Auf dem Grundstück FlNr. 30/4 Gemarkung Seubersdorf soll ein Dorfgemeinschaftshaus errichtet werden.
Das Baugrundstück liegt im Innenbereich und daher richtet sich die bauplanungsrechtliche Zulässigkeit nach § 34 BauGB. Das Bauvorhaben fügt sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der überbauten Grundstücksfläche und der Bauweise in die Eigenart der näheren Umgebung ein.
Die Erschließung ist gesichert.
Beschlussvorschlag:
Der Marktgemeinderat erteilt sein Einvernehmen nach § 36 BauGB zur Errichtung eines Dorfgemeinschaftshauses auf dem Grundstück FlNr. 30/4 Gemarkung Seubersdorf.