Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 6, Nein: 0

Für die Klärung, ob eine Bebauung des Grundstücks FlNr. 870/1 Gemarkung Dietenhofen mit zwei Einfamilienhäusern möglich ist, wurde eine Voranfrage eingereicht.

 

Das Baugrundstück befindet sich im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 5 Dietenhofen – Süd.

Hinsichtlich der Festsetzungen des Bebauungsplanes sind bei der vorgelegten Skizze folgende Befreiungen erforderlich:

-       Baugrenzen im Osten

-       Firstrichtung (Haus 1)

-       Errichtung von Garage und Carport außerhalb der Baugrenzen (Haus 2)

-       Dachform der Garagen (zulässig: Einbeziehung in das Dach des Hauptgebäudes oder Satteldach; geplant: Flachdach, Glasdach)

-       Höhe des Kniestocks (zulässig: 36,5 cm; geplant: 50 cm)

 

Die Erschließung ist gesichert.

 


Beschlussvorschlag:

Der Ortsentwicklungs- und Bauausschuss stimmt einer Bebauung des Grundstücks FlNr. 870/1 Gem. Dietenhofen mit zwei Einfamilienhäusern zu und wäre bereit, falls ein Bauantrag gestellt wird, sein Einvernehmen zu erteilen. Eine Zufahrt darf nur über die Rosenstraße erfolgen.