Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 5, Nein: 0

Zum Neubau eines Doppelhauses mit zwei Garagen auf dem Grundstück FlNr. 268/5 Gemarkung Dietenhofen wurde ein Bauantrag eingereicht.

 

Das Bauvorhaben befindet sich im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 1 – östlicher Teil. Hinsichtlich der Festsetzungen des Bebauungsplanes sind folgende Befreiungen erforderlich:

-       Baugrenzeüberschreitungen

-       Abweichung vom Garagenstandort

-       Anzahl der Vollgeschosse (festgesetzt: E + U; geplant: KG, EG und OG)

 

Die Erschließung ist gesichert.


Beschlussvorschlag:

Der Ortsentwicklungs- und Bauausschuss erteilt sein Einvernehmen nach § 36 BauGB zum Neubau eines Doppelhauses mit zwei Garagen auf dem Grundstück FlNr. 268/5 Gemarkung Dietenhofen.

 

Desweiteren erteilt der Ortsentwicklungs- und Bauausschuss sein Einvernehmen zu den Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr. 1 östlicher Teil hinsichtlich

-       der Baugrenze

-       des Garagenstandorts

-       der Anzahl der Vollgeschosse.