Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 20, Nein: 0

Zur Errichtung eines Wintergartens auf dem bestehenden Balkon auf dem Grundstück FlNr. 125/5, Gemarkung Kleinhaslach, wurde ein Bauantrag eingereicht.

 

Das Baugrundstück befindet sich im Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 23 „Kleinhaslach Ost“ und daher richtet sich die bauplanungsrechtliche Zulässigkeit nach § 30 Abs. 1 BauGB.

Hinsichtlich der Festsetzungen des Bebauungsplanes sind folgende Befreiungen erforderlich:

-       Nichteinhaltung der Baugrenze im Süden und

-       Unterschreitung der zulässigen Dachneigung mit dem Wintergarten

-       Dachform Satteldach zulässig – Befreiung für Pultdach

 

Die Erschließung ist gesichert.


Beschlussvorschlag:

Der Marktgemeinderat erteilt sein Einvernehmen nach § 36 BauGB zum Bauvorhaben „Errichtung eines Wintergartens auf einem bestehenden Balkon“ auf dem Grundstück Flurnummer 125/5, Gemarkung Kleinhaslach.

 

Desweiteren erteilt der Marktgemeinderat sein Einvernehmen zu den Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr. 23 „Kleinhaslach Ost“ bezüglich

-       Nichteinhaltung der Baugrenze im Süden und

-       Unterschreitung der zulässigen Dachneigung mit dem Wintergarten

-       Dachform Pultdach