Sitzung: 21.11.2019 Verwaltungs- und Finanzausschuss
Beschluss: zurückgestellt
Entwurf
des Verwaltungs- und des Vermögenshaushaltes für das Haushaltsjahr 2020 samt
Finanzplanungsjahre 2021 bis 2023:
Bürgermeister Erdel und Kämmerer Wäger
erläutern den anwesenden Mitgliedern die Haushaltsplanung und gehen dabei
explizit auf die nachfolgenden Punkte ein:
Der Haushalt hat im Verwaltungshaushalt
voraussichtlich folgenden Umfang (in Euro):
2018 |
Rechnungsergebnis |
16.409.848,70 € |
2019 |
Ansatz Vorjahr |
15.889.873,00 € |
2020 |
Ansatz |
15.909.773,00 € |
2021 |
Finanzplanungsjahr 1 |
15.793.223,00 € |
2022 |
Finanzplanungsjahr 2 |
15.840.223,00 € |
2023 |
Finanzplanungsjahr 3 |
15.835.523,00 € |
Nach den Ansatzermittlungen im vorgelegten Haushaltsplanentwurf
für das Haushaltsjahr 2020 und für die künftigen Finanzplanungsjahre ist eine Zuführung in den Vermögenshaushalt in
den Jahren 2020, 2021, 2022 und 2023 in ausreichender Höhe möglich. Die
Zuführungen müssen grundsätzlich jährlich so hoch sein, dass damit die
ordentliche Tilgung der Kredite gem. § 22 Abs. 1 KommHV gedeckt werden können
und insgesamt mindestens so hoch wie die
aus speziellen Entgelten gedeckte Abschreibung.
Der vorgelegte Entwurf beinhaltet folgende
Zuführungen vom Verwaltungshaushalt in den Vermögenshaushalt:
2020 |
1.004.021,00 € |
2021 |
1.406.831,00 € |
2022 |
1.479.731,00 € |
2023 |
1.359.931,00 € |
Die Einnahmen im Verwaltungshaushalt 2020
werden wie in den Vorjahren durch die Ansätze im Einzelplan 9 Unterabschnitt
9000 geprägt, sodass dieser vorrangig betrachtet wird:
Einzelplan
9 „Allgemeine Finanzwirtschaft“ – Der EINZELPLAN
9 im Verwaltungshaushalt stellt sich in den Einnahmen und Ausgaben wie
folgt dar:
Einnahmen |
|||
Bezeichnung |
Ansatz 2019 |
Soll 29.10.2019 |
Ansatz 2020 |
Grundsteuer A |
71.000 € |
66.439,52 € |
71.000,00 € |
Grundsteuer B |
680.000 € |
693.561,94 € |
690.000,00 € |
Gewerbesteuer |
4.900.000 € |
5.410.931,93 € |
4.900.000,00 € |
Gemeindeanteil an der |
3.337.000,00 € |
2.450.164,00 € |
3.337.000,00 € |
Einkommenssteuer |
|||
Gemeindeanteil an der |
590.000 € |
497.588,00 € |
590.000,00 € |
Umsatzsteuer |
|||
Hundesteuer |
14.000 € |
14.670,00 € |
14.000,00 € |
Schlüsselzuweisungen |
0 € |
0 € |
0 € |
Allg. Zuweisungen vom Land Art. 7 FAG |
102.300 € |
102.396,78 € |
102.300,00 € |
Pauschale Finanzzu-weisungen Art. 11 FAG |
0 € |
0 € |
0 € |
Einkommenssteuer-ersatzleistungen v. Land |
243.000 € |
173.132,00 € |
243.000,00 € |
Überlassung Grund-erwerbssteuer |
40.000 € |
54.637,38 € |
40.000,00 € |
Vd. allg. Zuweisungen vom Land Art 7 a FAG |
0 € |
0 € |
0 € |
SUMME |
9.977.300 € |
9.463.522 € |
9.987.300 € |
Ausgaben |
|||
Bezeichnung |
Ansatz 2019 |
Soll 29.10.2019 |
Ansatz 2020 |
Gewerbesteuerumlage |
1.225.000 € |
1.040.388,00 € |
850.000 € |
Solidarumlage |
0 € |
0 € |
0 € |
Kreisumlage |
3.468.500 € |
3.468.492,43 € |
4.008.000 € |
SUMME |
4.693.500 € |
4.508.880 € |
4.858.000 € |
Da die Mitteilung des Landesamtes für Statistik über die Steuerbeteiligung bei der Umsatzsteuer und Einkommenssteuer zum Zeitpunkt der Haushaltsplanung noch nicht vorliegt, wurden vorsorglich die Ansätze aus dem Haushaltsjahr 2019 übernommen.
Wie in den Vorjahren erhält der Markt Dietenhofen keine Schlüsselzuweisungen (0.9000.0410).
Die Kreisumlage*)
(0.9000.8321) wird mit 4.008.000,00 € (Vorjahr 2019: 3.468.492,43 €)
veranschlagt. Grundsätzlich liegt die höhere Kreisumlage von 2020 zu 2019 in
der hohen Gewerbesteuereinnahme des Jahres 2018 begründet, da die Kreisumlage
auf den Steuerkraftzahlen des Vorvorjahres basiert (Gewerbesteuer-Isteinnahme
2018: 5.504.938,01 €; 2017 4.492.068,44 €).
