Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 7, Nein: 0

Für die Errichtung eines Gartenzaunes auf dem Grundstück FlNr. 304/26 Gemarkung Dietenhofen wurde ein Antrag auf Erteilung einer isolierten Befreiung eingereicht.

 

Das Baugrundstück liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 3a „An der Pestalozzistraße“.

 

Im Bebauungsplan ist unter Nr. 5.4 festgesetzt, dass Holzzäune mit senkrechten Latten oder Maschendrahtzäune einschl. Sockel bis zu 1,20 m Höhe zulässig sind. Die Sockel dürfen 0,20 m nicht überschreiten.

Es ist nun die Errichtung eines Gartenzaunes mit 1 m Höhe geplant. Dabei werden 2/3 mit senkrechter Holzlattung und ca. 1/3 mit Lochblechelementen ausgeführt.

Dies entspricht nicht den Festsetzungen des Bebauungsplanes, sodass hierfür eine Befreiung erforderlich ist.

 

 


Beschlussvorschlag:

Der Ortsentwicklungs- und Bauausschuss erteilt sein Einvernehmen nach § 36 BauGB zum Antrag auf Erteilung einer isolierten Befreiung zur Errichtung eines Gartenzaunes auf dem Grundstück FlNr. 304/26 Gemarkung Dietenhofen. Desweiteren wird das Einvernehmen zu der Befreiung von der Festsetzung Nr. 5.4 des Bebauungsplanes Nr. 3a „An der Pestalozzistraße“ hinsichtlich der Gestaltung der Einfriedung erteilt.