Sitzung: 16.12.2019 Ortsentwicklungs-, Bau-, Umwelt- und Energieausschuss
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 6, Nein: 0
Gegenstand des Bauantrages ist die Errichtung eines Einfamilienhauses auf dem Grundstück FlNr. 251/1 Gemarkung Dietenhofen.
Das Baugrundstück liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 1 Dietenhofen – Ost. Hinsichtlich der Festsetzungen des Bebauungsplanes sind folgende Befreiungen erforderlich:
- Baulinie
- Baugrenzen
- Garagenstandort
- Anzahl der Vollgeschosse (festgesetzt: E + U; geplant: II + U)
Die Erschließung ist gesichert.
Beschlussvorschlag:
Der Ortsentwicklungs- und Bauausschuss erteilt sein Einvernehmen nach § 36 BauGB zum Bauantrag zum Neubau eines Einfamilienhauses auf dem Grundstück FlNr. 251/1 Gemarkung Dietenhofen.
Desweiteren erteilt der Ortsentwicklungs- und Bauausschuss sein Einvernehmen zu den Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr. 1 Dietenhofen Ost hinsichtlich
- Baulinie
- Baugrenzen
- Garagenstandort.
- Anzahl der Vollgeschosse.