Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 20, Nein: 0

Für den Umbau einer bestehenden Scheune zum Wohnhaus mit Garage auf dem Grundstück FlNr. 101/3 Gemarkung Dietenhofen wurde ein Bauantrag eingereicht.

 

Das Baugrundstück befindet sich im Innenbereich und daher richtet sich die bauplanungsrechtliche Zulässigkeit nach § 34 BauGB. Das Vorhaben ist zulässig, da es sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der überbauten Grundstücksfläche in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt.

 

Das Baugrundstück liegt in einem städtebaulichen Sanierungsgebiet nach § 142 Baugesetzbuch.

 

Die Erschließung ist gesichert.


Beschlussvorschlag:

Der Ortsentwicklungs- und Bauausschuss erteilt nach § 36 BauGB sein Einvernehmen zum Bauantrag zum Umbau einer bestehenden Scheune in ein Wohnhaus mit Garage auf dem Grundstück FlNr. 101/3 Gemarkung Dietenhofen.