Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 17, Nein: 1

Beschlussvorschlag:

Der Marktgemeinderat des Marktes Dietenhofen beschließt gem. § 2 Abs. 1 BauGB zur städtebaulich geordneten Entwicklung des Siedlungswesens im Ortsteil Leonrod am Nordwestrand den Bebauungsplan mit integriertem Grünordnungsplan „Leonrod Nordwest“ aufzustellen.

 

Das Planungsgebiet befindet sich am Nordwestrand des Ortsteiles Leonrod und umfasst die Flurnummer 102 sowie einer Teilfläche der Flurnummer 107 Gemarkung Leonrod. Der Umgriff der Fläche umfasst 0,41 ha. Östlich und südlich grenzen an das Planungsgebiet bestehende Siedlungsstrukturen an. Westlich und nördlich grenzen landwirtschaftlich genutzte Strukturen an.

 

Ziel des Bebauungsplanes ist die Ausweisung von Wohnbauflächen für bestehende Nachfrage nach Wohnbauflächen aus der örtlichen Bevölkerung. Die zu überplanende Fläche befindet sich im Eigentum des Marktes Dietenhofen.

 

Das Verfahren zur Aufstellung des Bebauungsplanes soll im beschleunigten Verfahren gem. § 13b BauGB erfolgen. Die notwendigen Kriterien hierfür sind erfüllt. Mit dem Bebauungsplan wird die Ausweisung von Wohnbauflächen verfolgt, die festzusetzende Grundfläche wird unter 10.000 m² liegen und das Planungsgebiet befindet sich im Anschluss an bestehende Siedlungsstrukturen. Das beschleunigte Verfahren gem. § 13b BauGB erfolgt gem. den Maßgaben des § 13a BauGB i. V. m. § 13 BauGB.

 

Der Beschluss zur Aufstellung des Bebauungsplanes ist durch die Verwaltung ortsüblich bekanntzumachen.