*) Die Kreisumlage berechnet sich wie folgt:
Die Kreisumlage wird in Von-Hundert-Sätzen
der Umlagegrundlagen bemessen. Umlagegrundlagen sind die geltenden
Steuerkraftzahlen sowie 80 v. H. der Schlüsselzuweisungen des vorangegangenen
Haushaltsjahres. Es werden die Grundsteuer A, Grundsteuer B, Gewerbesteuer,
Gde.-Anteil an der Einkommenssteuer und der Gde.-Anteil an der Umsatzsteuer des
Jahres 2018 addiert. Dies ergibt die Steuerkraftmesszahl. Zur
Steuerkraftmesszahl wird noch 80 v. H. der Schlüsselzuweisungen aus 2018
addiert, was zur Umlagekraft 2020 führt. Die Umlagekraft wird dann mit dem
Umlagesatz der Kreisumlage (Haushaltsjahr 2019 = 46,85 %) multipliziert und
ergibt die Kreisumlage.
Entgegen der ursprünglichen Vorlage zu
dieser Sitzung wurde nun noch der ab 2020 reduzierte Gewerbesteuerumlagesatz
berücksichtigt. Die Gewerbesteuerumlage berechnet sich grundsätzlich durch die
Gewerbesteuer-Isteinnahme, bereinigt um den Gewerbesteuerhebesatz (entspricht
Gewerbesteuermessbetrag), multipliziert mit einem Vervielfältiger (bisher 64
Prozentpunkte). Dieser Vervielfältiger
beinhaltete bisher eine Erhöhungszahl von 29 Prozentpunkten für die Integration
der neuen Länder in den Länderfinanzausgleich. Ab dem Jahr 2020 entfällt diese
Erhöhungszahl, sodass sich die Gewerbesteuerumlage von bisher 64 Prozentpunkten
auf nun mehr 35 Prozentpunkte des Gewerbesteuermessbetrages reduziert.
Dies führt zu einer jährlichen Entlastung in
Höhe von 473.600 € bei Gewerbesteuereinnahmen von jährlich 4.900.000 €
Die
weiteren Einzelpläne im Überblick:
Im Einzelplan
0 „Allgemeine Verwaltung“ wurden die verschiedenen Haushaltsansätze
angepasst. Die Ausgaben für die Kommunale Allianz „Kernfranken“ werden dabei
wie im Vorjahr bei 15.000 € festgesetzt. Die Betreuung der Finanzverwaltung
durch die Kommunalberatung Rödl und Partner, aufgrund der Änderung des § 2b des
Umsatzsteuergesetzes, werden bei der Gruppierungsziffer 6554 weiterhin
berücksichtigt. Da im Jahr 2020 mit einer Kreditaufnahme gerechnet wird, wurde
kein Ansatz für die Abführung von Verwahrentgelt gebildet.
Für die im Jahr 2019 begonnene und 2020
endende Organisationsuntersuchung durch den Bayerischen Kommunalen
Prüfungsverband werden noch Mittel in Höhe von 15.000 € vorgesehen.
Weiter wurde ein Ansatz in Höhe von 18.000 €
für das einzurichtende Informationssicherheitsmanagementsystem (ISIS) und die
zunächst externe Bestellung eines Informationssicherheitsbeauftragten
eingefügt.
Ab 2021 soll der Datenschutz durch das
Landratsamt Ansbach getragen werden. Hierzu wurde in 2021 eine einmalige Umlage
in Höhe von 15.000 € zur Installation eingepflegt und in den Folgejahren 6.000
€ an Umlage für das Landratsamt berücksichtigt.
Im Einzelplan
1 „Öffentliche Sicherheit und Ordnung“ wurde der Betriebsaufwand um 4.000 €
aufgrund der Bekämpfungsmaßnahmen gegen den Eichenprozessionsspinner erhöht. Fördermittel
können hierfür nicht akquiriert werden.
Beim „Brandschutz/Feuerwehr“
wurden die einzelnen Feuerwehren hinsichtlich des Mittelbedarfs befragt. Für
die Feuerwehren der Gemeinde Dietenhofen wird dieses Jahr eine Gesamtsumme von
rd. 45.300 € eingeplant. Die Mittel werden aufgeteilt und bei folgenden
Gruppierungsziffern zur Verfügung gestellt: 5200, 5223, 5500, 5600, 5620, 6300,
6325, 6500, 6510. Die Einführung eines Budgets (ähnlich wie beim gemeindlichen
Bauhof) wurde auch in diesem Jahr nicht vorgesehen.
Für den Bereich „Hochwasserschutz“
werden für das Gewässerentwicklungskonzept noch 25.000 € und für die
Überschwemmungsgebietsermittlung noch 38.300 € bereitgestellt. Die Förderung
für Selbige findet mit einer Gesamthöhe von 75.750 € Berücksichtigung.
Im
Einzelplan 2 „Schule“ werden vorsorglich die Umlagen des Vorjahres
übernommen. Diese betragen für den Grundschulbereich 365.400 € und im
Mittelschulbereich 127.800 €.
Im
Einzelplan 3 „Wissenschaft, Forschung und Kulturpflege“ werden für das
Streichen der Schlossfenster 5.000 € eingestellt.
Seit dem vorherigen Haushaltsjahr sind dem Schloss auch anteilige
Personalkosten für die Gebäudereinigung zugeordnet. Die Unterhalts- und
Betriebskosten für die Schlosswohnung wurden aus haushaltsrechtlichen Gründen
der Gliederung 8803 (bebauter Grundbesitz) zugeordnet.
