Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 5, Nein: 0

Für die Aufschüttung von Aushubmaterial auf die bestehende Grünfläche FlNr. 297 Gemarkung Ebersdorf wurde ein Bauantrag eingereicht.

 

Das Bauvorhaben befindet sich im Außenbereich. Es handelt sich um ein privilegiertes Bauvorhaben im Sinne des § 35 Abs. 1 Nr. 1 BauGB, da es einem land- und forstwirtschaftlichen Betrieb dient. Öffentliche Belange stehen nicht entgegen.

 

Die Erschließung ist gesichert.


Beschlussvorschlag:

Der Ortsentwicklungs- und Bauausschuss erteilt sein Einvernehmen nach § 36 BauGB zum Bauantrag zur Aufschüttung von Aushubmaterial auf bestehender Grünfläche auf dem Grundstück FlNr. 297 Gemarkung Ebersdorf.