Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 5, Nein: 0

Zum Neubau eines Milchviehstalles und einer Güllegrube auf dem Grundstück FlNr. 2188 Gem. Haasgang wurde ein Bauantrag eingereicht. Zu diesem Bauantrag hat der Ortsentwicklungs- und Bauausschuss bereits in der Sitzung am 18.06.2018 das Einvernehmen nach § 36 BauGB erteilt.

 

Die ursprüngliche Planung sah vor, die Güllegrube teilweise auf dem Grundstück FlNr. 2188 sowie teilweise auf dem Grundstück FlNr. 2189 zu errichten. Da eine Grenzüberbauung nicht möglich ist, wurden die Bauherren seitens des Landratsamtes Ansbach aufgefordert, die Güllegrube nach Norden zu verschieben. Dies ist Gegenstand der vorgelegten Änderungspläne.

 

Desweiteren wurde aufgrund der Überdeckung von Abstandsflächen ein Antrag auf Abweichung gestellt, welcher vom Landratsamt Ansbach zu prüfen und zu entscheiden ist.

 

Hinsichtlich der geplanten Erschließung ergaben sich keine Änderungen.


Beschlussvorschlag:

Der Ortsentwicklungs- und Bauausschuss erteilt zu der vorgelegten Änderungsplanung zum Neubau eines Milchviehstalles und einer Güllegrube auf dem Grundstück FlNr. 2188 Gemarkung Haasgang das Einvernehmen nach § 36 BauGB.