Sitzung: 08.10.2019 Marktgemeinderat
Beschluss: zur Kenntnis genommen
Bei den „kleinen“
Durchdringungen (DN 100) handelt es sich um die Entlüftung des Abwassersystems.
Die beiden größeren
Stutzen sind die Außenluftansaugungen für die Frischluft der Lüftung.
Die Abführung der
verbrauchten Luft (Fortluft) findet über die Giebelseiten statt.
Eine Führung der
Außenluftansaugung ebenfalls auf den Giebelseiten ist nicht möglich, da
vermieden werden muss, dass es zu einem Kurzschluss zwischen dem Ausblasen und
dem Ansaugen kommt und verbrauchte Luft so wieder in Gebäude gelangt.
Eine Führung der
Außenluft über die Gebäudeseiten ist zum einen durch die fehlende Gebäudehöhe
und zum anderen durch den Ringanker nicht möglich.
Konstruktiv sehen
wir bei der geplanten Dachhaut (Ziegeleindeckung) bei fachgerechter Ausführung
der Durchdringungen keine Schwierigkeiten während des Betriebes.
Diese Art der Dachdurchführung werden täglich ausgeführt und stellen keine Besonderheit dar.