Beschluss: zur Kenntnis genommen

Jede Gemeinde hat grundsätzlich innerhalb von sechs Monaten nach Abschluss des Haushaltsjahres, also bis 30. Juni des Folgejahres, Rechenschaft über ihre Haushaltswirtschaft abzulegen.

 

Dies geschieht in Form der sog. Jahresrechnung, die dem Gemeinderat für das Jahr 2018 in der Sitzung am 27.06.2019 vorgelegt wurde. Die Jahresrechnung bzw. der Jahresabschluss bilden die Grundlage für die Entlastung des ersten Bürgermeisters, über die der Gemeinderat i. d. R. bis spätestens 30. Juni des übernächsten Jahres zu beschließen hat (Art. 102 Abs. 3 GO).

 

Gemäß Beschluss nahm der Gemeinderat die Jahresrechnung 2018 zur Kenntnis und beauftragte den Rechnungsprüfungsausschuss mit der Rechnungsprüfung.

 

Die Prüfung, die der Rechnungsprüfungsausschuss vorzunehmen hat, erstreckt sich gemäß Art. 106 Abs. 1 GO auf die Einhaltung aller für die Wirtschaftsführung geltenden Vorschriften und Grundsätze, insbesondere darauf, ob

·         die Haushaltssatzung und der Haushaltsplan eingehalten worden sind,

·         die Einzahlungen und Auszahlungen sowie Erträge und Aufwendungen

·         bzw. die Einnahmen und Ausgaben begründet und belegt sind, sowie der Jahresabschluss beziehungsweise die Jahresrechnung sowie die Vermögensnachweise ordnungsgemäß aufgestellt sind,

·         wirtschaftlich und sparsam verfahren wird,

·         die Aufgaben mit geringerem Personal- oder Sachaufwand oder auf andere Weise wirksamer erfüllt werden können.

 

Am 22.10.2019 wurde der Rechnungsprüfungsausschuss zur Erstbesprechung durch den Vorsitzenden Koschek einberufen, worin Vorgehensweise unter Berücksichtigung der gesetzlichen Bestimmungen, Prüfungsgebiete und deren Prüfer festgelegt wurden. Um alle Bereiche entsprechend abzudecken und keine übermäßige Belastung für die Verwaltung entstehen zu lassen, wurden 4 Prüfungstermine abgesprochen.

 

Geprüft wurden am

 

·         30.10.2019

Hallenbad

·         05.11.2019

Technik Bauhof

·         06.11.2019

Jahresrechnung 2018

·         21.11.2019

Verwaltung Bauhof

 

Die Mitglieder des Rechnungsprüfungsausschusses Emmi Hein (i. V. für Wolfram Gundel), Dieter Keim, Rainer Pfeiffer (i. V. für Hans Kuhr), Helmut Stark, Wolfgang Zucker, Hans-Jürgen Stellwag und Vorsitzender Norbert Koschek prüften gemäß Beschluss die einzelnen Gebiete unter Einbeziehung von Mitarbeitern der Verwaltung.

Am 28.11.2019 traf sich der Rechnungsprüfungsausschuss zur Schlussbesprechung, in der ein Erfahrungsaustausch erfolgte, die Inhalte der Bereichsprotokolle besprochen und über das Schlussprotokoll beschlossen wurden.

 

Dieses Schlussprotokoll wurde am 04.12.2019 durch den Vorsitzenden des Rechnungsprüfungsausschusses in einem persönlichen Gespräch mit dem 1. Bürgermeister Erdel erörtert und übergeben. Gemäß Artikel 102, Absatz 4 können die Gemeinderatsmitglieder jederzeit die Berichte über die Prüfungen einsehen.

Der Rechnungsprüfungsausschuss empfiehlt, den Jahresabschluss 2018 mit Feststellungsbeschluss gem. Art. 102 Abs. 3 GO durch den Gemeinderat formell und materiell anzuerkennen.