Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 6, Nein: 0

Gegenstand des Bauantrages ist die Errichtung eines Einfamilienhauses auf dem Grundstück FlNr. 251/1 Gemarkung Dietenhofen.

 

Das Baugrundstück liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 1 Dietenhofen – Ost. Hinsichtlich der Festsetzungen des Bebauungsplanes sind folgende Befreiungen erforderlich:

-       Baulinie

-       Baugrenzen

-       Garagenstandort

-       Anzahl der Vollgeschosse (festgesetzt: E + U; geplant: II + U)

 

Die Erschließung ist gesichert.


Beschlussvorschlag:

Der Ortsentwicklungs- und Bauausschuss erteilt sein Einvernehmen nach § 36 BauGB zum Bauantrag zum Neubau eines Einfamilienhauses auf dem Grundstück FlNr. 251/1 Gemarkung Dietenhofen.

Desweiteren erteilt der Ortsentwicklungs- und Bauausschuss sein Einvernehmen zu den Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr. 1 Dietenhofen Ost hinsichtlich

-       Baulinie

-       Baugrenzen

-       Garagenstandort.

-       Anzahl der Vollgeschosse.