Sitzung: 02.09.2019 Ortsentwicklungs-, Bau-, Umwelt- und Energieausschuss
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 5, Nein: 0
Für die Errichtung eines Einfamilienhauses auf dem Grundstück FlNr. 638/56 Gemarkung Dietenhofen wurde eine Anfrage eingereicht.
Das Baugrundstück liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 8- Nord-West. Zur Durchführung des Bauvorhabens würden folgende Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplanes erforderlich:
- Dachneigung (zulässig: 30 – 35 Grad; geplant: 40 Grad)
- Kniestockhöhe (zulässig: 30 cm; geplant: 100 cm)
Bezüglich der Höhenlage des Gebäudes ist im Bebauungsplan festgesetzt, dass die talseitige Traufhöhe bei erdgeschossigen Gebäuden 3,50 m nicht überschreiten darf. In den vorgelegten Skizzen ist kein Geländeverlauf dargestellt.
Die Erschließung ist gesichert.
Beschlussvorschlag:
Falls ein Bauantrag gestellt wird, stellt der Ortsentwicklungs- und Bauausschuss sein Einvernehmen nach § 36 BauGB zum Neubau eines Einfamilienwohnhauses auf dem Grundstück FlNr. 638/56 Gemarkung Dietenhofen sowie den zu den erforderlichen Befreiungen (Dachneigung und Kniestockhöhe) von den Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr. 8 Nord-West in Aussicht.