Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 18, Nein: 0

Beschlussvorschlag:

Der Marktgemeinderat beschließt gem. § 2 Abs. 1 BauGB zur städtebaulich geordneten Entwicklung des Siedlungswesens in Dietenhofen am Westrand von Dietenhofen den Bebauungsplan mit integriertem Grünordnungsplan Nr. 40 „Nördlich der Rüderner Straße – Bauabschnitt 2“ aufzustellen.

 

Das Planungsgebiet befindet sich am Westrand von Dietenhofen umfasst Teilflächen der Flurnummern 692, 692/1, 692/3 und 692/4, jeweils Gemarkung Dietenhofen, sowie eine Teilfläche der Flurnummer 693 Gemarkung Dietenhofen. Der Umgriff umfasst eine Fläche von ca. 2,8 ha. Östlich und südlich grenzen an das Planungsgebiet bestehende Siedlungsstrukturen von Dietenhofen an. Westlich und nördlich grenzen landwirtschaftlich genutzte Strukturen an.

 

Ziel des Bebauungsplanes ist die Ausweisung von Wohnbauflächen für bestehende Nachfrage nach Wohnbauflächen aus der örtlichen Bevölkerung. Die zu überplanenden Flächen befinden sich im Eigentum des Marktes Dietenhofen.

 

Das Verfahren zur Aufstellung des Bebauungsplanes soll im beschleunigten Verfahren gem.  § 13b BauGB erfolgen. Die notwendigen Kriterien hierfür sind erfüllt. Mit dem Bebauungsplan wird die Ausweisung von Wohnbauflächen verfolgt, die festzusetzende Grundfläche wird unter 10.000 m² liegen und das Planungsgebiet befindet sich im Anschluss an bestehende Siedlungsstrukturen. Das beschleunigte Verfahren gem. § 13b BauGB erfolgt gem. den Maßgaben des § 13a BauGB i. V. m. § 13 BauGB.

 

Der Beschluss zur Aufstellung des Bebauungsplanes ist durch die Verwaltung ortsüblich bekanntzumachen.

 

 

Diesem Beschluss ging eine Abstimmung aufgrund Antrags von MGR Scheiderer auf Zulassung von Geschosswohnungsbau auch nördlich der geplanten Fläche vor. Das Abstimmungsergebnis war 8:10. Somit war der Antrag auf Zulassung einer größeren Fläche für den Geschosswohnungsbau abgelehnt