Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 18, Nein: 0

Beschlussvorschlag:

Der Marktgemeinderat des Marktes Dietenhofen beschließt gem. § 2 Abs. 1 BauGB zur städtebaulich geordneten Entwicklung des Siedlungswesens im Ortsteil Frickendorf am Nordrand den Bebauungsplan mit integriertem Grünordnungsplan „Frickendorf Nord“ aufzustellen.

 

Das Planungsgebiet befindet sich am Nordrand des Ortsteiles Frickendorf und umfasst die Flurnummern 777, 778 und 789 Gemarkung Ebersdorf. Der Umgriff der Fläche umfasst 1,20 ha. Südlich, östlich und nördlich grenzen an das Planungsgebiet bestehende Siedlungsstrukturen an. Westlich grenzen landwirtschaftlich genutzte Strukturen an.

 

Ziel des Bebauungsplanes ist die Ausweisung von Wohnbauflächen für bestehende Nachfrage nach Wohnbauflächen aus der örtlichen Bevölkerung. Die zu überplanende Grundstücke FlNr. 778 und 777 Gemarkung Ebersdorf befinden sich im Eigentum des Marktes Dietenhofen. Das Grundstück FlNr. 779 Gemarkung Ebersdorf befindet sich im Privatbesitz.

 

Das Verfahren zur Aufstellung des Bebauungsplanes soll im beschleunigten Verfahren gem. § 13b BauGB erfolgen. Die notwendigen Kriterien hierfür sind erfüllt. Mit dem Bebauungsplan wird die Ausweisung von Wohnbauflächen verfolgt, die festzusetzende Grundfläche wird unter 10.000 m² liegen und das Planungsgebiet befindet sich im Anschluss an bestehende Siedlungsstrukturen. Das beschleunigte Verfahren gem. § 13b BauGB erfolgt gem. den Maßgaben des § 13a BauGB i. V. m. § 13 BauGB.

 

Der Beschluss zur Aufstellung des Bebauungsplanes ist durch die Verwaltung ortsüblich bekanntzumachen.