Beschluss: zur Kenntnis genommen

Zum Abriss des bestehenden Einfamilienhauses auf dem Grundstück FlNr. 843/5 Gemarkung Dietenhofen wurde eine Beseitigungsanzeige eingereicht.

Der Abriss des freistehenden Gebäudes ist nach Art. 57 Abs. 5 Satz 1 BayBO verfahrensfrei.

Die Anzeige wurde an das Landratsamt Ansbach weitergeleitet.


Beschlussvorschlag:

 

Zur Kenntnis.