsorgekonzept erhebt nicht den Anspruch ein allumfassendes
Handlungskonzept für alle Bereiche des Lebens zu sein. Insofern geht die
Zielrichtung des ALE, auch die anderen Handlungsfelder aus den ILEKs
einzuarbeiten, zu weit.
Die o.g. Vorschläge werden als Ziele
für die weitere Entwicklung gerne aufgenommen,
soweit sie unter die Rubrik
„Daseinsvorsorge“ passen.
Soweit erforderlich werden die
redaktionellen Änderungen durchgeführt. Eine Priorisierung von Maßnahmen kann
nur gemeindeweise erfolgen.
7. Bay. Bauernverband, Schreiben vom
16.05.2019, Zeichen wo-re
Nur unter G9 auf Seite 23 wird die Landwirtschaft
einbezogen. Diese dürfte stärker betroffen sein, als im Bericht erläutert. Das
Konzept muss mit den Landwirten abgestimmt sein.
Stellungnahme des Planers und
Abwägungsvorschlag:
Die Landwirtschaft wird später bei einzelnen
Projekten beteiligt. Das Daseinskonzept konzentriert sich, wie einleitend
beschrieben, auf die Ortskerne, insbesondere die Sanierungsgebiete der
beteiligten Kommunen. Dort sind allenfalls vereinzelt noch landw. Betriebe
vorhanden. Den Landwirten bleibt unbenommen sich im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung
mit Stellungnahmen einzubringen.
8. Staatliches Bauamt Ansbach, Abteilung
Straßenbau, Schreiben vom
29.05.2019, Zeichen S 14-4328
Das Staatliche Bauamt verweist auf seine Aufgaben
im Bereich Dietenhofen und
Heilsbronn. Diese betreffen jedoch das Konzept
nicht.
Stellungnahme des Planers und
Abwägungsvorschlag:
Kenntnisnahme.
11. Wasserwirtschaftsamt Ansbach, Schreiben
vom 06.06.2019, Az: 4-4602-
AN165-8597/2019
Das WWA verweist auf drei Vorhaben in Dietenhofen
mit Relevanz zum Daseinsvorsorgekonzept.
Stellungnahme des Planers und
Abwägungsvorschlag:
Die Hinweise zu den drei Projekten in Dietenhofen
werden in den Bericht aufgenommen.
12. Bay. Landesamt für Denkmalpflege,
Schreiben vom 03.06.2019, Az. P-2019-
2717-1_S2
Baudenkmäler: Bei Baumaßnahmen in der
Nähe oder an Denkmälern sind gem. Art.
6 BayDSchG diese Maßnahmen mit den
Denkmalbehörden abzustimmen.
Bodendenkmäler: Diese sind soweit erkennbar
nicht betroffen.
Stellungnahme des Planers und
Abwägungsvorschlag:
Kenntnisnahme.
14.Handwerkskammer für Mittelfranken, mail
vom 17.05.2019, kein Zeichen.
Die Handwerkskammer teilt eine umfangreiche Liste
von Handwerksunternehmen mit, die in den Orten zum 17.05.2019 in der
Handwerksstatistik gemeldet sind. Nicht enthalten sind Handels- und
Industriebetriebe, Gastronomie, Galabau oder Hausmeisterservices.
Stellungnahme des Planers und
Abwägungsvorschlag:
Kenntnisnahme. Sollte ein
Digitalisierungskonzept, wie es vom ALE vorgeschlagen wurde, realisiert werden,
kann auf diese Daten zurückgegriffen werden.
15.Industrie- und Handelskammer
Mittelfranken, mail vom 06.06.2019, kein Zeichen.
Die Erstellung eines Daseinsvorsorgekonzepts wird
„ausdrücklich begrüßt“. Diese Form der Zusammenarbeit schafft Synergien und
trägt zum sparsamen Umgang mit Flächen bei. Die „Revitalisierung innerörtlicher
Leerstände“, die „Sanierungsmaßnahmen“ sowie ein ausgewogenes Angebot von
„Wohnen, Arbeiten, Freizeit und Bedarfsdeckung“ zusammen mit Mobilität und
Erreichbarkeit tragen zur Steigerung der Attraktivität und Imageverbesserung
sowie Belebung ländlicher Räume bei.
Allerdings besteht aufgrund von Rückmeldungen aus
Unternehmen noch ein Nachholbedarf
im Ausbau schneller Internetanbindungen
(Breitband). Auch das ist ein entscheidender Faktor der Daseinsvorsorge.
Stellungnahme des Planers und
Abwägungsvorschlag:
Die Formulierungen der IHK werden in das Konzept
weitest möglich aufgenommen.
Die Forderung nach verbessertem Breitbandausbau
wird neu aufgenommen.
16. Main-Donau-Netzgesellschaft, mail vom
16.05.2019
Die MDN übermittelt grundsätzliche Informationen
über die vorhandenen Netze.
Stellungnahme des Planers und Abwägungsvorschlag:
Kenntnisnahme. Die Informationen betreffen das
Konzept nicht.
17. Deutsche Telekom Technik GmbH, Schreiben
vom 22.05.2019, Zeichen W84611544
Die Telekom übermittelt grundsätzliche
Informationen über die vorhandenen Netze.
Stellungnahme
des Planers und Abwägungsvorschlag:
Kenntnisnahme. Die Informationen betreffen das
Konzept nicht.
18. Keine Bedenken oder Hinweise haben
gegeben:
- Regierung von Mittelfranken, Luftamt,
17.05.2019
- Kreisbrandinspektion Landkreis Fürth. Mail vom
19.06.2019
- Handelsverband Bayern, Schreiben 10.05.2019
- Autobahndirektion Nordbayern, mail vom
08.05.2019
19. Seitens der Öffentlichkeit wurden im
Rahmen der Beteiligung keine Stellungnahmen abgegeben.
Beschlussvorschlag:
Die im
Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 BauGB i. V. m. § 139
BauGB sowie der Beteiligung der Behörden und sonst. Träger öffentlicher Belange
gem. § 4 Abs. 2 BauGB zum Entwurf des Daseinsvorsorgekonzeptes eingegangenen
Stellungnahmen werden entsprechend den Vorschlägen des Planers und Verwaltung
mit- und gegeneinander abgewogen und entsprechend der Abwägung behandelt.
Der Marktgemeinderat stellt somit fest, dass die im Aufstellungsverfahren vorgebrachten privaten Belange und die von den Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange vorgebrachten öffentlichen Belange gegeneinander und untereinander gerecht abgewogen worden sind.