Durch das Landesamt für Statistik wurde der
Markt Dietenhofen darauf hingewiesen, dass für das gemeindliche Schloss die
Gliederung 3210 nicht korrekt sei. Ab 2020 wurde dementsprechend die Gliederung
3201 eingeführt, auf welcher künftig die Einnahmen und Ausgaben des Schlosses
geführt werden.
Für die „Bücherei“ werden für
Medienbeschaffung, ab 2021 12.000 € zur Verfügung gestellt, wovon 1.500 €
anteilig für Beschaffungen der Schulbibliothek eingeplant sind.
Neu im Haushaltsplan ist der
Gliederungsbereich 3401, welcher den gemeindlichen Geschirrverleih abbildet.
Dieser wurde bisher nicht im gemeindlichen Haushalt geführt, was bei der
letzten überörtlichen Rechnungsprüfung durch den BayKPrV bemängelt wurde. Die
Übernahme des bestehenden Guthabens in den Haushalt spiegelt sich auf der
Haushaltsstelle 0.3401.1100 wieder.
Einzelplan
4 „Soziale Sicherung“ – Die Förderung und Aufwendungen der
„Nachbarschaftshilfe“ spiegeln sich in der Gliederung 4310 wieder. Im Jahr 2018
wurden hier die letzten staatlichen Fördermittel entrichtet und seit dem Jahr
2019 wird die Nachbarschaftshilfe durch den Diakonieverein getragen. An
Zuschüssen hat der Markt Dietenhofen hierfür 3.000 € vorgesehen. Auch der
Unterhalt des Bürgerbusses spiegelt sich hier wieder.
Für den Unterhalt der Spiel- und Bolzplätze
sind, wie in den Vorjahren, weiterhin 12.000 € eingeplant.
Neu im Haushaltsplan ist der
Gliederungsbereich 4350, welcher die gemeindlichen Einrichtungen für
Wohnungslose abbildet. Seitens des Landesamtes für Statistik wurde die
Finanzverwaltung darauf hingewiesen, dass Obdachlosenangelegenheiten bei
konkreten Maßnahmen (z.B. Unterhalt Wohncontainer, Mieteinnahmen…) nicht im
Bereich der Öffentlichen Sicherheit und Ordnung (1100) sondern unter 4350
abzubilden sind.
Die Bezuschussung der
Kindertageseinrichtungen können wie in den Vorjahren nur geschätzt werden.
Erschwerend kommt bei dieser Haushaltsplanung hinzu, dass auch die
Abschlagszahlungen zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht bekannt sind. Die Ansätze
wurden daher in Absprache mit der Geschäftsleitung anhand der Rechnungsergebnisse
der zurückliegenden Jahre gebildet.
Für die Kindertageseinrichtung Kunterbunt
wurden die Personalkosten aufgrund der zusätzlichen Kindergartengruppe erhöht.
Als Kooperationspartner mit der Regierung
von Mittelfranken stellt der Markt Dietenhofen weiterhin unter der Gliederung
4644 die Finanzierung für den Offenen Ganztag der Grundschule bereit. Hierfür
erhält der Markt Dietenhofen eine Zuweisung in Höhe von voraussichtlich 145.700
€.
Im
Einzelplan 5 „Gesundheit, Sport, Erholung“
wurden die Ansätze weitestgehend fortgeschrieben. Grundsätzlich wird für die
Ballsporthalle und die Schulturnhalle mit Mehrzwecksaal die Umsatzsteuer
verrechnet. Seit dem Haushaltsjahr 2016 erfolgten nach Absprache mit dem BKPV
sämtliche Buchungen für die Ballsporthalle und die Schulturnhalle netto. Die
Ballsporthalle wurde zudem als Betrieb gewerblicher Art (BgA) anerkannt.
In der Ballsporthalle wurden 13.000 €
(netto) für die Reparatur eines defekten Trennvorhangs veranschlagt. Die
Wiederherstellung des Beachfeldes wurde nochmals mit 4.000 € berücksichtigt.
Durch die Federführung der Steuerkanzlei
Rödl & Partner wurden die Umsatzsteuererklärungen der Jahre 2012-2017 im
Jahr 2018 um die beiden BgAs berichtigt, sodass die anteiligen
Investitionskosten steuerrechtlich geltend gemacht werden konnten.
Seit Ende 2018 prüft das Finanzamt Ansbach
den BgA „Schulturnhalle mit Mensa“ in einer sogenannten Sonderprüfung. Die
bereits erhaltene Umsatzsteuerrückerstattung wird bis zum Abschluss der
Sonderprüfung auf einem Verwahrgeldkonto geführt und erst danach in den
gemeindlichen Haushalt eingebucht. Eine Veranschlagung diesbezüglich erfolgte
nicht.
Für die Nutzung der Proberäume erstattet der
Musikzug dem Markt Dietenhofen eine Mietzahlung in Höhe von jährlich 4.200 €
und beteiligt sich mit 30 % an den Betriebskosten für diesen Bereich.
Beim Hallenbad wurden neben den jährlichen
Wartungsausgaben 56.000 (netto) für die Begutachtung und Sanierung der
Betondecke, sowie 26.000 € für die Erneuerung der Umwälzpumpen im
Verwaltungshaushalt eingeplant (Gesamtumfang beim Gebäude- und
betriebstechnischem Unterhalt: 111.000 € netto).
Im Einzelplan 6 „Bau-, Wohnungswesen, Verkehr“
wurden Einnahmen für Straßenunterhaltungszuschüsse (0.6300.1715), wie im
Vorjahr, in Höhe von 142.100 € veranschlagt.
