Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 7, Nein: 0

Zur Errichtung von zwei Dachgauben am Wohnhaus auf dem Grundstück FlNr. 304/27 Gemarkung Dietenhofen wurde ein Bauantrag im Genehmigungsfreistellungsverfahren vorgelegt.

 

Das Baugrundstück liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 3a „An der Pestalozzistraße“.

Da das genehmigungspflichtige Vorhaben jedoch den Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr. 3a widerspricht, ist eine Erteilung einer Freistellungserklärung nicht möglich, sondern es ist ein vereinfachtes Baugenehmigungsverfahren erforderlich.

 

Hinsichtlich den Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr. 3a „An der Pestalozzistraße“ sind folgende Befreiungen erforderlich:

-       Gestaltung der Dachgauben

Zulässig:    Dachgauben mit einer max. Gesamtlänge von 2/3 der Dachlänge und mind. 2 m Abstand vom Ortgang und bis zu einer Höhe von 1,50 zulässig.

Geplant:    Dachgauben mit einer max. Gesamtlänge von 2/3 der Dachlänge, aber nur 0,5 m Abstand zum Ortgang und einer Höhe von 2,12 m.

 

 

Die Erschließung ist gesichert.

 


Beschlussvorschlag:

Der Ortsentwicklungs- und Bauausschuss erteilt sein Einvernehmen nach § 36 BauGB zum Bauantrag zur Errichtung von zwei Dachgauben auf dem Wohnhaus auf dem Grundstück FlNr. 304/27 Gemarkung Dietenhofen. Desweiteren erteilt der Ortsentwicklungs- und Bauausschuss sein Einvernehmen zu der Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr. 3a „An der Pestalozzistraße“ hinsichtlich der Höhe der Dachgauben sowie des Abstandes zum Ortgang.