Sitzung: 16.12.2019 Ortsentwicklungs-, Bau-, Umwelt- und Energieausschuss
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 6, Nein: 0
Für die Klärung, ob eine Bebauung des Grundstücks FlNr. 870/1 Gemarkung Dietenhofen mit zwei Einfamilienhäusern möglich ist, wurde eine Voranfrage eingereicht.
Das Baugrundstück befindet sich im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 5 Dietenhofen – Süd.
Hinsichtlich der Festsetzungen des Bebauungsplanes sind bei der vorgelegten Skizze folgende Befreiungen erforderlich:
- Baugrenzen im Osten
- Firstrichtung (Haus 1)
- Errichtung von Garage und Carport außerhalb der Baugrenzen (Haus 2)
- Dachform der Garagen (zulässig: Einbeziehung in das Dach des Hauptgebäudes oder Satteldach; geplant: Flachdach, Glasdach)
- Höhe des Kniestocks (zulässig: 36,5 cm; geplant: 50 cm)
Die Erschließung ist gesichert.
Beschlussvorschlag:
Der Ortsentwicklungs- und Bauausschuss stimmt einer Bebauung des Grundstücks FlNr. 870/1 Gem. Dietenhofen mit zwei Einfamilienhäusern zu und wäre bereit, falls ein Bauantrag gestellt wird, sein Einvernehmen zu erteilen. Eine Zufahrt darf nur über die Rosenstraße erfolgen.