Sitzung: 10.12.2019 Marktgemeinderat
Beschluss: zur Kenntnis genommen
Jede Gemeinde hat
grundsätzlich innerhalb von sechs Monaten nach Abschluss des Haushaltsjahres,
also bis 30. Juni des Folgejahres, Rechenschaft über ihre Haushaltswirtschaft abzulegen.
Dies geschieht in Form der sog. Jahresrechnung, die dem Gemeinderat für
das Jahr 2018 in der Sitzung am 27.06.2019 vorgelegt wurde. Die Jahresrechnung
bzw. der Jahresabschluss bilden die Grundlage für die Entlastung des ersten
Bürgermeisters, über die der Gemeinderat i. d. R. bis spätestens 30. Juni des
übernächsten Jahres zu beschließen hat (Art. 102 Abs. 3 GO).
Gemäß Beschluss
nahm der Gemeinderat die Jahresrechnung 2018 zur Kenntnis und beauftragte den
Rechnungsprüfungsausschuss mit der Rechnungsprüfung.
Die Prüfung, die
der Rechnungsprüfungsausschuss vorzunehmen hat, erstreckt sich gemäß Art. 106
Abs. 1 GO auf die Einhaltung aller für die Wirtschaftsführung geltenden
Vorschriften und Grundsätze, insbesondere darauf, ob
·
die
Haushaltssatzung und der Haushaltsplan eingehalten worden sind,
·
die
Einzahlungen und Auszahlungen sowie Erträge und Aufwendungen
·
bzw.
die Einnahmen und Ausgaben begründet und belegt sind, sowie der Jahresabschluss
beziehungsweise die Jahresrechnung sowie die Vermögensnachweise ordnungsgemäß
aufgestellt sind,
·
wirtschaftlich
und sparsam verfahren wird,
·
die
Aufgaben mit geringerem Personal- oder Sachaufwand oder auf andere Weise
wirksamer erfüllt werden können.
Am 22.10.2019 wurde
der Rechnungsprüfungsausschuss zur Erstbesprechung durch den Vorsitzenden
Koschek einberufen, worin Vorgehensweise unter Berücksichtigung der
gesetzlichen Bestimmungen, Prüfungsgebiete und deren Prüfer festgelegt wurden.
Um alle Bereiche entsprechend abzudecken und keine übermäßige Belastung für die
Verwaltung entstehen zu lassen, wurden 4 Prüfungstermine abgesprochen.
Geprüft wurden am
·
30.10.2019
Hallenbad
·
05.11.2019
Technik Bauhof
·
06.11.2019
Jahresrechnung
2018
·
21.11.2019
Verwaltung
Bauhof
Die Mitglieder des
Rechnungsprüfungsausschusses Emmi Hein (i. V. für Wolfram Gundel), Dieter Keim,
Rainer Pfeiffer (i. V. für Hans Kuhr), Helmut Stark, Wolfgang Zucker,
Hans-Jürgen Stellwag und Vorsitzender Norbert Koschek prüften gemäß Beschluss
die einzelnen Gebiete unter Einbeziehung von Mitarbeitern der Verwaltung.
Am 28.11.2019 traf
sich der Rechnungsprüfungsausschuss zur Schlussbesprechung, in der ein
Erfahrungsaustausch erfolgte, die Inhalte der Bereichsprotokolle besprochen und
über das Schlussprotokoll beschlossen wurden.
Dieses
Schlussprotokoll wurde am 04.12.2019 durch den Vorsitzenden des
Rechnungsprüfungsausschusses in einem persönlichen Gespräch mit dem 1.
Bürgermeister Erdel erörtert und übergeben. Gemäß Artikel 102, Absatz 4 können
die Gemeinderatsmitglieder jederzeit die Berichte über die Prüfungen einsehen.
Der
Rechnungsprüfungsausschuss empfiehlt, den Jahresabschluss 2018 mit
Feststellungsbeschluss gem. Art. 102 Abs. 3 GO durch den Gemeinderat formell
und materiell anzuerkennen.