Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 17, Nein: 0

Nach Feststellung der Jahresrechnung 2018 wird durch den Marktgemeinderat im Rahmen des Art. 102 Abs. 2 GO Entlastung erteilt.

 

Wegen persönlicher Beteiligung im Sinne des Art. 49 GO wird der Erste Bürgermeister bei Beratung und Beschlussfassung von der Sitzung ausgeschlossen.

 

Durch die Entlastung wird zum Ausdruck gebracht, dass der Marktgemeinderat mit der Abwicklung der Finanzwirtschaft im Haushaltsjahr 2018 einverstanden ist, dass er die Ergebnisse billigt und auf haushaltsrechtliche Einwendungen verzichtet.

 

Der Vorsitzende des Rechnungsprüfungsausschusses Koschek bedankt sich beim 1. Bürgermeister und den Mitarbeitern der Verwaltung für die gute Zusammenarbeit bei der Rechnungsprüfung. 1. Bürgermeister Erdel gibt diesen dank auch an den Rechnungsprüfungsausschuss zurück.


Beschlussvorschlag:

 

Der Marktgemeinderat beschließt in Bezug auf die festgestellte Jahresrechnung 2018 Entlastung zu erteilen.