Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 18, Nein: 0

Die Stadt Heilsbronn beabsichtigt, den vorhabenbezogenen Bebauungsplan mit Grünordnungsplan Nr. 48 „Solarpark Trachenhöfstatt“ aufzustellen und parallel hierzu den Flächennutzungsplan mit integriertem Landschaftsplan in diesem Bereich zu ändern.

 

Gemäß § 4 Abs. 2 BauGB werden die Unterlagen im Rahmen der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange vorgelegt.

 

Auszug aus dem FNP:

 


 

Auszug aus dem vorhabensbezogenen Bebauungsplan Nr. 48 „Solarpark Trachenhöfstatt“:

 

 

 

Im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Träger öffentlicher Belange hat sich der Marktgemeinderat bereits in seiner Sitzung am 09.07.2017 mit der Planung befasst und keine Einwendungen erhoben.

 

Die Verwaltung sieht keine Belange des Marktes Dietenhofen durch die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Solarpark Trachenhöfstatt“ sowie durch die 23. Änderung des Flächennutzungsplanes mit Landschaftsplan der Stadt Heilsbronn berührt.

 

 


Beschlussvorschlag:

Der Marktgemeinderat hat keine Einwendungen bezüglich der vorliegenden Planung zur 23. Änderung des Flächennutzungsplanes sowie der Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes mit Grünordnungsplan Nr. 48 „Solarpark Trachenhöfstatt“ der Stadt Heilsbronn.