Sitzung: 16.12.2019 Ortsentwicklungs-, Bau-, Umwelt- und Energieausschuss
Beschluss: zur Kenntnis genommen
Zum Abriss des bestehenden Einfamilienhauses auf dem Grundstück FlNr. 843/5 Gemarkung Dietenhofen wurde eine Beseitigungsanzeige eingereicht.
Der Abriss des freistehenden Gebäudes ist nach Art. 57 Abs. 5 Satz 1 BayBO verfahrensfrei.
Die Anzeige wurde an das Landratsamt Ansbach weitergeleitet.
Beschlussvorschlag:
Zur Kenntnis.