Zur Errichtung eines Wintergartens auf dem bestehenden Balkon auf dem Grundstück FlNr. 125/5, Gemarkung Kleinhaslach, wurde ein Bauantrag eingereicht.
Das Baugrundstück befindet sich im Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 23 „Kleinhaslach Ost“ und daher richtet sich die bauplanungsrechtliche Zulässigkeit nach § 30 Abs. 1 BauGB.
Hinsichtlich der Festsetzungen des Bebauungsplanes sind folgende Befreiungen erforderlich:
- Nichteinhaltung der Baugrenze im Süden und
- Unterschreitung der zulässigen Dachneigung mit dem Wintergarten
- Dachform Satteldach zulässig – Befreiung für Pultdach
Die Erschließung ist gesichert.
Beschlussvorschlag:
Der Marktgemeinderat erteilt sein Einvernehmen nach § 36 BauGB zum Bauvorhaben „Errichtung eines Wintergartens auf einem bestehenden Balkon“ auf dem Grundstück Flurnummer 125/5, Gemarkung Kleinhaslach.
Desweiteren erteilt der Marktgemeinderat sein Einvernehmen zu den Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr. 23 „Kleinhaslach Ost“ bezüglich
- Nichteinhaltung der Baugrenze im Süden und
- Unterschreitung der zulässigen Dachneigung mit dem Wintergarten
- Dachform Pultdach