An Unterhaltsmaßnahmen bei den gemeindlichen
Brücken (Hörleinsdorf und Kleinhabersdorf) wurden 15.000 € eingeplant. Der
Unterhalt von Verkehrsanlagen wurde aufgrund der Vorjahresergebnisse auf 10.000
€ gesenkt.
Der Bauhof selbst wird im Jahr 2020 wieder
mit 120.000 € budgetiert. Im Haushaltsjahr 2019 schöpfte der Bauhof bis
29.10.2019 95.053 € seines Budgets aus. Insgesamt umfasst das Budget folgende
Gruppierungsziffern 5200, 5223, 5320, 5500, 5600, 5620, 6320, 6325, 6500, 6510,
6520 des Bauhofes (6495) sowie des Winterdienstes (6752) 5200, 5223, 5500 und
6320.
Einzelplan
7 „Öffentl. Einrichtungen, Wirtschaftsförderung“ – Seit dem
01.01.2019 beträgt die Abwassergebühr 3,11 €/m³. Im Haushaltsjahr 2020 wird mit
Gebühreneinnahmen in Höhe von 800.000 € kalkuliert. Die Gebühreneinnahmen
liegen niedriger, als im Haushaltsjahr 2019, da der Ablesezeitraum kürzer ist.
Ab 2021 sollte sich die Gebührenschwankung wieder eingependelt haben.
Für die Restkosten der
Globalkalkulation/Beiträge und der Erstellung der Entwässerungsbeitragssatzung
(EWS), sowie der Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung für die
KLA Dietenhofen (BGS-EWS) durch das externe Büro Dr. Schulte/Röder
Kommunalberatung, Würzburg sind vorsorglich 5.000 € eingeplant.
Die Beseitigung von Klärschlamm wird mit
rund 90.000 € jährlich berücksichtigt. Die Ausgaben für den Unterhalt der
Kläranlage samt RÜBs und Entwässerungsanlagen schlägt mit rund 118.000 € zu
Buche.
Die kalkulatorischen Zinsen wurden aufgrund
der Zinssatzsenkung im Vorjahr angepasst.
Im Bereich der Bauschuttdeponie wurde der
Grundstücksunterhalt aufgrund der Vorjahresergebnisse auf 5.000 € gesenkt.
Beim Friedhof wurden, wie im Vorjahr, 3.000
€ jährlich für die Pflege der Bepflanzungen eigestellt.
Einzelplan
8 „Wirtschaftl. Unternehmen Grund- und Sondervermögen“ – Der Ansatz für
die Einnahmen aus der Konzessionsabgabe wird bei der „Elektrizitätsversorgung“
aufgrund der Vorjahresergebnisse auf 180.000 € angehoben.
Beim „Gemeindewald“ wurden die Einnahmen aus dem Verkauf aufgrund
der Trockenheit und dem daraus resultierenden Einbruch des Holzmarktes deutlich
gesenkt. Auch bei den Ausgabenansätzen wurden Einsparungen vorgenommen, da laut
dem betreuenden Förster hier nur „das Nötigste“ im kommenden Jahr gemacht
werden soll.
Haushaltsquerschnitt: Personalausgaben
Für Personalausgaben werden insgesamt
4.268.360 € im kommenden Haushaltsjahr eingeplant. In den Jahren 2021, 2022 und
2023 belaufen sich die Personalkosten auf 4.394.800 €, 4.526.100 € und
4.662.000 €. Im Vergleich betrugen die Personalkosten in den Vorjahren
4.104.250 € (Ansatz 2019), 3.724.908,93
€ (Rechnungsergebnis 2018), 3.564.503,66 € (Rechnungsergebnis 2017) und
3.316.751,85 € (Rechnungsergebnis 2016).
Vorberatung Vermögenshaushalt 2020
Erläuterungen zu einzelnen Bereichen des
Vermögenshaushalts:
Im Einzelplan 0 „Allgemeine Verwaltung“
ist die Anschaffung von Laptops für die Kommunalwahl mit 16.000 € vorgesehen.
Die Laptops sollen nach der Wahl in den kommunalen Einrichtungen genutzt
werden, welche Bedarf anmelden. Sonstige nicht weiter benötigte Laptops werden
verkauft. Zudem ist die Anschaffung von Tablets für die neugewählten
Marktgemeinderatsmitglieder mit 8.000 € vorgesehen.
Für die Erneuerung
der Verkabelung im Rathausgebäude werden 80.000 € und für das Heizungssystem
90.000 € (Steuerung) eingeplant. Weitere 35.000 € sind für Büromöbel im Rathaus
vorgesehen.
Um Barrierefreiheit
zu gewährleisten, ist zudem der Einbau eines Aufzuges zum Sitzungssaal, sowie
die daraus resultierende Umgestaltung der Treppe und eine Sanierung des
Sitzungssaals (auch im Hinblick auf die technische Ausstattung) mit insgesamt
150.000 € in den Jahren 2021 und 2022 berücksichtigt.
Einzelplan 1 „Öffentliche Sicherheit und
Ordnung“
Für die
Verkehrsüberwachung sind 7.500 € für die Anschaffung von
Geschwindigkeitsmessgeräte vorgesehen.
Die Feuerwehren
wurden im Vorfeld hinsichtlich des Mittelbedarfs befragt und die entsprechenden
Ansätze für Geräte und Einsatzmittel festgelegt.
