Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 19, Nein: 0

Auf dem Grundstück FlNr. 30/4 Gemarkung Seubersdorf soll ein Dorfgemeinschaftshaus errichtet werden.

 

Das Baugrundstück liegt im Innenbereich und daher richtet sich die bauplanungsrechtliche Zulässigkeit nach § 34 BauGB. Das Bauvorhaben fügt sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der überbauten Grundstücksfläche und der Bauweise in die Eigenart der näheren Umgebung ein.

 

Die Erschließung ist gesichert.


Beschlussvorschlag:

Der Marktgemeinderat erteilt sein Einvernehmen nach § 36 BauGB zur Errichtung eines Dorfgemeinschaftshauses auf dem Grundstück FlNr. 30/4 Gemarkung Seubersdorf.