Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 5, Nein: 0

Für die Errichtung eines Geräteschuppens auf dem Grundstück FlNr. 23 Gemarkung Leonrod wurde ein Bauantrag eingereicht.

 

Das Baugrundstück befindet sich im Innenbereich. Das Bauvorhaben fügt sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der überbauten Grundstücksfläche in die Eigenart der näheren Umgebung ein.

 

Die Erschließung ist gesichert.


Beschlussvorschlag:

Der Ortsentwicklungs- und Bauausschuss erteilt sein Einvernehmen nach § 36 BauGB zum Bauantrag zur Errichtung eines Geräteschuppens auf dem Grundstück FlNr. 23 Gemarkung Leonrod.