Sitzung: 02.09.2019 Ortsentwicklungs-, Bau-, Umwelt- und Energieausschuss
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 5, Nein: 0
Zum Neubau eines Doppelhauses mit zwei Garagen auf dem Grundstück FlNr. 268/5 Gemarkung Dietenhofen wurde ein Bauantrag eingereicht.
Das Bauvorhaben befindet sich im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 1 – östlicher Teil. Hinsichtlich der Festsetzungen des Bebauungsplanes sind folgende Befreiungen erforderlich:
- Baugrenzeüberschreitungen
- Abweichung vom Garagenstandort
- Anzahl der Vollgeschosse (festgesetzt: E + U; geplant: KG, EG und OG)
Die Erschließung ist gesichert.
Beschlussvorschlag:
Der Ortsentwicklungs- und Bauausschuss erteilt sein Einvernehmen nach § 36 BauGB zum Neubau eines Doppelhauses mit zwei Garagen auf dem Grundstück FlNr. 268/5 Gemarkung Dietenhofen.
Desweiteren erteilt der Ortsentwicklungs- und Bauausschuss sein Einvernehmen zu den Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr. 1 östlicher Teil hinsichtlich
- der Baugrenze
- des Garagenstandorts
- der Anzahl der Vollgeschosse.