Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 19, Nein: 0

Die Stadt Heilsbronn beabsichtigt, den Bebauungsplan Nr. B 8 – Östlich der Herbststraße/nördlich Heuweg zu ändern. Der nördliche Geltungsbereich des Bebauungsplanes war bisher als Brachfläche ausgewiesen. Künftig soll dieser Bereich als Wohnbaufläche zur Verfügung stehen. Die Änderung des Bebauungsplanes erfolgt im beschleunigten Verfahren (§ 13 b BauGB).

 

Gemäß § 4 Abs. 2 BauGB werde die Unterlagen im Rahmen der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange mit der Bitte um Stellungnahme vorgelegt.

 

 

Auszug aus dem Bebauungsplan:

 

 

 

Die Bauverwaltung sieht keine Belange des Marktes Dietenhofen durch die geplante Änderung des Bebauungsplanes Nr. 8 der Stadt Heilsbronn berührt.


Beschlussvorschlag:

Der Marktgemeinderat hat keine Einwendungen bezüglich der vorliegenden Planung zur ersten vorhabenbezogenen Änderung des Bebauungsplanes Nr. B 8 „Östlich Herbststraße/nördlich Heuweg“ der Stadt Heilsbronn.