An Zuweisungen
rechnet der Markt Dietenhofen für den Neubau des FFW-Hauses in Kleinhaslach mit
115.000 € und für die Beschaffung des TSFW mit 42.600 €.
Die
Ersatzbeschaffung des Feuerwehrfahrzeuges HLF 20 fließt in den Jahren 2020/2021
ein (450.000 €), für welches mit Fördermitteln in Höhe von 125.000 € im Jahr
2021 kalkuliert wird.
Einzelplan 2 „Schule“
Im Haushaltsjahr
2020 werden, wie auch im Vorjahr, für die Grund- und Mittelschule keine
Investitionsumlagen eingeplant.
Einzelplan 3 „Wissenschaft, Forschung und
Kulturpflege“
Für die Aufstockung
der durch den Musikzug genutzten Räumlichkeiten ist noch eine ausstehende
Zuwendung aus dem Bayerischen Kulturfonds mit entsprechendem Restbetrag (10.000
€) für 2020 eingeplant. Der Verwendungsnachweis wurde hierfür bereits bei der
Regierung von Mittelfranken gestellt.
Im kirchlichen
Bereich sind für die Sanierung des Pfarrhauses in Dietenhofen und die Sanierung
der Kirche in Kleinhaslach jeweils 20.000 €, sowie vorsorglich 1.800 € für die
Sanierung der Kirchenmauer eingeplant.
Einzelplan 4 „Soziale Sicherung“
Für
Neuanschaffungen von Geräten für Kinderspielplätze im Gemeindegebiet
(Bussardweg, Adelmannsdorf, Leonrod und der Ortsmitte) werden für 2020 41.000 €
vorgesehen. In den Finanzplanungsjahren sind grundsätzlich jährlich 10.000 €
veranschlagt.
In der
Kindertageseinrichtung Kunterbunt (Kindergarten/Krippe) werden im Haushaltsjahr
2020 Mittel für verschiedene Anschaffungen des beweglichen Anlagevermögens (9.000
€) zur Verfügung gestellt.
Der Ersatzneubau
des Kindergarten Kunterbunt ist wie folgt eingeplant:
Im Haushaltsjahr
2020 werden 3.132.000 € und im Planungsjahr 2021 1.000.000 € für die
Ersatzbaumaßnahme der Kindertageseinrichtung vorgesehen (Hochbau).
Die Ausgaben für
die Erschließungsstraße finden separat unter der der Gliederung 6341
Berücksichtigung, da diese Straße auch der Erschließung des Friedhofes dient
und somit nicht rein dem Kindergarten zugeordnet werden kann. Hierfür sind im
Haushaltsjahr 2020 nochmals 150.000 € berücksichtigt.
Im Planungsjahr
2022 wird mit einer Förderung in Höhe von 2.000.000 € für den
Kindergartenneubau gerechnet.
Beim Kindergarten Schabernack sind für verschiedene Anschaffungen im
KiTa- und Krippenbereich 8.000 €, sowie für Sonnenschutz 11.000 € angesetzt.
Für Trennwände im Krippenbereich wurden vorsorglich 8.000 € berücksichtigt.
Für den Krippenanbau wird im Haushaltsjahr 2020 noch mit Restzuweisungen
in Höhe von 145.000 € geplant.
Einzelplan 5 „Gesundheit,
Sport, Erholung“ –
Unter der Gliederungsziffer 5400 finden Zuschüsse für die Anschaffung
von Defibrillatoren Berücksichtigung (2.500 €). Des Weiteren ist in der
Gliederung 5500 ein Investitionszuschuss eines örtlichen Vereins für die
Sanierung seines Vereinsheimes vorgesehen.
Im Sportzentrum (Ballsporthalle, alle Ansätze netto) werden noch
Restzahlungen für den Sanierungsabschnitt II eingeplant (Lüftung 130.700 €,
Heizung 11.200 € und Elektroanlagen außen samt zusätzlichen Strahler 21.700 €).
Für fehlende Brandschutzklappen sind noch 36.000 € berücksichtigt. An
Fördermitteln rechnet der Markt Dietenhofen im Jahr 2020 mit 52.500 €.
Für das Sport- und Veranstaltungszentrum ist im Jahr 2020 noch mit einem
Zuschuss in Höhe von 98.000 € für die Baumaßnahme zu rechnen. Der
Verwendungsnachweis wurde hierfür bereits eingereicht.
2. Bürgermeister Vogel weist darauf hin, dass kein Ansatz für eine
mögliche anstehende Dachsanierung gebildet wurde. Herr Bürgermeister Erdel
verweist hierzu auf den anstehenden nicht öffentlichen Teil der Sitzung.
Im Hallenbad (ebenfalls alle Mittel-Ansätze netto) werden in den Jahren
2020/2021 Mittel für die Sanierung der Duschen mit Planung (93.000 €), für die
Sanierung der Bodenabläufe (4.200 €), für das Fliesen der Wärmesitzbänke und
Säulen 2.500 €, die Installation einer Entkalkungsanlage (16.900 €) und die
Erweiterung der Unterwasserbeleuchtung im Nichtschwimmerbecken (3.400 €) –
insgesamt 121.000 € - zur Verfügung gestellt.
Für die Sanierung des Parkplatzes am Hallenbad sind in den
Planungsjahren 2021 und 2022 je 57.500 € berücksichtigt.
Weiter werden für die Spielgeräte am Hirtenhof 6.000 € und für Holzbänke
3.000 € (Gliederung 5900) eingeplant. Im Planungsjahr 2021 sind 25.000 € für
ein neues Holzfort am Hirtenhof berücksichtigt. Für den Bau des Radwegs
Kleinhaslach sind im Planungsjahr 2021 erneut 30.000 € veranschlagt.
Einzelplan 6 „Bau- und Wohnungswesen,
Verkehr“
Im Bereich der
Straßen und des Bauhofs wurden die Ansätze entsprechend der bereits vorgelegten
Mittelanforderungslisten des Bauhofs und des gemeindlichen Bauamts, in die
jeweiligen Haushaltsjahre eingeplant. Verschiedene
Ansätze mussten zeitlich geschoben werden.
Diese wurden im
Vorfeld mit dem Ersten Bürgermeister besprochen und abgestimmt.
Für die
Bebauungspläne der Bau- und Gewerbegebiete sind im Haushaltsjahr 2020 99.000 €
bereitgestellt. Weitere Finanzmittel werden in den Einzelplänen 6, 7 und 8 für
den hierdurch notwendigen Grunderwerb, Kanalbau und Straßenbau eingestellt.
Auch entsprechende Grundstückskäufe bzw. -verkäufe wurden bereits
berücksichtigt.
Im Einzelplan 6
sind noch alle ausstehenden Investitionszuschüsse aus Straßenbaumaßnahmen,
welche mit dem Landratsamt Ansbach durchgeführt wurden, vorgemerkt.
Bei der
Städtebauförderung werden die Ansätze entsprechend dem bereits beschlossenen
Jahresantrag 2020 zur Städtebauförderung eingeplant.
Für das
Deckenbauprogramm sind im Haushaltsjahr 2020 Mittel in Höhe von 150.000 € und
für die Sanierung der der Wirtschaftswege sind jährlich 50.000 € berücksichtigt.
Für
Straßenbaumaßnahmen in der Gutenbergstraße sind im Planungsjahr 2021 400.000 €
vorgesehen.
Die
Erschließungsstraße des Neubaus der Kindertageseinrichtung Kunterbunt und der
Parkplätze am Friedhof finden mit 150.000 € im Jahr 2020 Berücksichtigung.
Die Sanierung der
Siedlungsstraßen im Bereich des Hagelsbergweges wird im Haushaltsjahr 2020 mit
1.900.000 € eingeplant und in den Planungsjahren mit weiteren 500.000 € angesetzt.
Die straßenmäßige
Erschließung des Baugebietes Nördlich der Rüderner Straße findet im
Bauabschnitt I im Jahr 2020 und im Bauabschnitt II im Jahr 2022 seinen Ansatz.
Hierzu sind auch die entsprechenden Erschließungsbeiträge angesetzt.
Auch die straßenmäßige
Erschließung der Gewerbegebiete Neudorfer Höhe und Westlich der Industriestraße
werden im Jahr 2020 samt Erschließungsmaßnahmen berücksichtigt.
Für das Baugebiet
Frickendorf werden Planungskosten für die Erschließung in Höhe von 17.000 € im
Jahr 2020 angesetzt. Die Durchführung der Erschließungsmaßnahmen ist im Jahr
2021 und die Erschließungsbeiträge im Jahr 2022 berücksichtigt.
Für den gemeindlichen Bauhof sind im Haushaltsjahr 2020 verschiedene
Anschaffungen von Geräten für den laufenden Betrieb notwendig (gesamt: 50.000 €).
Zudem sind 300.000 € für Anschaffung eines LKWs im Jahr 2020 und im Jahr 2021
120.000 € für einen JD 2720, sowie 150.000 € für einen Holder M480
berücksichtigt.
Ebenfalls im Jahr 2021 sind die Anschaffung eines VW Caddy (35.000 €)
und eines Wasserfasses (5.000 €) vorgesehen.
Weiter sind für die Außenbeleuchtung, einen Zaun am Gelände des
Wertstoffhofes, der Errichtung von Ölauffangwannen und der Erneuerung von
Stromverteilern im Bauhofgebäude und der Schlosserei insgesamt 47.500 € an
Haushaltsmitteln bereitgestellt.
Für die Sanierung des Gehweges entlang der Ansbacher Straße wird 2020
mit 355.000 € kalkuliert.
Im Bereich der Straßenbeleuchtung werden für Ersatz, Erweiterung und
Neuanschaffungen im Jahr 2020 175.000 € und in den Finanzplanungsjahren
insgesamt weitere 243.000 € angesetzt.
Für den Winterdienst ist im Planungsjahr 2021 die Errichtung einer
Salzhalle mit 120.000 € eingeplant.
Einzelplan 7 „Öffentliche Einrichtungen,
Wirtschaftsförderung“
Hier wurden die
Ansätze entsprechend der vorgelegten Listen des Bauamtes bzw. der gemeindlichen
Kläranlage eingeplant. Verschiedene Ansätze müssen – wie auch im Einzelplan 6 -
zeitlich geschoben werden. Diese wurden mit dem Ersten Bürgermeister, sowie dem
Klärwärter abgestimmt.
An Anschaffungen für
Anlagegüter sind in der Kläranlage eine Absetzmulde (6.000 €), ein Aufsitzmäher
(10.000 €), sowie eines Servers (32.000 €) eingeplant. Im Finanzplanungsjahr
2022 wird ein Transporter (40.000 €), ein PKW-Anhänger (3.000 €) und ein Dampfreiniger
(3.500 €) berücksichtigt.
An Hochbaumaßnahmen
in der Kläranlage ist für 2020 ein Rinnenreinigungsbesen (35.000 €) und eine
Photovoltaikanlage (15.000 €) angedacht. Im Planungsjahr 2021 ist die Sanierung
der Hebeschnecke (60.000 €) berücksichtigt.
Für
Tiefbaumaßnahmen an der Kläranlage, den Pumpwerken und dem Kanalnetz werden im
Jahr 2020 2.269.000 €, im Jahr 2021 438.000 €, im Jahr 2022 1.073.000 € und im
Jahr 2022 125.000 € bereitgestellt. Insgesamt werden somit 3.905.000 € in das
gemeindliche Kanalnetz investiert. Eine Übersicht über die einzelnen Positionen
liefern die beiliegenden Aufstellungen zu den Haushaltsstellen 1.7000.9500 –
9503.
Für die
Bauschuttdeponie werden für 2020 140.000 € für die Filterschicht und 10.000 €
für die Brunnenbohrung einer Messstelle bei den Tiefbaumaßnahmen
berücksichtigt.
Beim
Bestattungswesen sind für die Zuwegung zum Urnenfeld 2.000 € im Jahr 2021 und
5.000 € im Jahr 2022 eingeplant.
Für das Bauvorhaben
„Dorfgemeinschaftshaus Seubersdorf“ werden Mittel in Höhe von insgesamt 660.000
€ (2020: 200.000 €, 2021: 460.000 €) eingeplant. An Förderung werden hierfür
279.600 € im Planungsjahr 2021 berücksichtigt.
Für den
Breitbandausbau werden im Jahr 2020 Zuweisungen in Höhe von 1.239.800 €
(263.800 € für die Phase I und 976.000 € für die Phase II und den Höfebonus)
eingeplant.
Die Ausgaben der
Phase II spiegeln sich mit 915.000 € im Jahr 2020 wieder.
Für die Verlegung von Lehrrohren für Lichtwellenleiter bei
Tiefbaumaßnahmen werden nach Rücksprache mit der Tiefbauverwaltung für das
Haushaltsjahr 2020 60.000 € angesetzt.
In diesem Zusammenhang wird auf Anfrage von Herrn Hans Pfeiffer
diskutiert, ob Baumaßnahmen an der Gutenbergstraße sinnvoller zwei Jahre nach
hinten geschoben werden sollten. Bürgermeister Erdel berichtet bezüglich der
Breitbanderschließung von einer kürzlich stattgefundenen Veranstaltung in
Gunzenhausen hinsichtlich neuer Förderprogramme.
Einzelplan 8 „Wirtschaftl. Unternehmen
Grund- und Sondervermögen“
Für die Errichtung
einer Wasserversorgungseinrichtung im Ortsteil Höfen sind 100.000 € im Jahr
2020 eingeplant.
Für den Kauf von
unbebautem Grundbesitz werden 100.000 € und für den Erwerb von Ökopunkten
200.000 € eingestellt.
Die Ansätze der
geplanten Bau- und Gewerbegebiete finden sich in den nachfolgenden Gliederungen
wieder: Baugebiet Nördlich der Rüderner Straße (Gliederung 8811), Gewerbegebiet
Neudorfer Höhe (Gliederung 8814), Gewerbegebiet Westlich der Neustädter Straße
(8815) und Baugebiet Frickendorf (Gliederung 8816). Wie bereits beim Einzelplan
6 beschrieben, sind in diesen Gliederungen auch die Erlöse aus den
Grundstücksverkäufen eingepflegt.
Einzelplan 9 „Allgemeine Finanzwirtschaft“
Im Jahr 2020 erhält
der Markt Dietenhofen 110.000 € an Investitionspauschale gem. Art. 12 FAG.
Zudem wird als Ersatz für die in Bayern abgeschafften Straßenausbaubeiträge ab
2021 mit einer Pauschalzuweisung in Höhe von 10.000 € gerechnet
Für das Haushaltsjahr
2020 und die Finanzplanungsjahre 2021 bis 2023 hat der Vermögenshaushalt
aufgrund obiger Ausführungen voraussichtlich folgenden Umfang:
HHJ |
|
Einnahmen |
Ausgaben |
Saldo |
2018 |
Rechnungsergebnis |
5.805.904,64 € |
5.805.904,61 € |
0,00 € |
2019 |
Ansatz |
11.678.150,00 € |
11.678.150,00 € |
0,00 € |
2020 |
Ansatz |
11.633.700,00 € |
14.853.300,00 € |
- 5.215.579,00 € |
2021 |
Finanzplanungsjahr
1 |
2.532.231,00 € |
5.353.400,00 € |
- 1.821.169,00 € |
2022 |
Finanzplanungsjahr
2 |
8.657.931,00 € |
4.453.500,00 € |
4.204.431,00 € |
2023 |
Finanzplanungsjahr
3 |
1.728.331,00 € |
1.189.300,00 € |
539.031,00 € |
|
Gesamtsaldo |
|
|
-2.293.286,00 € |
|
Allg. RL |
|
|
3.164.389,00 € |
|
Saldo |
871.103,00 € |
Der
Vermögenshaushalt im Haushaltsjahr 2020 und in den Finanzplanungsjahren 2021 –
2023 ist grundsätzlich jeweils durch die Zuführung aus dem Verwaltungshaushalt,
sowie durch Entnahmen aus der Allgemeinen Rücklage auszugleichen.
Insgesamt stehen
sicher rund 3,164 Mio. € aus der Allgemeinen Rücklage zur Verfügung. Ein
Sockelbetrag hat in der Allgemeinen Rücklage zu verbleiben (152.072 € = 1% des
Durchschnitts der letzten 3 Jahre des VwHH), welcher hierbei bereits
berücksichtigt ist.
Zudem kann der
Sollüberschuss des Jahres 2019 noch zur Finanzierung mit herangezogen werden.
Wie hoch dieser sein wird, lässt sich derzeit nur schätzen. Er könnte sich bei
rund 2 Millionen € bewegen.
Um sicher planen zu
können und einen Nachtragshaushalt zu umgehen, wird mit diesem Sollüberschuss
bei der Haushaltsplanung nicht kalkuliert, sondern stattdessen eine höhere
Kreditaufnahme eingeplant. Sollte sich nach Jahresende 2019 der Sollüberschuss
tatsächlich so realisieren, kann eine entsprechende niedrigere Kreditaufnahme erfolgen.
Bei kompletter
Entnahme der Rücklage von 3,164 Mio. € ohne Sockelbetrag verbliebe im
Haushaltsjahr 2020 noch ein Fehlbetrag in Höhe von 2.051.190 € und im Jahr 2021
ein Defizit in Höhe von 1.821.169 €, welche zunächst fremdfinanziert werden
müssten. In den Jahren 2022 und 2023 sollten dann wieder Überschüsse in Höhe
von 4.204.431 € und 539.031 € der Allgemeinen Rücklage zugeführt werden können.
Um
Planungssicherheit zu haben, werden daher zur Defizitfinanzierung
Kreditaufnahmen in Jahren 2020 und 2021, samt Tilgungsleistungen eingeplant um
eine Nachtragshaushaltsplanung zu vermeiden.
Geplant ist dabei
eine Rücklagenentnahme in Höhe von 2,215 Mio € im Jahr 2020 und von 821 T€ im
Jahr 2021, bei gleichzeitiger Aufnahme von 3.000.000 € an Kredit im Jahr 2020
und weiterer 1.000.000 € im Jahr 2021. Die Tilgungsleistungen inbegriffen
könnte dann im Jahr 2022 wieder eine Zuführung zur Allgemeinen Rücklage in Höhe
von 4.204.431 € erfolgen.
Diese würde zu
nachfolgender Finanzierungssituation führen:
|
HHJ 2020 |
FPJ 2021 |
FPJ 2022 |
FPJ 2023 |
Gesamt |
|
Zuführungsbetrag aus dem
VwHH |
1.004.021 € |
1.406.831 € |
1.479.731 € |
1.359.931 € |
5.250.514 € |
|
Kreditaufnahme |
3.000.000 € |
1.000.000 € |
0 € |
0 € |
4.000.000 € |
|
Zuführungsbetrag aus der
Allgemeinen Rücklage |
2.215.579 € |
821.169 € |
0 € |
0 € |
3.036.748 € |
|
Weitere Einnahmen |
8.633.700 € |
2.125.400 € |
7.178.200 € |
368.400 € |
18.305.700 € |
|
Summe: |
14.853.300 € |
5.353.400 € |
8.657.931 € |
1.728.331 € |
30.592.962 € |
|
abzgl. Gesamtausgaben
VmHH |
14.853.300 € |
5.353.400 € |
4.453.500 € |
1.189.300 € |
25.849.500 € |
|
Überschuss |
0 € |
0 € |
4.204.431 € |
539.031 € |
4.743.462 € |
|
Bei diesem Vorgehen würde sich die
Allgemeine Rücklage wie folgt entwickeln:
|
2020 |
2021 |
2022 |
2023 |
2024 |
Allg. Rücklage beträgt zum Stand
01.01.voraussichtlich |
3.164.389,01 € |
948.810,01 € |
127.641,01 € |
4.332.072,01 € |
4.871.103,01 € |
geplante Entnahmen/Zuführungen |
2.215.579,00 € |
821.169,00 € |
4.204.431,00 € |
539.031,00 € |
|
Parallel dazu würden sich die Schulden wie
folgt darstellen
|
2020 |
2021 |
2022 |
2023 |
2024 |
Stand
der Schulden zum 01.01. |
- € |
2.925.000,00 € |
3.750.000,00 € |
3.550.000,00 € |
3.350.000,00 € |
Kreditaufnahme |
3.000.000,00 € |
1.000.000,00 € |
- € |
- € |
|
Tilgung |
75.000,00 € |
175.000,00 € |
200.000,00 € |
200.000,00 € |
|
Folglich würde zum 01.01.2024 eine
Allgemeine Rücklage in Höhe von 4.871.103,01 € bei einer Verschuldung von
3.350.000 € bestehen.
2. Bürgermeister Vogel regt bei der
Fremdfinanzierung im Gegensatz zur vorgelegten Planung kürzere Laufzeiten mit
höherer Tilgungsleistung an.
Erster Bürgermeister Erdel erklärt den
Anwesenden, dass die besprochene Planung aufgrund neuer aktueller Erkenntnisse
nur als Entwurf zu sehen sei und verweist auf den anstehenden nicht
öffentlichen Teil der Sitzung. Eine Beschlussfassung soll nicht stattfinden,
sodass grundsätzlich die Beschlussfassung verschoben wird.
Beschlussvorschlag:
Der Haushaltsplan – Verwaltungs- und Vermögenshaushalt wird dem Marktgemeinderat entsprechend der heutigen Entwurfsfassung, einschließlich besprochener Änderungen vorgelegt.